09.08.2021

LED-Röhrenlampen: So vermeiden Sie Gefährdungen bei der Nutzung

LED-Röhrenlampen gehören inzwischen zum Alltag – zumal sie weniger Energie verbrauchen und ein flimmerfreies Licht erzeugen. Letzteres ist auch ein Pluspunkt in Sachen Arbeitsschutz. Doch von Anfang an hieß es, so ganz ungefährlich seien diese Lampen nicht. Wie sich dies inzwischen entwickelt hat und was speziell beim Austausch von LED-Röhrenlampen zu beachten ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

LED-Rögrenlampe

Risiken beim Austausch von LED-Röhrenlampen

Erhebliche Risiken birgt vor allem der Austausch von LED-Röhrenlampen, die einen Umbau der Lampe erfordern (Konversionsvariante), sofern eine Person ohne elektrotechnische Fachkunde ihn vornimmt. Besonders gefährlich sind LED-Röhrenlampen mit elektrischem Durchgang anstelle eines Starters. Bei dieser Variante fließt Strom zwischen den Kontaktpins auf beiden Seiten der Lampe, was jedoch von außen nicht zu erkennen ist. Wer diese Lampe unwissentlich wechselt, riskiert also einen Stromschlag. Darauf weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer Publikation hin, an der auch das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH und das Regierungspräsidium Kassel beteiligt waren.

Doch selbst wenn eine Elektrofachkraft die Lampe umbaut, ist Vorsicht geboten: Wenn die Lampe ausfällt und spontan ersetzt werden muss, könnte sich eine unerfahrene Person daran versuchen und sich in Gefahr bringen. Es drohen Kurzschluss, Stromschlag und Sekundärunfälle wie ein Sturz von der Leiter. Die Experten raten daher eindringlich von einem Umbau bei LED-Röhrenlampen ab. Hinzu kommt: Beim Umbau einer vorhandenen Leuchtstoffröhrenanlage greift ein Betreiber in die Sicherheit der Lampen ein und riskiert so Garantien, Zulassungen und Versicherungsschutz.

Retrofit-Variante: Austausch ungefährlich

Vermeiden lassen sich diese Risiken hingegen bei der sogenannten Retrofit-Variante. Beim Austausch einer Leuchtstofflampe durch diese LED-Röhrenlampe wird der herkömmliche Starter durch einen speziellen Starter ersetzt, mit dem die gelieferte LED-Röhrenlampe bereits ausgestattet ist – ein Komplettpaket also, das keinen Umbau der Leuchte erfordert. Beim Kauf sollten Sie genau hinsehen, denn es wird mitunter auch eine „vorgetäuschte“ Retrofit-Variante angeboten, wie die BAuA weiter mitteilt. Solche LED-Röhrenlampen werden als Retrofit bezeichnet, erfordern aber dennoch einen Umbau der Leuchte – es handelt sich dann also in Wahrheit um eine Konversionsvariante.

Was bei der Auswahl noch zu beachten ist

Generell sollten nur geprüfte und zertifizierte LED-Röhrenlampen verwendet werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Versorgungsspannung der LED-Röhrenlampe im Spannungsbereich der zu ersetzenden Leuchtstofflampe liegen muss und die Leistung der LED-Röhrenlampe nicht größer sein darf. Die Abmessungen beider Lampen müssen übereinstimmen und die LED-Röhrenlampe darf nicht schwerer sein, als das Fassungssystem es zulässt.

Augenschäden durch LED-Röhrenlampen vermeiden

Vor allem in den Anfangsjahren wurde oft davor gewarnt, dass ein Blick in eine LED die Augen schädigen könne. Nach wie vor bestehen solche Risiken, allerdings nur in gewissen Fällen.

Licht, also der sichtbare Teil der optischen Strahlung, kann unter Umständen die Netzhaut des Auges schädigen, und zwar auf zweierlei Weise:

  • thermische Schädigung: Das Gewebe der Netzhaut verbrennt.
  • fotochemische Schädigung: Die Strahlung wird in chemische Reaktionsenergie umgesetzt. Dabei bilden sich freie Radikale, die das Gewebe der Netzhaut angreifen können.

Während eine thermische Schädigung auch auf einen Schlag passieren kann, etwa beim ungeschützten Blick in die Sonne, entsteht eine fotochemische Schädigung in der Regel durch wiederholte Einwirkung.

BAuA-Projekt zur LED-Sicherheit

In einem Projekt der BAuA wurde untersucht, wie sicher LEDs für die Augen sind. Die Basis bildeten dabei die Vorgaben der DIN EN 62471. Die Experten kamen unter anderem zu folgenden Ergebnissen:

LED-Lampen, die Rot- und Gelblicht abgeben, gefährden die Netzhaut nicht. Ein mittleres Risiko indes besteht bei Weiß- und Blaulicht emittierenden LED-Lampen. Die Emissionsgrenzwerte für eine thermische Netzhautschädigung werden hier zwar auch nicht überschritten. Aber: Bei einem längeren direkten Blick in solche LED-Lampen ist eine fotochemische Netzhautschädigung nicht auszuschließen.

Über die Ergebnisse des Projekts im Detail informiert der Flyer „Licht emittierende Dioden (LEDs) – Photobiologische Sicherheit“, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Die Risikogruppen bei LED-Lampen

Achten Sie daher auch auf die Herstellerangabe zur Risikogruppe der ausgesuchten Lampe. Für viele Zwecke genügen LED-Röhrenlampen mit einer geringen Risikogruppe. Hier unterscheidet die „Lampensicherheitsnorm“ DIN EN 62471 vier Risikogruppen:

  • freie Gruppe: keine fotobiologische Gefahr
  • Risikogruppe 1: keine Gefahr aufgrund normaler Einschränkungen durch das Verhalten der Nutzer
  • Risikogruppe 2: keine Gefahr aufgrund der Abwendungsreaktionen von hellen Lichtquellen oder durch thermisches Unbehagen
  • Risikogruppe 3: Gefahr schon bei flüchtiger oder kurzzeitiger Bestrahlung. Eine Verwendung in der allgemeinen Beleuchtung ist nicht zulässig.

Für die freie Gruppe und die Risikogruppe 1 ist keine Kennzeichnung erforderlich, für die Risikogruppe 2 jedoch schon.

Autor*in: Christine Lendt