17.01.2019

Wie Sie die Gefährdungsbeurteilung im Labor sicher durchführen

In Laboren wird mit unterschiedlichen Gefahrstoffen auf unterschiedliche Art und Weise gearbeitet. Gefährdungsbeurteilungen im Labor können sich deshalb häufig nicht nur auf Stoffeigenschaften und Tätigkeiten beziehen. Vielmehr müssen die Sicherheitsfaktoren optimiert und durch die richtige Kombination von Maßnahmen die Gesamtgefährdung reduziert werden.

Mann arbeitet mit Gefahrstoffen im Labor - hier müssen die Gefährdungen beurteilt werden und er braucht eine Gefahrstoffunterweisung.

Wichtig für die Gefährdungsbeurteilung im Labor sind natürlich die Gefahrstoffe, die es dort gibt. Ein Unternehmen darf hier erst mit Gefahrstoffen arbeiten, wenn es seine Gefährdungen beurteilt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.

Definition von Gefahrstoffen

Was Gefahrstoffe sind, regelt § 2 Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung.

Dazu gehören:

  • typische Laborchemikalien (z. B. Reinstoffe, Lösungen oder Gase),
  • erwünschte und unerwünschte Reaktionsprodukte oder Nebenprodukte,
  • Verunreinigungen.

Auch Stoffe, die nicht als gefährlich eingestuft sind, können es werden, wenn Sie sie bearbeiten. Diese müssen Sie also ebenfalls in Ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Darüber hinaus sollten Sie Stoffe ohne gefährliche Merkmale mit aufnehmen, wenn diese instabil sind und im Kontakt miteinander oder durch ihre Temperatur (Schmelzen, kalte verflüssigte Gase) eine Gefährdung darstellen.

Besonderheiten bei Gefahrstoffen im Labor

Weil es so viele unterschiedlichen Arten von Laboren und so viele unterschiedliche Tätigkeiten mit unterschiedlichen Gefahrstoffen gibt, kann im Labor die übliche Herangehensweise (Schutzmaßnahmen fallbezogen festlegen, anhand von Stoffeigenschaften und Tätigkeiten) oft nicht angewendet werden. Stattdessen müssen Sie Faktoren wie

  • bauliche Gegebenheiten und Einrichtung
  • Verfahren und laufender Betrieb,
  • Geräte,
  • Qualifikation des Laborpersonals

optimieren. Im Fokus stehen folgende Gefährdungen:

  • Brand- und Explosionsgefahr durch brennbare feste, flüssige und gasförmige Stoffe,
  • Gefahr von Gesundheitsschäden durch feste, flüssige und gasförmige Stoffe,
  • Gefahr durch unbekannte, heftige oder durchgehende Reaktionen,
  • Augen- und Hautgefährdung durch ätzende und reizende Stoffe.

Berücksichtigen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung auch die unmittelbaren und mittelbaren Aspekte, die die Sicherheit der Arbeitnehmer beeinflussen. So erhöhen z. B. mangelhafte Sichtverhältnisse die Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Wechselwirkungen beachten

Bei der Gefährdungsbeurteilung im Labor ist zu prüfen, ob bei der Tätigkeit Gefahrstoffe miteinander wechselwirken können, die zu einer weiteren Gefährdung führen. Ein Beispiel dafür ist die Zündung von brennbaren Luft-Dampf-Gemischen durch Laserstrahlung. Bei Wechselwirkungen müssen die Schutzmaßnahmen gegen die Einwirkung von Gefahrstoffen mit Schutzmaßnahmen gegen andere Einwirkungen kompatibel sein.

Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten im Labor

Sie können auf weitere Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Arbeiten verzichten, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen, z. B.:

  • Bau und Ausrüstung gemäß DGUV Information 213-850 und den einschlägigen Vorschriften,
  • Einsatz von fachkundigem Personal,
  • Arbeiten nach den einschlägigen Regeln und dem Stand der Technik,
  • Arbeiten im Labormaßstab,
  • Arbeiten nach DGUV Information 213-850.

Wird nur eines dieser Kriterien nicht erfüllt, müssen Sie eine umfassende „Gefährdungsbeurteilung ohne vorgegebene Maßnahmen“ nach Nr. 6 der TRGS 400 durchführen.

Intrinsisches Sicherheitskonzept verfolgen

Ein Sicherheitskonzept soll nicht nur die Gefährdungen durch Gefahrstoffe, sondern auch alle anderen Gefährdungen berücksichtigen. Das Ergebnis ist ein intrinsisches Sicherheitskonzept, das durch

  • Bau
  • Einrichtung
  • Verfahren
  • Betrieb
  • Geräte

die Gefährdungen minimiert und Ereignisse und Expositionen beherrschbar macht.

Große Bedeutung technischer Maßnahmen

In einem Labor können Sie unvorhergesehene Ereignisse nicht völlig ausschließen. Technische Maßnahmen, insbesondere zur Schadensbegrenzung und -beherrschung, sind deshalb besonders wichtig. Erst wenn Sie in einem Labor auf längere Sicht ausschließen können, dass Tätigkeiten mit hoher Gefährdung durchgeführt werden, ist ein niedrigeres intrinsisches Schutzniveau gerechtfertigt.

Gefährdungsbeurteilung im Labor tätigkeitsbezogen durchführen

Häufig lassen sich Tätigkeiten für die Gefährdungsbeurteilung im Labor in Gruppen zusammenfassen. Hierzu müssen die möglichen Expositionen, die Stoffeigenschaften sowie Art und Umfang möglicher Stoffaustritte vergleichbar sein. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen werden je nach Erfordernis und Praktikabilität für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Gruppen von Arbeitsplätzen, Arbeitsbereiche oder ganze Gebäude getroffen.

Verfahrensbedingungen berücksichtigen

Wenn eine Gefährdung beurteilt wird, müssen Sie dabei immer auch die Verfahrensbedingungen berücksichtigen. Dazu gehören:

  • die inhalative Exposition,
  • die orale Exposition,
  • die physikalisch-chemische Stoffeigenschaft.

Unter bestimmten Bedingungen müssen Sie beachten, dass Gefahrstoffe bei mechanischen Verletzungen in den Körper eindringen können. Denn die vielen manuell auszuführenden Arbeitsschritte und besonderen Verfahrensbedingungen bieten viele Möglichkeiten der Exposition und von Havarien. Durch die Beherrschung von Gefährdungen im Labor und die erforderlichen Zusatzmaßnahmen lassen sich sogar hohe Gefährdungen meist wirksam reduzieren.

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Autor*in: Markus Horn