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Bald Entlastungen im Arbeits- und Strahlenschutz sowie in der Chemikaliensicherheit?

Die Wirtschaft von bürokratischem Aufwand entlasten: Das ist eines der großen Versprechen der aktuellen Bundesregierung. Nun verfolgt eine Initiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (BR-Drs. 735/25) das gleiche Ziel: Sie will insbesondere Gesetze und Vorschriften im Arbeits- und Strahlenschutz sowie der Chemikaliensicherheit begrenzen. Die Vorlage soll im Bundesrat verabschiedet und dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro erhofft sich Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) von seiner Initiative zur Reduzierung von Bürokratie in den Bereichen Arbeits- und Strahlenschutz sowie der Chemikaliensicherheit. Die NRW-Initiative wurde im Dezember 2025 in den Bundesrat eingebracht und soll nach der Verabschiedung in den Bundestag gelangen. Ziel der Initiative ist der Abbau von Vorschriften, die nicht wesentlich zum Schutz von Beschäftigten beitragen und bei Behörden und Unternehmen bürokratischen Aufwand erzeugen. Das Versprechen: Der Schutz von Beschäftigten soll dadurch nicht leiden.

Weniger Arbeitsschutzausschüsse

Bislang müssen Betriebe ab 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Dieser besteht aus Vertretern des Unternehmens und der Arbeitnehmervertretung. Um kleine und mittlere Betriebe zeitlich und organisatorisch zu entlasten, soll ein solcher Arbeitsschutzausschuss erst ab einer Beschäftigtenzahl von 50 verpflichtend einzurichten sein.

Weniger Prüfungen für Aufzugsanlagen

Derzeit müssen Aufzüge mindestens alle zwei Jahre einer Hauptprüfung unterzogen werden. Dazwischen ist eine sogenannte „Zwischenprüfung“ durchzuführen. Diese soll nun entfallen. Der Grund: Es gibt im Zusammenhang mit Aufzügen kaum Unfälle. Mögliche Mängel würden auch ohne Zwischenprüfung durch sowieso stattfindende Wartungsarbeiten von Fachfirmen auffallen und können bei dieser Gelegenheit beseitigt werden.

Mehr digitale Änderungen und Unterschriften

Im Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt es immer noch eine Reihe von Dokumenten, die analog zu ändern und zu unterzeichnen sind. Die Bearbeitung soll nunmehr auch digital erfolgen können. An die Stelle von analogen Unterschriften sollen nunmehr digitale Unterschriften möglich sein.

Weniger Regelungen im Chemikalienschutzrecht

Die Initiatoren wollen auch nationale Regelungen, die durch EU-Recht keine Relevanz mehr haben, streichen. Ebenso sollen die Unternehmen von der Anzeigepflicht für Chemikalien bei der erstmaligen und erneuten Verwendung entlastet werden: Sie sollen ersatzlos gestrichen werden. Gleichzeitig sollen aber für die Behörden neue Anordnungsbefugnisse bei Verstößen gegen EU-Vorgaben geschaffen werden.

Kleinstbetriebe von Strahlenschutzanweisungen entlasten

Mit Strahlenschutzanweisungen wird der betriebliche Umgang mit radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlung geregelt. Diese sollen für Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten nicht mehr erforderlich sein, es sei denn, die zuständige Behörde verlangt es.

Aktuell beraten die Ausschüsse im Bundesrat über den Gesetzentwurf BR-Drs. 735/25, der Änderungen von insgesamt 18 bundesweit gültigen Gesetzen und Verordnungen enthält. Beispiele dafür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Autor*in: Martin Buttenmüller

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