Shop Kontakt

Unser Wochen-Tipp für Geschäftsführerinnen: Werkstudentinnen clever einsetzen, rechtssicher führen & gezielt fördern

Für viele Geschäftsführerinnen stellt sich im Alltag die Frage: Wie kann ich mit schlanken Ressourcen operativ entlasten und gleichzeitig gezielt weiblichen Nachwuchs fördern? Werkstudentinnen bieten hierfür eine ideale Lösung. Welche arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen gelten, worauf Sie als Arbeitgeberin achten müssen und welche strategischen Chancen darin liegen, lesen Sie hier.

Vertragliche Grundlagen: Verlässliche Strukturen schaffen

Auch bei befristeten oder studienbegleitenden Anstellungen sind klare Verhältnisse Pflicht. Werkstudentinnen benötigen einen schriftlichen Arbeitsvertrag – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch, um von Anfang an professionelle Strukturen zu schaffen. Er sollte Folgendes enthalten:

  • Wochenarbeitszeit (max. 20 Std. während der Vorlesungszeit)
  • Gehalt oder Stundenlohn
  • Hinweis auf das Werkstudentenprivileg
  • Einsatzzeitraum

Als Geschäftsführerin – oft in Doppelbelastung zwischen Beruf und Familie – profitieren Sie von flexibler Unterstützung, etwa in Projektphasen oder zur Urlaubsvertretung. Gleichzeitig fördern Sie junge Talente, die sich mit Ihrem Unternehmen identifizieren.

Minijob oder Midijob? Die richtige Beschäftigungsform wählen

Werkstudentinnen können entweder als Minijobberinnen oder im sog. Midijob-Modell beschäftigt werden:

Minijob (bis 556 €):

  • Keine Sozialversicherungsbeiträge für Studentinnen
  • Arbeitgeber trägt Pauschalabgaben zur KV, RV und Lohnsteuer
  • Ideal für sporadische Unterstützung, z. B. in Buchhaltung, Social Media oder Assistenz

Midijob (zwischen 556,01 € und 2.000 €):

  • Sozialversicherungspflichtig, aber ermäßigte Beiträge im Übergangsbereich
  • Lohnsteuerpflicht besteht, kann aber häufig durch Steuererklärung erstattet werden
  • Besonders geeignet für kontinuierliche, anspruchsvollere Aufgaben

Für Sie als Arbeitgeberin besonders interessant: Durch das Werkstudentenprivileg sparen Sie bei beiden Modellen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ein finanzieller Vorteil, der sich bemerkbar macht.

Werkstudentenprivileg: Voraussetzung & Fallstricke

Das Werkstudentenprivileg greift nur, wenn:

  • die Studentin während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet,
  • der Fokus eindeutig auf dem Studium liegt,
  • und keine dauerhafte Wochenendarbeit vorliegt.

Ausnahmen gelten für Nacht- oder Wochenendarbeit. Aber Achtung: Wird die 20-Stunden-Grenze überschritten, etwa dauerhaft oder über einen zu langen Zeitraum, entfällt das Privileg, und volle Sozialabgaben werden fällig.

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie die wöchentliche Arbeitszeit und deren Einhaltung. So können Sie bei Prüfungen jederzeit nachvollziehbar belegen, dass alle Voraussetzungen eingehalten wurden.

Nachwuchsförderung mit strategischem Blick

Viele Studentinnen suchen gezielt nach Arbeitgeberinnen, die ihnen echte Entwicklungsperspektiven bieten. Als Geschäftsführerin haben Sie hier eine besondere Rolle: Sie können durch Vorbildfunktion, gezieltes Mentoring und Vertrauen junge Frauen auf ihrem Karriereweg stärken. Nutzen Sie Werkstudentinnen bewusst:

  • für eigenverantwortliche Projektarbeit
  • zur Vorbereitung auf eine Traineestelle
  • als Perspektivkandidatin für künftige Fach- oder Führungspositionen

Besonders in Branchen mit hohem Frauenanteil, etwa im Sozialwesen, Marketing, HR oder Bildung. Hier haben Sie einen echten Hebel, um langfristig weibliche Fachkräfte zu binden.

Ferienjobs als flexible Lösung

Ist die Studentin während des Semesters stark eingebunden, kann ein Ferienjob sinnvoller sein. Sozialversicherungsfrei und befristet auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr, bietet er maximale Flexibilität – auch in projektbezogenen Phasen. Achtung: Für eine pauschale Lohnsteuer gilt zusätzlich eine Tageslohngrenze von 150 € und max. 18 zusammenhängende Arbeitstage.

Fazit: Operative Entlastung plus strategisches Potenzial

  • Werkstudentinnen entlasten bei Routinearbeiten oder Projekten – flexibel & kosteneffizient
  • Durch das Werkstudentenprivileg sparen Sie Sozialabgaben
  • Sie positionieren sich als attraktive Arbeitgeberin und fördern gezielt weiblichen Nachwuchs
  • Sie gestalten Nachwuchsbindung aktiv und nachhaltig – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels

Und übrigens …

Selbstverständlich profitieren auch männliche Kollegen von diesen praxisnahen Impulsen rund um Werkstudentenbeschäftigung, rechtssichere Gestaltung und Nachwuchsförderung. Denn gute Führung kennt kein Geschlecht, aber manchmal einen anderen Blickwinkel.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung