12.01.2020

Worauf Sie bei Fluchttüren achten sollten

Fluchttüren müssen in Not- oder Paniksituationen bestimmte Anforderungen aus Sicht des Arbeitsschutzes erfüllen. Analysieren Sie deshalb die Situation in Ihrem Betrieb und vergessen Sie auch nicht den Wunsch der Geschäftsleitung, einen Missbrauch von Fluchttüren zu verhindern.

Zeichen Notausgang

Dass Türen im Verlauf von Fluchtwegen und die Türen von Notausgängen gekennzeichnet sein müssen, ist nicht die einzige Forderung aus dem Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (Ziffer 2.3 Fluchtwege und Notausgänge).

Weitere Forderungen sind, dass Fluchttüren sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Zudem müssen sich Türen von Notausgängen in der Regel nach außen öffnen lassen, wobei Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig sind. Weitere Hinweise zur Ausgestaltung von Fluchttüren findet man dort allerdings nicht.

Situation vor Ort ist entscheidend

Vielmehr sollten Sie bei der Planung oder Prüfung der Fluchtwege analysieren, welche genaue Situation bei Ihnen vor Ort anzutreffen ist, um die Anforderungen an die Fluchttüren ableiten zu können. Dazu klären Sie die Fragen, die in der Checkliste Fluchttüren zu finden sind, und die folgenden Punkte betreffen:

  • Art und Nutzung des Gebäudes
  • Art und Nutzung der Räume
  • Größe der Räume
  • maximal zulässige Personenzahl in den Räumen
  • Kenntnisse der Räumlichkeiten und Fluchtwege bei den Personen im Gebäude
  • Lage der Rettungswege
  • Notwendigkeit einer Zutrittskontrolle
  • Notwendigkeit von Feuer- und Rauchschutz

Notsituation oder Panik

Welche Beschaffenheit die Fluchttüren genau haben müssen, enthalten insbesondere die beiden Normen DIN EN 1125 (Schlösser und Baubeschläge – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 1125:2008) und DIN EN 179 (Schlösser und Baubeschläge – Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen – Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 179:2008). Grundsätzlich gilt dabei die DIN EN 1125 für Paniktüren und die DIN EN 179 für Notausgänge.

Eine Frage der Öffentlichkeit und Ortskenntnis

Ob ein Notausgang oder eine Paniktür vorhanden sein oder vorgesehen werden muss, können Sie durch die Überlegung feststellen:

  • Handelt es sich um ein öffentliches Gebäude, bei dem die Besucher die Funktion der Fluchttüren nicht kennen und diese aber im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können müssen? Dann müssen die Fluchttürverschlüsse als Paniktürverschlüsse nach DIN EN 1125 umgesetzt sein, insbesondere also Stangengriffe oder Druckstangen, die über die Türbreite gehen, aufweisen.
  • Oder handelt es sich um ein Gebäude, das kein öffentliches Publikum hat und dessen Besucher die Funktion der Fluchttüren kennen? Dann reichen Notausgangsverschlüsse nach DIN EN 179 aus, die Drücker oder Stoßplatten aufweisen.

Fluchttüren regelmäßig prüfen

Weiterhin sollten Sie daran denken, dass Fluchttürverschlüsse in jedem Fall regelmäßig hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit überprüft werden müssen. Dabei sollte auch kontrolliert werden, ob sich

•    die Fluchttüren jederzeit von innen leicht öffnen lassen,

•    die Fluchttüren den Fluchtweg mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ohne Schlüsselbetätigung freigeben,

•    die Rettungswege nicht versperrt sind,

•    die Türbeschläge so ausgebildet sind, dass Personen nicht mit der Kleidung daran hängen bleiben können, und

•    das freie Ende des Drückers so ausgeführt ist, dass es zur Oberfläche des Türflügels zeigt, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden.

Missbrauch von Fluchttüren verhindern

Damit Fluchttüren jedoch nicht missbraucht werden (zum Beispiel Einbruchsrisiko) und in Brandschutzkonzepte einbezogen werden können, sind auch elektrisch gesteuerte Paniktürverschlüsse und Notausgangsverschlüsse möglich, wobei der Fluchttürverschluss mit Brandmeldeanlagen und oder Zutrittskontrollsystemen verbunden ist, ohne jedoch dadurch die lebensrettenden Eigenschaften zu beeinträchtigen.

Die entsprechenden Vorgaben finden Sie in DIN EN 13637 (Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 13637:2015).

Autor*in: Oliver Schonschek (Diplom-Physiker, IT-Analyst und Fachjournalist)