18.01.2017

Was gibt’s Neues in der Pflege?

Das Bundeskabinett hat den Sechsten Pflegebericht beschlossen und zur Unterrichtung dem Bundestag zugeleitet. Dem Bericht zufolge sollen die Leistungen in der Pflege deutlich ausgebaut und mehr an den Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden. Die Altenpflege habe sich zum Jobmotor entwickelt, heißt es.

Familienpflegezeit

Über die Leistungen gibt der Pflegebericht einen umfassenden und aktuellen Überblick. Er bezieht sich auf die Jahre 2011 bis 2015. Zum 1. Januar 2017 sollen die Leistungen für Pflegebedürftige weiter ausgebaut werden. Die Anträge auf Pflegeleistungen sollen schneller bearbeitet werden, im Durchschnitt innerhalb von 16 Tagen.

Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde es möglich, zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen einzustellen. So stieg die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte von 2013 bis 2015 um 20.000 auf 48.000. Knapp 600.000 Pflegebedürftige profitieren davon. Die Zahl derjenigen, die eine Altenpflegeausbildung machen, ist im Berichtszeitraum um rund 31 % auf den neuen Höchststand von 68.000 im Schuljahr 2015/2016 gestiegen.

Die Pflegedokumentation sei weniger bürokratisch und deutlich effizienter geworden. Ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen beteiligten sich bereits an der neuen Pflegedokumentation. Dadurch würden die Pflegekräfte entlastet und fänden mehr Zeit für die Pflegebedürftigen.

Die Zahl der Menschen, die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung beziehen, ist von 2,3 auf 2,7 Millionen Menschen gestiegen (rund 17 %). Die Ausgaben für Leistungen stiegen von rund 20,9 auf rund 26,6 Milliarden Euro (rund 27 %).

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde nach langjährigen Vorarbeiten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dieser orientiert sich am Grad der Selbstständigkeit. Damit würden neben körperlichen auch geistige Beeinträchtigungen einbezogen. Er gilt ab dem 1. Januar 2017.

 

Altenpflege als Jobmotor

Die Altenpflege habe sich nach Angaben der Bundesregierung zu einem Jobmotor entwickelt. So sei die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich zwischen 2001 und 2013 von rund 665.000 auf rund eine Million gestiegen.

Die Zahl der Beschäftigten bei ambulanten Pflegediensten stieg den Angaben zufolge zwischen 2009 und 2013 um rund 19 % von 269.000 auf 320.000. Im selben Zeitraum hat sich die Zahl der Leistungsempfänger um 13 % auf rund 1,74 Millionen im Jahr 2013 erhöht.

In den Pflegeheimen stieg die Zahl der Beschäftigten seit 2009 um rund 10 % auf rund 685.000 im Jahr 2013. In der Zeit hat die Zahl der stationären Leistungsbezieher um rund 6 % zugelegt auf rund 740.000 im Jahre 2013.

Sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich der Pflege sind die weitaus meisten Beschäftigten Frauen (87 bzw. 85 %).

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)