23.06.2019

Anschlagmittel

Was sind Anschlagmittel und wie können Sie Anschlagmittel sicher benutzen? Das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Anschlagmittel

Unter einem Anschlagmittel versteht man eine Lastaufnahmeeinrichtung. Anschlagmittel zählen nicht zum sogenannten „Hebezeug“. Sie dienen i.d.R. als Verbindungsglied zwischen dem Hebezeug sowie dem dazugehörigen Tragmittel und dem Lastobjekt oder zwischen dem Lastobjekt und einem weiteren nicht zum Hebezeug gehörenden Lastaufnahmemittel und dem Tragmittel.

Wichtig ist, dass auf allen Anschlagmitteln die höchstzulässige Tragfähigkeit angegeben sein muss.

Anschlagmittel – Vorschriften

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

  • DGUV Regel 109-004 Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien
  • DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
  • DGUV Regel 109-006 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen

Neigungswinkel und Tragfähigkeit

Bilden Anschlagmittel (Ketten, Seile oder Bänder) einen Winkel, so werden bei gleichbleibender Last die einzelnen Stränge stärker belastet als bei senkrecht hängenden Anschlagmitteln. Der Winkel, der sich zwischen dem jeweiligen Strang und der Lotrechten einstellt, heißt Neigungswinkel, während man den Winkel zwischen zwei Strängen als Spreizwinkel bezeichnet. Den Normen entsprechend werden in den heutigen Tabellen die Tragfähigkeiten einzelner Anschlagmittel in Abhängigkeit vom Neigungswinkel und nicht mehr – wie früher – als Funktion des Spreizwinkels angegeben.

Zwischen Neigungswinkel und Tragfähigkeit des Anschlagmittels gilt folgender Zusammenhang: Je größer der Neigungswinkel, desto größer ist der Verlust an Tragfähigkeit. Bei einem Neigungswinkel von 0°, also am senkrecht hängenden Strang, beträgt die Belastbarkeit 100 %, bei 45° noch 70 % und bei 60° nur noch die Hälfte der Tragfähigkeit des einzelnen senkrechten Stranges. Neigungswinkel über 60° sind unzulässig.

Belastungstabellen

Belastungstabellen, welche die Tragfähigkeit der Anschlagmittel in Abhängigkeit von Durchmesser, Strangzahl und Neigungswinkel angeben, sind in der DGUV-Information „Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen“ (DGUV Information 209-021) zu finden.

Angabe der Tragfähigkeit

Anschlagmittel dürfen nicht über ihre Tragfähigkeit hinaus belastet werden. Die Tragfähigkeit muss daher dauerhaft und leicht erkennbar am Anschlagmittel angegeben sein. Bei mehrsträngigen Anschlagmitteln (Gehängen) ist sie üblicherweise anzugeben für Neigungswinkel bis 60°. Ausgenommen davon sind Anschlagmittel, die für eine bestimmte, einmalige Verwendung bestimmt sind, und unter gewissen Voraussetzungen auch einsträngige Anschlagmittel.

So kann an einsträngigen Anschlagseilen, Endlosseilen und einsträngigen Anschlagketten, die entsprechend der Tragfähigkeit einer Kette in Normalgüte belastet werden, auf die Angabe der Tragfähigkeit dann verzichtet werden, wenn diese am Einsatzort dauerhaft und leicht erkennbar, z.B. durch fest angebrachte Tragfähigkeitstabellen an regelmäßigen Be- und Entladeplätzen, ermittelt werden kann. Diese Ausnahme betrifft auch die Endloskette.

Bei Gehängen mit mehr als zwei Strängen sind nur zwei Stränge als tragend zu betrachten. Nur dann, wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auf die weiteren Stränge verteilt, oder wenn die Beanspruchung eines jeden Kettenstrangs nachgewiesen ist, können auch diese als tragend angenommen werden. Die zulässigen Belastungen sind auch hier nach dem Neigungswinkel entsprechend der jeweiligen Strangzahl zu bemessen.

