11.11.2016

Mit dem Betriebsrat auf Augenhöhe gehen

Nur noch anderthalb Jahre zu den Betriebsratswahlen Noch anderthalb Jahre, dann sind wieder Betriebsratswahlen. In den Unternehmen werden erste Vorbereitungen getroffen. Interessierte Gruppen lassen ihre Klientel aufrüsten. Dabei wäre Abrüsten das Gebot der Stunde. