04.07.2021

Brandlasten haben in Fluchtwegen nichts zu suchen

Notausgang

Unter Brandlast werden die kumulierte Menge und die Art von brennbaren Materialien verstanden. Sie entsteht durch alle brennbaren Stoffe, die in ein Gebäude eingebaut oder dort hineingebracht werden.

Darüber hinaus wird auch oft von der Brandlast eines bestimmten Objekts gesprochen. Diese ist definiert als diejenige Energie, die bei der Verbrennung des Objekts freigesetzt wird. Der Begriff Brandlast wird daher häufig in Zusammenhang mit Brandschutz und der allgemeinen Sicherheitstechnik von Gebäuden verwendet. Werden alle sich in einem Raum befindlichen Brandlasten addiert, erhält man als Summe die jeweilige Brandbelastung. Brandlasten befinden sich häufig in Räumen, in denen Produkte verpackt werden oder brennbare Baustoffe lagern. Generell werden alle brennbaren Einrichtungen als Brandlast definiert.

Keine Brandlasten in Fluchtwegen

Jedes brennbare Material, jeder brennbare Gegenstand, der sich während eines Brands in einem Raum befindet, dient als Futter für die Flammen. Der Einfluss der Einrichtung auf die Entwicklung des Brands ist daher von großer Bedeutung.

Neben möglichst brandlastfreien Räumen wie beispielsweise Büros sollte auch das Ziel sein, in erster Linie Flucht- und Rettungswege brandlastfrei zu halten. Denn eine Verringerung der Brandlast bedeutet gleichzeitig auch die Verringerung der Intensität des Brands.

Folgt ein Unternehmen der genehmigungsrechtlichen Sicht in Bezug auf brandlastfreie Bereiche, so hat es in erster Linie die folgenden Ziele vor Augen:

  • Flucht- und Rettungswege für die Mitarbeiter und andere im Gebäude befindliche Personen so sicher wie möglich zu gestalten, indem sowohl Hitze als auch Rauchentwicklung so gering wie möglich gehalten werden
  • die Errichtung von weitläufigen brandlastfreien Bereichen, die ein Übergreifen der Flammen über einen langen Zeitraum verhindern
  • die Brandlastfreiheit nicht nur auf Räume zu beschränken, die sich innerhalb eines Gebäudes befinden, sondern auch auf die Außenbereiche des Unternehmens zu übertragen. So kann ein Übergreifen des Feuers zwischen einzelnen Gebäuden verhindert werden.

Beispiele für Brandlasten

Jeder Papierstapel, jeder Aktenordner und jede Verpackung tragen zu den Brandlasten bei. Wer also im Büro Ordnung hält und nicht alte Akten haufenweise bei sich hortet, tut auch etwas für den Brandschutz.

Weitere Beispiele für Brandlasten im Büro sind:

  • Gardinen
  • Bodenbeläge
  • Möbel
  • IT-Geräte
  • Kabel

Aus diesen Beispielen wird deutlich, wie Brandlasten verringert werden können:

  1. über die Reduktion des brennbaren Materials im betrachteten Bereich und
  2. durch die Vergrößerung der Fläche, indem man das brennbare Material auf eine größere Fläche verteilt. Dies senkt die Brandlastdichte.

Neben der Art und Menge der Brandlasten ist also auch deren Anordnung entscheidend.

Autor*in: WEKA Redaktion

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