27.08.2018

Mehr als 270.000 freie Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion über die Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter beantwortet. Dabei ist sie u.a. auf die Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen unter Angabe der Arbeitsplätze eingegangen, für die eine dynamische Ausgleichsabgabe für den Fall zu zahlen ist, dass der Betrieb die bestehende Beschäftigungspflichtquote nicht einhält. Zum Jahresende 2016 bestanden im Bundesgebiet insgesamt 274.464 nicht besetzte Arbeitsplätze, die der Pflichtquote unterlagen. Dies ist vor dem Hintergrund von 12,4 Prozent arbeitslosen schwerbehinderten Menschen im selben Jahr zu sehen.

schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen profitieren von der Beschäftigungspflicht

Die Bundesregierung teilte dem Deutschen Bundestag (Drucksache 19/3579 vom 24.7.2018) unter anderem mit, dass sich das seit 2001 eingeführte System der Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen in Höhe von 5 Prozent der Arbeitsplätze und die gestaffelte Ausgleichsabgabe bewährt hätten. Die Zahl der bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Menschen habe sich von 716.057 (2002) auf 1.051.492 (2016) stetig erhöht. Jüngere Angaben lägen noch nicht vor. Das sei ein Zuwachs um rund 47 Prozent. Die Zahl der bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Menschen werde nur alle 5 Jahre erhoben. Sie lag im Jahr 2015 bei rd. 168.000 gegenüber rd. 138.000 im Jahr 2010. Mit einer Zahl von insgesamt über 1,2 Mio. waren damit in 2016 so viele schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie.

Anstieg der Beschäftigungsquote

Die Beschäftigungsquote sei von 3,8 Prozent im Jahr 2002 auf 4,7 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Im Jahr 2016 sei nachstehender Stand der Anzahl nicht erfüllter Beschäftigungsquoten in den einzelnen Bundesländern festgestellt worden:

 

Zahl der Arbeitgeber, die 2016 die Beschäftigungsquote nicht erfüllten Zahl nicht besetzter Pflichtarbeitsplätze im Jahr 2016
Baden-Württemberg 17.347 40.698
Bayern 20.057 48.331
Berlin 5.141 13.286
Brandenburg 3.525 6.286
Bremen 1.321 3.207
Hamburg 4.059 11.282
Hessen 8.187 20.866
Mecklenburg-Vorpommern 2.231 3.044
Niedersachsen 12.191 25.186
Nordrhein-Westfalen 24.218 56.658
Rheinland-Pfalz 5.243 11.116
Saarland 1.313 3.003
Sachsen 6.733 12.151
Sachsen-Anhalt 3.559 6.786
Schleswig-Holstein 4.279 7.344
Thüringen 3.381 5.280
Deutschland gesamt 122.785 274.464
Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)