Gebrauchsbestimmungen

Anschlagmittel sind stets so zu gebrauchen, dass keine Schäden an ihnen auftreten können, die zu einer Beeinträchtigung der Tragfähigkeit führen. Solche Schäden treten z.B. auf, wenn Seile, Ketten oder Bänder über scharfe Kanten gespannt oder gezogen werden. Die Tragfähigkeit wird beim Spannen von Seilen über scharfe Kanten (Seildurchmesser kleiner als Kantenradius) auch dann bereits beeinträchtigt, wenn noch keine Schäden am Seil sichtbar sind.

Kauschen, Aufhängeringe und andere Aufhängeglieder müssen auf dem Lasthaken frei beweglich sein, da sie sonst verformt und in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt werden können.

Bei Verwendung von Anschlagmitteln ist immer sicherzustellen, dass die Last oder Teile der Last beim Transport nicht herabfallen können.

Für den Gebrauch von Anschlagmitteln bedeutet dies z.B., dass Lasten nicht durch Einhaken unter die Umschnürung angeschlagen werden dürfen (ausgenommen ist das Anlüften beim Zusammenstellen von Ladeeinheiten). Unzulässig ist es auch, Stabeisen, Profileisen, Rohre, Bohlen und andere lange schlanke Güter in Einzelschlingen anzuschlagen.

Lasten im Hängegang

Werden Lasten im Hängegang angeschlagen, besteht häufig die Gefahr, dass die Last oder Teile der Last ausschießen oder Anschlagmittel zusammenrutschen und dann Lasten abstürzen. Diese Anschlagart ist daher nur bei Einhaltung besonderer Bedingungen zulässig. Der Hängegang darf z.B. dann angewandt werden, wenn sichergestellt ist, dass bei großstückigen Lasten ein Zusammenrutschen der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last verhindert ist, bei langen stabförmigen Lasten unter Traversen die Traverse sich nicht schräg stellen kann und die Last so unterfangen ist, dass sie sich nicht übermäßig durchbiegt und ein Verrutschen der Anschlagmittel und ein Herausschießen der Last oder von Teilen der Last vermieden sind. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so müssen auch großstückige und lange stabförmige Lasten geschnürt angeschlagen werden. Zum sicheren Anschlag gehört ferner, dass keine Lasten, auf denen lose Einzelteile liegen, bewegt werden. Nicht durch das Anschlagmittel oder in sonstiger Weise gegen Herabfallen gesicherte Teile sind vor dem Anheben zu entfernen.

Lagerung

Die Lagerung von Anschlagmitteln muss so erfolgen, dass Einwirkungen von Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen vermieden sind. Zweckmäßigerweise werden z.B. Anschlagketten und Anschlagseile trocken und luftig an Gestellen hängend aufbewahrt.

Mängel

Während des Gebrauchs müssen Anschlagmittel auf augenfällige Mängel hin beobachtet werden. Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sie der weiteren Benutzung zu entziehen.

Rundstahlketten

Während früher Anschlagketten gegenüber Drahtseilen gleicher Tragfähigkeit den Nachteil des wesentlich höheren Gewichts hatten, konnte mit der Entwicklung hochfester Ketten dieser Nachteil erheblich verringert werden. Beim Transport besonders schwerer Lasten wird man heute i.d.R. hochfeste Ketten wegen ihrer großen Beweglichkeit und Tragfähigkeit einsetzen.

Gütezeichen

Rundstahlketten für den Hebezeugeinsatz müssen nach einer Norm hergestellt, geprüft und mit einem entsprechenden Gütezeichen versehen sein. Jede Kette, die der Prüfung beim Hersteller entsprochen hat, ist mit einem Prüfstempel (Schlagstempel) oder einer Prägung gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist bei Ketten in Gebrauchslängen auf den Endgliedern, bei Ketten in Fabrikationslängen in Abständen von nicht mehr als 1 m oder mindestens an jedem 20. Kettenglied angebracht.

Neben dem Gütezeichen muss der Stempel das Herstellerzeichen aufweisen. Über die Hersteller-Prüfung von Ketten wird ein Prüfzeugnis ausgegeben, welches der Benutzer aufzubewahren hat.

