08.06.2016

Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis

Autor: Dipl.-Ing. Peter Proschek

Schnellübersicht

Zielgruppe/Bedeutung Zur Erklärung der Symbole siehe Teil 1/2 Seite 1. Zur Erklärung der Symbole siehe Zeichenerklärung im Verzeichnis „Redaktionelles“.

A

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Fl

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SB

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FW

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B

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Zweck

Bauliche Anlagen sind im Sinne der Gefahrenabwehr „sicher“ herzustellen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die Verwendung geeigneter Bauprodukte und Bauarten. Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte dokumentiert, dass bei deren Verwendung die materiellen Anforderungen der Landesbauordnungen erfüllt werden.

Anwendungsbereiche

Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Bereich der Landesbauordnungen

Gesetzliche Grundlagen

Musterbauordnung (MBO) – Fassung November 2002, zuletzt geändert September 2012

Verordnung (EU) Nr. 764/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.07.2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der An-wendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften für Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind, und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 3052/95/EG

Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten vom Dezember 2012

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.07.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang …

Autor*in: Peter Proschek

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