Betriebsmittel – Definition
Betriebsmittel gehören zu den elementaren Produktionsfaktoren, die über einen längeren Zeitraum hinweg für die betriebliche Leistungserstellung zur Verfügung stehen. Hier lesen Sie, was Sie beachten sollten, damit Betriebsmittel nicht die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen.

Kurz und knapp: Was sind Betriebsmittel?
Betriebsmittel sind Gegenstände oder Rechte, die für die Herstellung von Produkten herangezogen werden. Maschinen, Werzeuge, Gebäude, der Fuhrpark (materiell), aber auch Patente, Lizenzen, Schutzrechte (immateriell)- all das sind Betriebsmittel. Oft sind sie nicht direkt, sondern indirekt an der Herstellung von Produkten beteiligt.
Die Begriffe „Betriebsmittel“ und „Arbeitsmittel“ werden oft als Synonyme verwendet, wobei „Betriebsmittel“ für die Fertigung, „Arbeitsmittel“ hingegen für administrative Geschäftsbereiche gebräuchlicher ist.
Welche Betriebsmittel von dem jeweiligen Unternehmen für die Fertigung benötigt werden, hängt von der Branche und dem herzustellenden Produkt ab. Es existieren auch Betriebsmittel für die Elektro-/Informationstechnik.
Sicherer Umgang mit Betriebsmitteln
Der Umgang gerade mit materiellen Betriebsmitteln birgt Gefahrenpotenziale. Wie hoch das Risiko einer Gefährdung ist, hängt vom Zustand und von der regelmäßigen Wartung der Betriebsmittel ab.
Sie können Risiken durch folgende Maßnahmen reduzieren:
- Seien Sie sich stets der Risiken bewusst, die vom Umgang mit den Arbeitsmitteln ausgehen
- Prüfen Sie Arbeitsmittel vor jeder Benutzung auf äußere Schäden oder Mängel
- Nutzen Sie sie nicht, wenn Sie Mängel entdecken, sondern melden Sie diese Mängel Ihrem Vorgesetzten
- Bewahren Sie spitze oder scharfe Arbeitsmittel nur in den dafür vorgesehenen Taschen auf
- Achten Sie auf das GS-Prüfzeichen
- Verwenden Sie Betriebsmittel nur für den vorgesehenen Zweck und nur dann, wenn Sie eine entsprechende Einweisung erhalten haben
- Greifen Sie, falls für das Arbeitsmittel vorgesehen, auf die Persönliche Schutzausrüstung zurück
Eine professionell durchgeführte Wartung setzt fundierte Fachkenntnisse der Person voraus. Risiken können reduziert werden, wenn ausschließlich Fachkräfte die entsprechenden Tätigkeiten ausführen.
Arbeitsmittel plus – Die Software zur Betriebsmittelprüfung
- Vollständigen Erfassung und Verwaltung von Arbeitsmitteln
- Organisation von Arbeitsmittelprüfungen
- Aufgabenzuweisung an zuständige Mitarbeiter
- Dokumentation von Prüfergebnissen
- Mängelbeseitigung anhand von Protokollen
Allgemeines zur Prüfung von Betriebsmitteln
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Betriebsmittel bei bestimmungsgemäßer Benutzung die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht gefährden – und das über ihren gesamten Lebenszyklus.
Sie müssen folglich nicht nur sorgfältig ausgewählt, sondern auch immer wieder geprüft werden.
Vor der Prüfung muss ein umfassendes Verzeichnis im Betrieb erstellt werden. Die ebenfalls zu ermittelnden Prüffristen werden als Zeiträume zwischen zwei Prüfungen definiert. Legen Sie sie so fest, dass Mitarbeiter Betriebsmittel nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen und betrieblichen Erfahrungen im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher nutzen können.
Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln
Die DGUV Vorschrift 3 (§ 5 Abs. 1) verlangt vom Arbeitgeber bzw. Unternehmer, dass er elektrische Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin prüfen lässt.
§ 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 erklärt, was unter dem Begriff „elektrische Betriebsmittel“ zu verstehen ist, nämlich
„… alle Gegenstände, die als Ganzes oder in Teilen dem Anwenden elektrischer Energie […] oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen […] dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.“
Hier gibt es einen Unterschied zwischen ortfesten und ortveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.
Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel gelten fest angebrachte und solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie sich nicht leicht bewegen lassen. Das betrifft auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zeichnen sich dadurch aus, dass sie während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie gleichzeitig am Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Hier sind wenigstens folgende Wiederholungsprüfungen vorzusehen (vgl. DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisungen (DA): DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2; Tabelle 1A):
Anlage/Betriebsmittel |
Prüffrist |
Art der Prüfung |
Prüfer |
---|---|---|---|
elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel |
4 Jahre |
auf ordnungsgemäßen Zustand |
Elektrofachkraft |
elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) |
1 Jahr |
||
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen |
1 Monat |
auf Wirksamkeit |
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter |
|
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung |
Benutzer |
in stationären Anlagen |
6 Monate |
||
in nicht stationären Anlagen |
arbeitstäglich |
Ortsveränderliche Betriebsmittel
Hier sollten sich Wiederholungsprüfungen an folgenden Fristsetzungen orientieren (vgl. DGUV Vorschrift 3 Durchführungsanweisungen (DA): DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2; Tabelle 1B):
Anlage/Betriebsmittel |
Prüffrist |
Art der Prüfung |
Prüfer |
---|---|---|---|
|
Richtwert: 6 Monate
auf Baustellen: 3 Monate Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte:
|
auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft,bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Personen |
So behalten Sie den Überblick über Ihre Prüffristen und die gefundenen Mängel
Betriebsmittelprüffristen immer im Überblick zu haben und bei der Prüfung gefundene Mängel sauber zu protokollieren ist nicht leicht. Der Gesetzgeber und die Unfallversicherer fordern und kontrollieren dies jedoch, insbesondere im Fall eines meldepflichtigen Arbeitsunfalls. Die Software „Arbeitsmittel plus“ hilft Ihnen, Effizienz, Professionalität und Übersicht in Ihre Betriebsmittelprüfung und -verwaltung zu bringen. Wie genau Sie die Software unterstützen kann, lesen Sie hier.