Kettenanhänger

Um eine Verwechslung von Ketten unterschiedlicher Festigkeit ausschließen zu können, sind z.B. verwendungsfertige Einstrangketten, die entsprechend ihrer Güte höher als Ketten in Normalgüte belastet werden können, sowie Mehrstrangketten (Kettengehänge) mit einem Kettenanhänger gekennzeichnet.

Hochfeste Ketten können z.B. folgende Anhänger haben:
  • Kette Güteklasse 5 = fünfeckiger Anhänger
  • Kette Güteklasse 6 = sechseckiger Anhänger
  • Kette Güteklasse 8 = achteckiger Anhänger
Auf dem Anhänger sind dauerhaft lesbar einzuprägen:
  • ein Sinnbild für den maximalen Neigungswinkel
  • Tragfähigkeit in kg für
    1. einen Neigungswinkel bis 45° (entsprechend einem Spreizwinkel bis 90°),
    2. einen Neigungswinkel von über 45° bis 60° (entsprechend einem Spreizwinkel von über 90° bis 120°).
  • Bei Einstrangketten genügt die Tragfähigkeitsangabe für den senkrechten Strang.
  • eine Kennzahl für die Anzahl der Kettenstränge
  • eine Kennzahl für die Nennglieddicke der Kette

Einsatz

Zubehör (z.B. Verbindungsglieder, Aufhängeglieder, Haken u.dgl.) von Anschlagketten, welche aus lösbaren Verbindungsgliedern zusammengesetzt sind, muss der höchsten Güteklasse entsprechen. Fest angebrachtes Zubehör dagegen muss mindestens der Güteklasse der Kette entsprechen.

Beim Anschlag mit Rundstahlketten im Schnürgang oder bei Hebevorgängen mit stoßartigem Anheben aus der Schlaffkette heraus dürfen Rundstahlketten höchstens mit 80 % ihrer Tragfähigkeit belastet werden. Für derartige Einsätze empfiehlt es sich, einen Anhänger an der Kette anzubringen, auf dem die reduzierte Tragfähigkeit angegeben ist. Zur Unterscheidung sollte dieser Anhänger mit einer Bohrung von 10 mm Durchmesser versehen sein.

Anschlagketten ohne Anhänger dürfen nur wie Anschlagketten in Normalgüte belastet werden.

Einwirkung von Hitze und Kälte beeinflusst das Materialgefüge und damit die Eigenschaften von Ketten. Deswegen muss bei derartigen Einsätzen eine Tragfähigkeitsabnahme entsprechend der Kettengüte berücksichtigt werden. In Sonderbereichen, wie z.B. bei Beizbädern, dürfen nur Ketten mit besonderen physikalischen und chemischen Werkstoffeigenschaften eingesetzt werden.

Beim Einsatz von Ketten ist u.a. Folgendes zu beachten:

  • Ketten dürfen nicht geknotet werden.
  • Beim Heben scharfkantiger Gegenstände sind sie an den Lastkanten durch Zwischenlagen, z.B. Kantenschoner, Holzklötze, gegen Beschädigungen zu schützen.
  • Wird eine Last mehrfach geschnürt, so dürfen sich die Kettenwindungen nicht kreuzen. Alle Windungen müssen dicht nebeneinander liegen.
  • Verdrehte Ketten hat der Anschläger vor der Benutzung auszudrehen.
  • Bei Hakenketten dürfen die Haken nicht mit ihrer Spitze in ein Kettenglied eingehängt werden.
  • Verboten ist es, gerissene Ketten dadurch zu flicken, dass man Kettenglieder mit Draht oder Schrauben verbindet oder zwei Kettenglieder ineinandersteckt und zum Zusammenhalten einen Bolzen verwendet.
  • Für das Verlängern oder Kürzen von Ketten müssen vorschriftsmäßige Verkürzungsklauen bzw. Kettenverbinder verwendet werden.
  • Kettenverbindungsglieder dürfen nur im geraden Strang und nicht über Kanten belastet werden.

