Hitze am Arbeitsplatz – das muss der Arbeitgeber tun
Die Umgebungstemperatur beeinflusst Gesundheit und Wohlbefinden erheblich. Zu viel Hitze belastet Herz und Kreislauf und verringert die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Beschäftigten selbst fällt oft aber kaum auf, dass sie beeinträchtigt sind, weil die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu hoch ist. Umso mehr kommt es hier darauf an, dass der Arbeitgeber die Lage im Blick hat. Wer hier die Vorgaben der relevanten Arbeitsstättenregeln beachtet, ist auf der sicheren Seite.

Hitze am Arbeitsplatz ist ein Thema für die Gefährdungsbeurteilung und entsprechende Schutzmaßnahmen.
Rechtlicher Rahmen bei Hitze am Arbeitsplatz
Den rechtlichen Rahmen für Raumtemperaturen am Arbeitsplatz bilden in Deutschland vor allem
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und
- die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 „Raumtemperatur“.
Dabei konkretisiert die ASR A3.5 die Anforderungen der ArbStättV hinsichtlich einer gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur in Arbeitsräumen. Sie gilt außerdem für Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Sanitär- und Erste-Hilfe-Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden
Wann spricht man nun von „Hitze am Arbeitsplatz“? Laut der ASR A3.5 sollte die Lufttemperatur in Arbeitsstätten 26 °C nicht überschreiten. Noch bis zu einer Temperatur von 35 °C ist die Tätigkeit in dem jeweiligen Raum zumutbar – allerdings nur, wenn der Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen veranlasst. Welche das genau sind, ist im Stufenmodell der ASR A3.5 festgelegt.
Hätten Sie’s gewusst? Definition Raumtemperatur im Sinne des Arbeitsschutzes
Als Raumtemperatur gilt im Arbeitsschutz die vom Menschen empfundene Temperatur. Sie wird nicht nur durch die Lufttemperatur bestimmt, sondern u.a. auch durch die Temperatur der Flächen in der Arbeitsumgebung, also insbesondere der Fenster, Wände, Decken und Fußböden.
Die Lufttemperatur hingegen ist die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne Einwirkung von Wärmestrahlung.
Maßnahmen bei über 26 °C
Überschreitet die Raumtemperatur am Arbeitsplatz +26 °C, sollten Arbeitgeber gemäß ASR A3.5 zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Die ASR A3.5 nennt hier beispielhaft:
- Steuerung des Sonnenschutzes (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
- Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z.B. nächtliche Auskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Einführung von Gleitzeitregelungen (Beschäftigte könnten z.B. früher beginnen und bei Nachtmittagshitze Feierabend machen)
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen (seit einer Änderung der ASR A3.5 in 2021)
Liegen die Temperaturen über 30 °C, müssen Arbeitgeber sogar Maßnahmen ergreifen, wie sie hier beispielhaft aufgeführt sind.
Wenn die Raumtemperatur 26 °C übersteigt, sollten Arbeitgeber außerdem geeignete Getränke bereitstellen, z.B. Wasser, das die Kriterien der Trinkwasserverordnung erfüllt. Bei über 30 °C sind Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet. Auch diese Vorgabe ist seit 2021 neu in der ASR A3.5 hinzugekommen.
Maßnahmen bei über 35 °C
Überschreitet die Lufttemperatur im Arbeitsraum +35 °C, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, wie sie für Hitzearbeit üblich sind. Dazu zählen z.B. Hitzeschutzkleidung, Luftduschen, Wasserschleier oder weitere Entwärmungsphasen. Ansonsten dürfen Beschäftigte in dem Raum nicht arbeiten.
Hitze am Arbeitsplatz: die Tätigkeit ist entscheidend
Die Richtwerte für Raumtemperatur am Arbeitsplatz hängen auch von der jeweiligen Tätigkeit ab. Klar: Wer sich bewegt, dem wird auch schneller warm.
Für leichte Tätigkeiten im Sitzen wie bei Büroarbeit gelten 20 °C als Minimum, denn auch zu kühl darf es nicht werden. Doch ebenso wenig darf die Raumtemperatur im Büro zu weit darüber liegen. Bereits bei 28 °C sinkt die Leistungsfähigkeit nachweislich um ein Drittel. In Büroräumen ist außerdem zu berücksichtigen, dass EDV-Geräte die Wärmebelastung erhöhen.
Das Raumklima insgesamt betrachten
Beim Raumklima spielt nicht nur die Temperatur eine Rolle, vielmehr spielen hier vier Faktoren zusammen:
- Raumtemperatur
- Luftfeuchtigkeit
- Luftbewegung
- Luftqualität
Das bedeutet: Arbeitgeber müssen z.B. auch darauf achten, bei Bedarf die Luftfeuchtigkeit zu regulieren und auf angemessene Weise zu lüften. Das heißt, die Luftqualität muss stimmen, Zugluft ist zu vermeiden. Solche und viele weitere Hinweise enthalten auch andere relevante Arbeitsstättenregeln, wie z.B. die ASR A3.6 „Lüftung“.