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DIN EN 81-76 zu Evakuierungsaufzügen erschienen

Im Herbst 2025 ist mit Ausgabedatum 2026-01 die neue DIN EN 81-76 „Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 76: Evakuierung von Menschen mit Behinderungen mithilfe von Aufzügen“ erschienen. Bisher gab es keine europäische Norm zu diesem Thema.

Gegenüber der Vornorm DIN CEN/TS 81-76:2011-10 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 76: Personenaufzüge für die Evakuierung von Personen mit Behinderungen; Deutsche Fassung CEN/TS 81-76:2011“ wurden einige Änderungen vorgenommen.

Die neue Norm DIN EN 81-76 definiert die organisatorischen Voraussetzungen und technischen Anforderungen an Aufzüge, die für die Evakuierung von Menschen mit Beeinträchtigungen eingesetzt werden sollen. Damit wird der Inklusion im Brandschutz Rechnung getragen. Personen mit eingeschränkter Mobilität, Senior*innen, Schwangere und Menschen mit anderen Einschränkungen, z.B. Demenz, profitieren nun von klaren Regelungen.

Sie ist besonders für Gebäude relevant, in denen viele Personen gleichzeitig evakuiert werden müssen. Dazu gehören unter anderem:

  • Krankenhäuser,
  • Pflegeeinrichtungen,
  • Bahnhöfe, Flughäfen,
  • Gewerbe mit hoher Personenfrequenz,
  • Bürogebäude,
  • Wohnhochhäuser.

Eine Nachrüstung für Bestandsgebäude ist nicht verpflichtend. Die DIN EN 81-76 hilft dabei, die Eignung bestehender Aufzüge und den Aufwand für eine Ertüchtigung prüfen und bewerten zu können.

Die Norm beschreibt zwei Gebäudeklassen mit unterschiedlichen Anforderungen:

  • Klasse A, z.B. Wohngebäude ohne Feuerwehraufzug, mindestens 630 Kilogramm Tragfähigkeit des Aufzugs
  • Klasse B, z.B. größere und komplexere Gebäude, mindestens 1000 Kilogramm Tragfähigkeit des Aufzugs

Wichtige organisatorische Voraussetzungen sind:

  • eine Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge,
  • die Integration in Flucht- und Rettungspläne,
  • eine eindeutige Beschilderung sowie
  • regelmäßige Übungen.

Die wichtigsten technischen Anforderungen sind:

  • zusätzliche Brandschutzmaßnahmen für Schacht, Türen und Kabine, z.B. eine Deckenluke nach EN 81-20, die eine Rettung von außen ermöglicht,
  • eine Notstromversorgung: Batterienotfahrt (Klasse A) oder Ersatzstromversorgung (Klasse B),
  • eine Evakuierungssteuerung für Vorrangfahrten,
  • eine Möglichkeit zur Dienstunterbrechung,
  • Kabinen- und Türmaße für eine rollstuhlgerechte Nutzung,
  • ein Zweiwege-Kommunikationssystem mit Notrufstelle, akustischen Signalen und Anzeigen,
  • bei Fernsteuerung: ein Bedienpanel und ein Videosystem.

Die Anforderungen an barrierefreie Aufzüge sind in der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ definiert.
Auch gebäudetechnisch sind Bedingungen vorgegeben:

  • Aufzugsschacht als separater Brandabschnitt,
  • Aufzugseinrichtungen inkl. Schacht vor Brand und Wasser geschützt,
  • sichere Vorräume, die den Rauch abhalten,
  • Notstromversorgung für Evakuierungsaufzüge der Klasse B,
  • ggf. spezielle Lüftungsanlagen.

Die Norm nennt drei Betriebsarten:

  • automatischer Evakuierungsbetrieb: der Aufzug fährt nach Eingang des Alarms in die Evakuierungsebene und kann nur noch in dieser Richtung genutzt werden,
  • fernunterstützter Betrieb: Steuerung durch die Leitstelle, z.B. in sicherheitskritischen Gebäude wie Banken oder Kliniken,
  • fahrerunterstützter Betrieb: geschulte Helfer steuern den Aufzug vor Ort, z.B. in Pflegeeinrichtungen, mit persönlicher Begleitung der mobilitätseingeschränkten oder z.B. dementen Personen.

 

 

Autor*in: WEKA Redaktion

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