Prüfung

Neben den regelmäßigen, mindestens jährlichen Sicht- und Funktionsprüfungen sind bei Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, zusätzlich mindestens bei jeder dritten Prüfung besondere Prüfungen auf Rissfreiheit durchzuführen. Über die Prüfung von Rundstahlketten ist ein Nachweis, z.B. in Form einer Kettenkartei, zu führen.

Eine Kette ist spätestens bei Feststellung folgender Mängel abzulegen und zuverlässig einer weiteren Benutzung zu entziehen:

  • Bruch eines Kettenglieds
  • Anrisse oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben
  • Längungen, auch einzelner Kettenglieder, um mehr als 5 %
  • Verformung eines Kettenglieds
  • Abnahme der gemittelten Glieddicke dm an irgendeiner Stelle um mehr als 10 % der Nenndicke d
    Die gemittelte Glieddicke ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel zweier im gleichen Querschnitt senkrecht aufeinanderstehender Durchmesser:

Stahldrahtseile

Stahldrahtseile zeichnen sich durch eine hohe Tragfähigkeit und leichte Handhabung aus. Ihre Anfälligkeit gegen Korrosion und äußere Einwirkungen verlangt eine sorgfältige Behandlung. So können Stahldrahtseile bei falscher Behandlung durch Verdrillung, Aufdoldungen, Knoten und Knicke sowie Kinken, die meist durch falsches Ausziehen der Seile entstehen, leicht unbrauchbar werden. Um scharfe Kanten dürfen Stahldrahtseile nur unter Verwendung von Beilagen aus Holz oder besonderen Seilschonern bzw. Kantenschützern geführt werden. Starker Frost beeinträchtigt ihre Tragfähigkeit ebenso wie Hitze oder eine ruckweise Belastung. Seile dürfen nicht geknotet oder durch Verdrehen gespannt werden. Gegen Nässe sind sie zu schützen.

Wird ein Seil mehrmals um die Last geschlungen, so ist darauf zu achten, dass die Windungen sich nicht kreuzen, sondern dicht nebeneinander liegen. Stahldrahtseile mit einem Durchmesser von weniger als 8 mm sind im Hebezeugbetrieb unzulässig.

Werden Seile mit Seilumhüllungen benutzt, so muss die Umhüllung so beschaffen oder angeordnet sein, dass die Seile zum Zwecke der Prüfung zugänglich sind. Umhüllte Stahldrahtseile müssen gegen Korrosion geschützt sein.

Pressklemmen

Zur Herstellung von Seilösen (z.B. für die Befestigung eines Ösenhakens) sind geeignete Seilendverbindungen erforderlich, z.B. Spleiße oder Pressklemmen.

Da Beanspruchungen auf Biegung im Bereich der Endverbindung zu frühzeitigem Verschleiß führen können, sind Pressklemmen als Seilendverbindungen nur zulässig, wenn im Bereich der Presshülse keine Biegebeanspruchung auftritt. Wenn mit wesentlichen Biegebeanspruchungen im Bereich der Endverbindungen zu rechnen ist, müssen Seile mit Spleißen verwendet werden.

Pressklemmen als Seilendverbindungen sind zusätzlich mit zwei Kennbuchstaben zur Ermittlung des Herstellers der Pressverbindungen zu kennzeichnen.

Kennzeichnung

Der Forderung nach der Beschriftung von Anschlagmitteln ist entsprochen, wenn an mehrsträngigen Stahldrahtseilen ein runder Metallanhänger von 70 mm Durchmesser mit den erforderlichen Angaben (Tragfähigkeit bei einem Neigungswinkel bis 60°, Strangzahl usw.) befestigt ist.

Überwachung

Da Drahtseile einem hohen Verschleiß unterliegen, sind sie während des Gebrauchs laufend zu überwachen. Zeigen die Seile einen bedenklichen Zustand, so dürfen sie nicht mehr verwendet werden.

Als bedenklich anzusehen sind:

  • Bruch einer Litze
  • Aufdoldungen, Lockerung der äußeren Lage bei mehrlagigen Seilen, Quetschstellen, scharfe Knicke und Kinken (Klanken)
  • äußere und innere Korrosionen
  • Beschädigungen oder starke Abnutzung der Seil- und Seilendverbindungen
  • Drahtbrüche in größerer Zahl

Naturfaserseile

Naturfaserseile zeichnen sich durch geringes Eigengewicht und Handlichkeit bei der Benutzung und auch bei der Aufbewahrung aus. Ihr weicher Werkstoff verhindert Beschädigungen an Lasten mit empfindlicher Oberfläche. Ihre Schmiegsamkeit ermöglicht eine feste Umschnürung des Umschlaggutes. Sie werden deshalb bevorzugt, z.B. als Stroppen oder Rollenhakengeschirre, für den Transport einzelner und in Hieven zusammengestellter Stückgüter (Säcke, Ballen u.dgl.) verwendet. Der Mindestdurchmesser eines Naturfaserseils muss im Hebezeugbetrieb 16 mm betragen. Naturfaserseile werden aus Manila, Sisal und Weichhanf hergestellt. Seile aus Baumwolle sind als Anschlagmittel nicht zulässig.

Lagerung

Feuchtigkeit, Säuren, Laugen und andere aggressive Stoffe können Seilfasern zersetzen. Naturfaserseile müssen daher trocken und luftig gelagert werden.

Mängel

Eine Ablegereife der Seile ist bei folgenden Mängeln erreicht:
  • Bruch einer Litze
  • mechanische Beschädigung, starker Verschleiß oder Auflockerung
  • Herausfallen von Fasermehl beim Aufdrehen des Seils
  • Schäden infolge feuchter Lagerung oder Einwirkung aggressiver Stoffe
  • Garnbrüche in großer Zahl (mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt)

Chemiefaserseile

Chemiefaserseile besitzen die Vorteile der Naturfaserseile, sind aber darüber hinaus unempfindlich gegen Nässe und Verrottung und wegen ihrer hohen Dehnungswerte für dynamische Beanspruchung besser geeignet. Als Anschlagmittel zulässig sind Seile aus Polyamid, Polyester und Polypropylen. Chemiefaserseile aus Polyäthylen sind nicht zulässig. Der Werkstoff von Chemiefaserseilen muss licht- und wärmestabilisiert sein. Die Seile dürfen ebenso wie Naturfaserseile erst ab einem Durchmesser von 16 mm als Anschlagmittel eingesetzt werden.

Mängel

Die Ausmusterung (Ablegereife) erfolgt entsprechend den nachfolgend aufgeführten Merkmalen:
  • Bruch einer Litze
  • Garnbrüche in großer Zahl (mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt)
  • starke Verformung infolge Wärme (z.B. innere oder äußere Reibung, Wärmestrahlung)
  • Lockerung der Spleiße
  • Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe

Hebebänder

Hebebänder besitzen bei geringem Eigengewicht eine hohe Tragfähigkeit, lassen sich leicht und einfach handhaben und weisen eine gute Beständigkeit gegen aggressive Stoffe wie Säuren und Lösemittel auf. In zunehmendem Maße werden sie zum Anschlagen besonders sperriger Lasten (z.B. Boote, Maschinenteile) benutzt. Güter mit empfindlichen Oberflächen können mit ihrer Hilfe besonders schonend transportiert werden.

Schutz

In Verbindung mit Schutzschläuchen und Schutzmänteln oder Polyuretanbeschichtungen zeigen Hebebänder auch beim Transport von Lasten mit rauen Oberflächen verhältnismäßig geringen Verschleiß. Die Breite der Bänder und damit die breitere Auflagefläche ergeben große Reibkräfte zwischen Last und Anschlagmittel, sodass sie einen besonders sicheren Sitz der Last garantieren.

