23.03.2021

Gefährdungsbeurteilung Heben und Tragen

Kaum ein Arbeitsplatz, an dem nicht gehoben und getragen wird, die Frage ist nur: Wie oft, wie schwer und unter welchen Umständen? Die Gefährdungsbeurteilung Heben und Tragen hilft, Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsschäden festzulegen.

Heben und Tragen

Gehoben und getragen wird immer: Jeder nimmt täglich Dinge oder Lebewesen in die Hände, hantiert mit ihnen oder trägt sie davon. Das kann ein Kugelschreiber sein, ein Buch, ein Wäschekorb, ein Zementsack, ein Tisch oder ein schweres Karosserieteil. Landwirte müssen gelegentlich Tiere tragen, Mütter ihre Kinder und Krankenschwestern ihre Patienten.

Die richtige Hebetechnik

Damit es beim Lastentransport von Hand nicht zu Bandscheibenschäden kommt, welche die häufigste Folge von falscher Hebetechnik sind, gibt es ein paar Regeln, die beachtet werden sollten.

Im Vorfeld sollte der Transportweg und die Absetzstelle in Augenschein genommen und nötigenfalls Hindernisse aus dem Weg geräumt werden.

Beim Anheben von Lasten sollte man bei leicht gespreizten Beinen in die Hocke gehen und das Lastobjekt relative nahe am Körper haben, vor dem Anheben sollte man dann den Rücken geradestellen, damit sich dieser beim Hebevorgang versteifen kann.

Nun werden beim Anheben zuerst die Beine gestreckt und dann der Oberkörper aufgerichtet. Durch dieses Vorgehen entsteht ein ausgeglichener Druck und somit wirkt ein geringerer Druck auf Wirbelsäule und Bandscheiben, als bei falscher Rückenhaltung. Auch das ruckartige Anheben von Lasten sollte vermieden werden, ebenso das Verdrehen des Rückens beim Absetzen oder Bewegen.

Gefahren beim Heben und Tragen

Menschen heben und tragen unter Einsatz körperlicher Kraft. Dabei wird der ganze Körper je nach Konstitution mehr oder weniger beansprucht. Besonders der Muskel-Skelett-Apparat kann bei Überlastung mit gesundheitlichen Problemen reagieren. Durch das Herabfallen und Umschlagen von Lasten kann es auch zu Unfällen kommen.

Gefährdungsbeurteilung Heben und Tragen

Gefährdungen der Mitarbeiter durch Heben und Tragen bei der Arbeit müssen wie alle anderen ermittelt und beurteilt werden. Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung können dann entsprechende Maßnahmen festgelegt werden.

Maßnahmen

Die festzulegenden Maßnahmen sind in ihrer Wertigkeit nicht beliebig, sondern einer Rangfolge unterworfen:

  • Vermeiden von Heben und Tragen, z.B. durch Automatisieren
  • Erleichtern von Heben und Tragen, z.B. durch Mechanisieren
  • Erleichtern durch geeignete Hebe- und Tragetechniken
Autor*in: WEKA Redaktion