15.02.2016

Stärkere Beteiligungsrechte bei den niedersächsischen Hochschulen

Personalräte an den Universitäten von Niedersachsen sollen stärkere Beteiligungsrechte erhalten. Das ergibt sich aus der beabsichtigten Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die Hochschulen sollen eine moderne Governance-Struktur erhalten, die auf Dialog setzt, die Beteiligungskultur ausbaut und die Autonomie der Hochschulen stärkt. Damit soll die Attraktivität der Hochschulen für die Zukunft gesichert werden.

Beteiligungsrechte

Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen beschlossen. Die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beteiligt Studierende, Promovierende und Personalvertretungen stärker an den Entscheidungen der Hochschule. Es verbessert die Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses, schafft mehr Geschlechtergerechtigkeit und stärkt die Rechte der Senate.

Zentrale Änderungen: Beiteiligungsrechte und mehr

  • Stärkung der Beteiligungskultur: Dazu wird das Instrument der Studierendeninitiative geschaffen. Studierende erhalten die Möglichkeit, mit einem Quorum von 3 % Themen an die Hochschulorgane heranzutragen. Diese müssen sich dann hochschulöffentlich mit diesen Themen befassen.
    Jede Hochschule erhält die Möglichkeit, zusätzlich einen hauptberuflichen Vizepräsidenten für den Bereich Studium, Lehre und studentische Belange einzusetzen. Dieses Amt muss im Einvernehmen mit den Studentinnen und Studenten besetzt werden: Die Studierendenvertreter im Senat und in der Studienqualitätskommission müssen dem Senatsvorschlag zustimmen. Der Kreis derjenigen, die zu nebenberuflichen Vizepräsidenten bestellt werden können, wird auf sämtliche Mitglieder der Hochschule, also auch auf Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden, erweitert.
    Mitglieder der Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragten und Studierendenvertreter und -vertreterinnen können zukünftig an den Sitzungen der Hochschul- und Stiftungsräte mit beratender Stimme teilnehmen. Ferner wird eine eigene Interessenvertretung der Promovierenden eingeführt. Damit werden Entscheidungen transparenter und erhalten höhere Akzeptanz.
  • Bessere Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs: Um die hohe Zahl befristeter Arbeitsverträge an den Hochschulen zu verringern, werden die Laufzeiten der Befristungen an die Promotionsdauer und Projektlaufzeit gebunden. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sollen so attraktivere und planbarere Karrierewege eröffnet werden. Das stärkt die Hochschulen im internationalen Wettbewerb um exzellente Köpfe.
  • Bessere Studienbedingungen: Anwesenheitspflicht ist nur dann erforderlich, wenn sie für die Erreichung der Ziele der Lehrveranstaltung wirklich erforderlich ist. Die Grenznote beim Übergang vom Bachelorstudium in einen konsekutiven Masterstudiengang wird in zulassungsfreien Studiengängen aufgehoben. Die Bedürfnisse von Studierenden mit pflegebedürftigen Angehörigen werden berücksichtigt. Studierende mit Behinderungen werden durch einen besonderen Beauftragten besser gestützt.
Autor*in: Werner Plaggemeier (Werner Plaggemeier ist Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“. )