19.03.2016

Bauwerksabdichtungen – Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse nach DIN 18195-9

 

Begriffe

Als Abschluss bezeichnet man das (im Regelfall mechanisch) gesicherte Ende oder den gesicherten Rand einer Bauwerksabdichtung.

Als Anschluss bezeichnet man die Verbindung mehrerer, zu verschiedenen Zeitabschnitten hergestellter Abdichtungslagen miteinander oder die Verbindung von Abdichtungslagen an Einbauteile.

Durchdringungen sind Bauteile wie z.B. Medienrohre, Abläufe, Telleranker, die Bauwerksabdichtung durchdringen.

Ein Übergang bezeichnet den Wechsel unterschiedlicher Abdichtungssysteme.

Überhangstreifen sind winkelartige Blechprofile, die Klemmschienen oder Klemmprofile überdecken. Sie sind in eine in die Wand eingeschnittene Kerbe wasserumlaufsicher eingelassen.

Eine Verwahrung dient der Sicherung der Abdichtungsabschlüsse gegen Abgleiten und Wasserhinterläufigkeit.

Allgemeine Anforderungen

Grundsätzlich dürfen Durchdringungen, Übergänge sowie An- und Abschlüsse von Wasser weder hinter- noch unterlaufen werden. Ihre Funktion muss bei den zu erwartenden Bewegungen der Bauteile oder angrenzenden Schichten unverändert gewährleistet bleiben.

Die Ränder der Abdichtung müssen lagesicher befestigt sein. Sie dürfen nicht abrutschen oder sich ablösen.

Die planmäßige Nutzung der Bauwerke und Bauteile darf nicht zu Schäden oder zu einem frühzeitigen Versagen der Abdichtung einschließlich ihrer An- und Einbauteile führen.

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Autor*in: Jens Koch

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