Shop Kontakt

Friedhofsgärtner von eifersüchtigem Ehemann verletzt: Kein Arbeitsunfall

Wird ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg aus privaten Motiven körperlich angegriffen, liegt laut einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund kein versicherter Arbeitsunfall vor. Der gesetzliche Unfallschutz greift nicht, wenn der Angriff aus Eifersucht erfolgt und keinen sachlichen Bezug zur versicherten Tätigkeit hat.

Gewaltsamer Übergriff im Auto

Worum geht es?

Ein bei einer Kommune als Friedhofsgärtner beschäftigter Arbeitnehmer bildete mit einer Kollegin eine Fahrgemeinschaft. Die Kollegin hatte sich von ihrem übergriffigen Ehemann getrennt. Im Sommer 2020 bat sie den Arbeitnehmer, sie nach der Arbeit an einem City-Center abzusetzen, um dort einen Termin mit ihrer Tochter wahrzunehmen. Als er im Parkhaus anhielt und sein Handy anschließen wollte, riss der eifersüchtige Noch-Ehemann die Fahrertür auf und schlug mehrfach auf ihn ein, wobei der Arbeitnehmer eine Schädelprellung erlitt. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Vorfall nicht als Arbeitsunfall an. Dagegen klagte der Arbeitnehmer.

Das sagt das Gericht

Die Klage hatte keinen Erfolg. Nach Meinung des Gerichts habe der Arbeitnehmer sich grundsätzlich auf einem versicherten Weg von der Arbeit nach Hause befunden. Bei Fahrgemeinschaften seien auch erforderliche Um- und Abwege vom Versicherungsschutz umfasst. Bei Überfällen komme es jedoch auf einen sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit an. Werde der Versicherte – wie hier – aus Eifersucht attackiert, fehle der erforderliche betriebliche Zusammenhang, sodass kein Versicherungsschutz bestehe. Die Tat habe auf rein privaten Motiven beruht.

SG Dortmund, Urteil vom 19.11.2025, Az.: S 18 U 324/22 (nicht rechtskräftig)

Autor*in: Daniel Roth (ist Chefredakteur des Beratungsbriefs Urteils-Ticker Betriebsrat.)