Ausführung

Der gebräuchliche Werkstoff für Hebebänder ist die Chemiefaser. Aus welchem Werkstoff ein Chemiefaser-Hebeband besteht, erkennt man an der Farbe des Etiketts, welches jedes Hebeband haben muss: Hebebänder aus Polyamid haben ein grünes, Hebebänder aus Polyester ein blaues und Hebebänder aus Polypropylen ein braunes Etikett. Nach Art der Fertigung unterscheidet man zwischen

  • gewebten Chemiefaser-Hebebändern und
  • gelegten Chemiefaser-Hebebändern (Rundschlingen mit Ummantelung).

Anwendungsbeschränkungen

Vorzügen der Bänder stehen Anwendungsbeschränkungen gegenüber, die sich aus den Werkstoffeigenschaften und auch aus der Form des verwendeten Materials ergeben. So dürfen z.B. zum Anschlagen von Lasten in der Anschlagart „einfach geschnürt“ nur dann Chemiefaser-Hebebänder mit Endschlaufen verwendet werden, wenn diese verstärkt sind. Da Chemiefasern besonders anfällig gegenüber erhöhten Temperaturen sind, dürfen die Hebebänder nicht in der Nähe von Feuer oder anderen heißen Stellen getrocknet oder aufbewahrt werden.

 

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung (Etikett) muss folgende Kenndaten enthalten:
  • Nenn-Tragfähigkeit des Bandes für einen „einfachen direkten“, „einfach geschnürten“ und einen „einfach angelegten“ “ (Neigungswinkel bis 60°) Anschlag
  • zusätzliches Kurzzeichen für den Werkstoff des Gurtbandes (PA = Polyamid, PES = Polyester, PP = Polypropylen)
  • ein Firmenzeichen, welches die Herkunft des Hebebandes eindeutig erkennen lassen muss
  • Herstellmonat und -jahr

Einsatz

Beim Einsatz ist besonders darauf zu achten, dass
  • nur Bänder verwendet werden, die unbeschädigt sind und deren Etikett-Beschriftung lesbar ist,
  • Lasten nicht auf den Hebebändern stehen bzw. darauf gestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Bänder dadurch beschädigt werden,
  • Hebebänder, die mit Säuren oder Laugen in Berührung gekommen sind, vor der Lagerung mit Wasser gewaschen oder anders neutralisiert und erst im trockenen Zustand wieder eingesetzt werden,
  • die Bänder so um die Last gelegt werden, dass sie mit ihrer ganzen Breite tragen, und
  • sie nicht über scharfe Kanten gespannt und über scharfe Kanten oder aufrauend wirkende Oberflächen gezogen werden.

Sollen Hebebänder in extremen Temperaturbereichen verwendet werden, sind beim Hersteller zusätzliche Hinweise zu erfragen. Gleiches gilt beim Einsatz in Verbindung mit Chemikalien.

Mängel

Hebebänder mit Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, müssen der weiteren Benutzung entzogen werden. Derartige Mängel sind bei gewebten Chemiefaser-Hebebändern:

  • Garnbrüche/Garnschnitte im Gewebe von mehr als 10 % des Querschnitts des Hebebandes
  • Beschädigungen der tragenden Nähte
  • Verformung durch Wärmeeinfluss (Reibung, Strahlung)
  • Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe

Chemiefaser-Hebebänder mit Beschlagteilen sind auch dann der Benutzung zu entziehen, wenn die Beschlagteile Verformungen, Anrisse, Brüche oder andere Beschädigungen aufweisen.

Prüfung

Sachkundigenprüfungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Gegebenheiten können weitere Prüfungen in kürzeren Abständen durch einen Sachkundigen erforderlich werden.

Während des Gebrauchs ist auf augenfällige Mängel zu achten. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Hebebänder der weiteren Benutzung zu entziehen.

Instandsetzungsarbeiten an tragenden Verbindungen dürfen nicht durchgeführt werden. Andere Instandsetzungsarbeiten sollten nur vom Hersteller durchgeführt werden.

Hebebänder, an denen Angaben über Hersteller, Tragfähigkeit und Werkstoff nicht mehr feststellbar sind, gelten als nicht instandsetzbar.

Autor*in: Dr. Kurt Kropp