26.10.2017

Digitalisierung: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung

Mittel- bis langfristig soll die Einführung eines E-Governments zur Effizienzsteigerung und zu Kostenersparnissen führen. Das hat der Bund durch Studien und Expertengespräche erforscht. In den letzten Wochen hat das Saarland das Thema durch ein Gesetzesvorhaben aufgegriffen. Auch der Nationale Normenkontrollrat gab ein Gutachten „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren“ bekannt, und der Erfinder des Begriffs „Verwaltung 4.0“ meldete sich zu dem Thema in einem Interview mit der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“.

Digitalisierung

Nach dem in erster Lesung in die Beratung aufgenommenen Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes (Drucksache 16/63) sollen künftig sowohl Verpflichtungen gegenüber der Verwaltung als auch die Inanspruchnahme von Angeboten elektronisch abgewickelt und vorzulegende Nachweise elektronisch zugesandt werden können. Auch Nachweise sollen unmittelbar bei der ausstellenden Behörde elektronisch eingeholt werden können, wenn dazu eingewilligt worden ist.

Verwaltung digitalisieren – Register modernisieren

Der Nationale Normenkontrollrat hat am 6.10.2017 das Gutachten „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren“ dem Bundeskanzleramt übergeben. Er fordert, dass die Registermodernisierung Kern eines neuen Regierungsprogramms werden müsse. Mit dem Gutachten seien hierzu Handlungsbedarf und -empfehlungen klar formuliert worden. Eine Modernisierung der Register sei Voraussetzung für das Gelingen der geplanten Digitalisierungsvorhaben Portalverbund und Bürgerkonto.

Gutachten zeigt Handlungsbedarf

In einer Pressemitteilung geht der Nationale Normenkontrollrat näher auf das Gutachten ein. Es wurde im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrates von McKinsey & Company in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und Prof. Dr. Mario Martini von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erstellt. Das Statistische Bundesamt hat mit den zwei Untersuchungen „Ein Blick in die Registerlandschaft in Deutschland“ und „Beispiele aus anderen Ländern zur Registernutzung in Zensus und Bevölkerungsstatistik“ insbesondere den Status quo der in Deutschland vorhandenen Register sowie Lösungsansätze anderer Länder ermittelt. Prof. Dr. Martini prüfte in seiner Untersuchung „Rechtliche Grenzen einer Personen- bzw. Unternehmenskennziffer“ die datenschutzrechtlichen Aspekte.

Modernes Register als Fundament

Nach Auffassung des Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats Dr. Ludewig ermöglichten moderne Register den Zugang zum vorhandenen Datenschatz und verbesserten den Datenschutz. Sie seien das Fundament für wirksames E-Government. Mit der Registermodernisierung könne die Verwaltung Bürgern und Wirtschaft einfachere, bessere und schnellere Leistungen anbieten. Das spare Zeit und Kosten.

Die Registerlandschaft ist in Deutschland stark zersplittert. Gleiche oder ähnliche Daten werden mehrfach erhoben und liegen nicht immer in ausreichender Qualität vor. „Lästige, fehleranfällige Mehrfacherhebungen derselben Daten müssen entfallen. Grundlegende Daten sollten nach dem Prinzip ‚once only‘ nur einmal abgefragt werden“, fordert Dr. Ludewig. Im Gutachten gibt es dazu konkrete Vorschläge: Statt dass Bürgerinnen und Bürger Nachweise wie beispielsweise die Geburtsurkunde bei unterschiedlichen Behörden als Papierurkunde einreichen, soll es künftig ausreichen, dass die jeweilige Behörde mit Zustimmung des Antragsstellers einen Registerauszug abruft. Dabei beleuchtet das Gutachten auch die datenschutzrechtlichen Aspekte und weist nach, unter welchen Voraussetzungen die Verknüpfung von Daten zulässig ist.

Dem Gutachten sind zehn Kernbotschaften vorangestellt.

Die öffentliche Verwaltung muss bei der Digitalisierung mitziehen

Die Digitalisierung der Wirtschaft 4.0 werde nur funktionieren, wenn die Kommunalverwaltung mitziehe. Das erklärte im September 2017 in der Rheinischen Post der als Experte für Digitalisierung bekannt gewordene Wilfried Kruse. Er prägte vor ein paar Jahren den Begriff „Verwaltung 4.0“ und lehnte sich dabei an den alles beherrschenden Trend Industrie 4.0 an. Das bedeutet so etwas wie die vierte industrielle Revolution: Maschinen und Systeme werden miteinander vernetzt und kommunizieren intelligent miteinander. Industrie 4.0 werde aber nur funktionieren, wenn sich die öffentliche Verwaltung ebenfalls digitalisiere und weiterentwickle zu Verwaltung 4.0 – sie sei heute mittlerweile bundesweit in aller Munde.

Nach Auffassung von Wilfried Kruse braucht die digitale Industrie 4.0 eine funktionierende Infrastruktur. Dafür sorgten auch die 4,6 Millionen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. „Ein Beispiel: Die tollste High-Tech-Firma bekommt Probleme zum Beispiel mit ihren Zulieferern, wenn eine Baustelle plötzlich die Just-in-Time-Zufahrt blockiert. Oder Rheinbrücken gesperrt werden müssen, weil sie marode sind, und große Logistikprobleme die Folge sind. Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst müssen lernen umzudenken: Welchen Service brauchen die Unternehmen am Standort, um im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein? Das ist aber in Deutschland (noch) nicht üblich. Ich war 40 Mal als Düsseldorfer Wirtschaftsdezernent in Asien und habe gesehen, welche Dynamik dort herrscht und was Made in Germany im globalen Wettbewerb in Zukunft erwartet.“

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)