05.09.2022

Maschinen sicher instand halten und Mitarbeiter dabei schützen

Damit Arbeitsmittel wie Maschinen und Anlagen, aber auch das Arbeitsumfeld auf Dauer nicht die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet, ist eine regelmäßige Instandhaltung unerlässlich. Dabei sind diejenigen, die hier tätig werden, besonderen Risiken ausgesetzt. Deshalb müssen die einschlägigen Gefahren in einer Gefährdungsbeurteilung gesondert berücksichtigt werden. Lesen Sie hier, welche fünf Schritte hin zu mehr Sicherheit bei der Instandhaltung von Maschinen führen.

Instandhaltung

Rechtliche Grundlagen bei der Instandhaltung von Maschinen

Grundsätzliches zur Instandhaltung von Maschinen und Anlagen regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Konkretisierungen für Detailfragen enthalten u.a. die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Für Instandhaltungsarbeiten sind die TRBS 1112Instandhaltung“ sowie die TRBS 1112 Teil 1Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilung und Schutzmaßnahmen“ relevant.

Die TRBS 1112 unterstützt den Unternehmer bei der Planung und Ausführung von Instandhaltungstätigkeiten, bei der Festlegung von Tätigkeiten bei der Störungssuche und bei allen Fragen der Erprobung nach der Instandsetzung. Bei Instandhaltungsarbeiten mit Explosionsgefährdungen sieht der Gesetzgeber vor, dass zusätzlich TRBS 1112 Teil 1 anzuwenden ist.

Termine für die Instandhaltung legt der Unternehmer fest
Arbeitsmittel müssen über deren gesamte Lebensdauer sicher verwendet werden können. Deshalb liegt es beim Unternehmer, im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, wann, in welchem Umfang, innerhalb welcher Fristen und von wem Arbeitsmittel gewartet, instand gesetzt oder geprüft werden müssen. Dabei berücksichtigt er in der Regel Informationen des Herstellers, Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften, eigene Erfahrungen beim Betrieb von Maschinen sowie den Stand der Technik.Aber auch Beschäftigte haben Pflichten im Arbeitsschutz. Defekte oder offensichtlich mangelhafte Arbeitsmittel dürfen sie nicht verwenden. Außerdem sind sie verpflichtet, Mängel umgehend anzuzeigen.

Warum ist die Instandhaltung von Maschinen wichtig?

Damit Maschinen und Anlagen, aber auch das Arbeitsumfeld auf Dauer nicht die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden, ist eine regelmäßige Instandhaltung unerlässlich.

Die europäische Norm DIN EN 13306 „Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung“ definiert Instandhaltung als

„Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Einheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, sodass sie die geforderte Funktion erfüllen kann“.

Insofern beinhaltet Instandhaltung viele sehr unterschiedliche Aufgaben in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Zur Instandhaltung gehören Tätigkeiten wie das Inspizieren, Verbessern, Warten und Instandsetzen von Arbeitsmitteln. Dabei muss je nach Arbeitsaufgabe gemessen, justiert, installiert, gereinigt oder geschmiert werden. Dabei ist allerdings besondere Vorsicht geboten, denn Instandhaltung ist eine hochriskante Tätigkeit, bei der eigene, spezifische Gefahren drohen.

Besondere Gefahren und Risiken bei der Instandhaltung von Maschinen

Bei Instandhaltungsarbeiten sind die ausführenden Arbeitnehmer besonderen Risiken ausgesetzt. Typisch sind physische Belastungen durch Lärm, Vibrationen, Hitze, Kälte und Strahlung (ultraviolette Strahlung, Röntgenstrahlung und elektromagnetische Felder), aber auch durch die Schwere der Arbeit selbst. Oft lässt sich der Kontakt mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen oder verunreinigter Luft (Dämpfe, Abgase, Staub) nicht ganz ausschließen.

Schichtarbeit, Wochenendarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaftsdienst und unregelmäßige Arbeitszeiten können zu arbeitsbedingtem Stress und Übermüdung führen – und damit das Unfallrisiko dramatisch erhöhen. Arbeiten bei laufenden Prozessen und mit engem Kontakt zu oft hochkomplexen Maschinen oder Anlagen sind gefährlich. In der Regel finden die Arbeiten in beengten Räumen, im Freien oder unter anderen ungünstigen Bedingungen statt. Bei Maschinenausfällen stehen die Instandhalter oft zusätzlich unter Zeitdruck, weil meist jede Ausfallstunde hohe Kosten verursacht.

Eine Auswertung von Daten der Europäischen Statistik über Arbeitsunfälle (ESAW) ergab, dass Unfälle häufig mit Instandhaltungsarbeiten zusammenhängen. Man geht davon aus, dass etwa 15 bis 20 % aller Unfälle und 10 bis 15 % aller tödlichen Unfälle bei Instandhaltungsarbeiten aufgetreten sind – die etwas vagen Zahlen ergeben sich daraus, dass Daten verschiedener Länder ausgewertet wurden.

Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltung

Weil Instandhaltungsarbeiten zu den hochriskanten Tätigkeiten gehören, müssen die einschlägigen Gefahren und Belastungen im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung gesondert berücksichtigt werden. Dabei müssen auch umfassende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten sowie weitere, am jeweiligen Arbeitsplatz anwesende Personen festgelegt werden.

Die TRBS 1112 fordert:

„Vor Instandhaltungsmaßnahmen sind mindestens folgende Schritte durchzuführen: Art, Umfang und Abfolge der Instandhaltungsmaßnahmen festlegen, Gefährdungen ermitteln und beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen festlegen, vor der Vergabe an Fremdfirmen die Sicherheitsanforderungen sowie Anforderungen an die Qualifikation des Instandhaltungspersonals festlegen.“

Fünf Schritte zu mehr Sicherheit bei der Instandhaltung

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat fünf praxisgerechte Grundregeln für eine sichere Instandhaltung entwickelt:

1. Planen

Keine Instandhaltung ohne Planung, die sich auf die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung stützen sollte. Als zentrale Aspekte nennt die EU-OSHA:

  • Umfang der Aufgabe festlegen: Was muss getan werden, und wie werden dadurch andere Arbeitnehmer und die Tätigkeiten am Arbeitsplatz beeinflusst?
  • Gefährdungsbeurteilung auswerten: Welche Gefahren (z.B. Lärm, Vibrationen, Hitze, Gefahrstoffe, beengte Räume, bewegte Maschinenteile) drohen? Welche Maßnahmen sind notwendig, um Risiken zu vermeiden oder zumindest zu minimieren?
  • sichere Arbeitsabläufe festlegen: Erlaubnisscheine, Verriegelungssysteme etc.
  • Zeitplan aufstellen und allen betroffenen Beschäftigten vorlegen
  • Hilfsmittel organisieren, die für die Tätigkeit benötigt werden
  • Kommunikationswege zwischen Instandhaltungs- und Produktionspersonal („Weisungskette“) sowie allen anderen Beteiligten festlegen: Besondere Sorgfalt ist wichtig, wenn Fremdfirmenmitarbeiter tätig werden!
  • umfassende Information und Unterweisung aller Beteiligten

Betriebseigene Beschäftigte, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, können Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz meist besonders gut einschätzen. Deshalb sollten sie intensiv in die Planung einbezogen werden.

2. Arbeitsbereich sichern

Häufig muss der jeweilige Arbeitsbereich für die Dauer der Instandhaltungsmaßnahme gesichert werden. Absperrungen und Schilder verhindern unbefugtes Betreten. Gegebenenfalls muss die Stromversorgung unterbrochen und ggf. müssen bewegte Maschinenteile gesichert werden. Arbeitnehmern darf keine Gefahr drohen, wenn sie den Arbeitsbereich betreten und verlassen, und bei Bedarf sollte eine vorübergehende Zusatzbelüftung installiert werden.An den Maschinen selbst braucht es gut lesbare und nicht zu übersehende Warnhinweise, die Datum und Uhrzeit der Sperrung nennen sowie den Namen der Person, die die Sperrung aufheben kann. Falls fremdsprachige Beschäftigte anwesend sind, muss sichergestellt werden, dass auch sie diese Instruktionen verstehen. Ist es nötig, dass Mitarbeiter eine Schutzvorrichtung an einer Maschine vorübergehend entfernen oder deaktivieren, müssen sie ein genau definiertes Sperrverfahren befolgen.

3. Geeignete Ausrüstung verwenden

Häufig sind für Instandhaltungsarbeiten Werkzeuge und Geräte erforderlich, die normalerweise nicht zum Einsatz kommen. Oft muss auch zusätzlich eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) getragen werden; hierbei ist entscheidend, dass PSA selbst nicht zusätzliche Risiken für den Arbeitnehmer bedeuten.

4. Arbeitspläne einhalten

Gerade bei Arbeiten, die nicht routinemäßig ausgeführt werden, ist es wichtig, dass die ausführenden Beschäftigten bzw. Fremdfirmenmitarbeiter, Vorgesetzte und Kollegen über die Planung der Arbeiten und die jeweiligen Gefahren informiert sind. Sichere Arbeitsabläufe müssen auch unter Zeitdruck oder bei unerwarteten Störungen eingehalten werden.

5. Endkontrolle und Dokumentation

Jede Instandhaltungsmaßnahme ist erst nach der Endkontrolle abgeschlossen. Dabei wird noch einmal ein Check durchgeführt, ob die Aufgabe vollständig durchgeführt wurde und ob das Gerät, die Maschine oder die Anlage in einem sicheren Zustand ist. Wichtig ist, dass jeder Arbeitsschritt in einem schriftlichen Bericht festgehalten wird. Außerdem sollten aufgetretene Schwierigkeiten sowie Verbesserungsvorschläge umfassend und schriftlich dokumentiert werden.

Autor*in: Sabine Kurz