09.01.2021

Aushangpflichtige Gesetze: Darauf sollten Sie achten

Verschiedene Gesetze kümmern sich um den Schutz von Arbeitnehmern. Beschäftigte sollten sich daher über gesetzliche Bestimmungen ohne Aufwand informieren können. Der Arbeitgeber muss diese aushangpflichtigen Gesetze aushängen.

Aushang

In jedem Fall muss für den Arbeitnehmer die Möglichkeit bestehen, sich ohne Schwierigkeiten über den Inhalt aushangpflichtiger Gesetze informieren zu können.

Alle aushangpflichtigen Gesetze in der Übersicht

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsgerichtsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Berufskrankheitenverordnung
  • BGB §§ 611, 611 a, 611 b, 612, 612 a
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Datenschutz-Grundverordnung
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Entgelttransparenzgesetz
  • Heimarbeitsgesetz §§ 6, 7, 7a, 8
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Kinderarbeitsschutzverordnung
  • Ladenschlussgesetz
  • Mindestlohngesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
  • Nachweisgesetz
  • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertage

Aushangpflichtige Gesetze – darauf sollten Sie achten

Der Arbeitgeber sollte die jeweiligen Vorschriften kennen, um die unterschiedlichen Vorgaben entsprechend umsetzen zu können.  Dazu sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Je nach Regelung soll dies in geeigneter Weise durch Auslegen, Aushängen oder Bekanntmachung geschehen.
  • Es besteht teilweise auch die Möglichkeit der Bekanntmachung der aushangpflichtigen Gesetze über das Intranet, wenn jeder Mitarbeiter hierzu Zugang hat und Vorkehrungen zum Schutz vor Änderungen bestehen.
  • Nicht ausreichend ist in vielen Fällen ein Hinterlegen bzw. Vorhalten im Personal- oder Lohnbüro.
  • Besteht ein Betriebsrat, ist dieser über den Aushang zu unterrichten.
  • Sind von dem Aushang ausländische Mitarbeiter betroffen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, kann eine Übersetzung der aushangpflichtigen Gesetze erforderlich sein.
  • Üblicherweise erfolgt ein Anbringen der aushangpflichtigen Gesetze an einem „schwarzen Brett“ oder eine Auslage an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes,  u.a. Kantine, Aufenthalts- oder Pausenräume.
  • Teilweise sehen die gesetzlichen Regelungen bestimmte Aushangsorte vor, zum Beispiel den Aushang der nach Heimarbeitergesetz erforderlichen Angaben in den Ausgaberäumen.

Aushangpflichtige Gesetze – immer Einzelheiten prüfen

Es bestehen zahlreiche Vorschriften, aus denen sich Aushangverpflichtungen für den Arbeitgeber ergeben. Es ist im Einzelnen zu prüfen, inwieweit der Schutzbereich für die jeweiligen Mitarbeiter betroffen ist bzw. ob das Unternehmen unter die von der Regelung betroffenen Branchen oder Betriebe fällt.

Freiwillig vorgenommene Aushänge

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die aushangpflichtigen Gesetze hinaus freiwillige Aushänge vorzunehmen. Grenze hierfür ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer oder Dritter. Außerdem darf der Aushang nicht zu einer Missachtung der Fürsorgepflicht oder der betriebsverfassungsrechtlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit führen.

Verstöße gegen die Aushangpflicht

Der Arbeitgeber kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen eine Aushangpflicht ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist. Bei den meisten Vorschriften stellt eine Verletzung der Aushangverpflichtungen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld (bis 2500 Euro) belegt werden und zu Einträgen in das Gewerbezentralregister führen kann. Sind betriebsverfassungsrechtliche Regelungen betroffen, können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche bestehen; Verstöße im Zusammenhang mit Wahlen können eine Anfechtbarkeit der Wahl zur Folge haben.

Autor*in: Stefan Johannsen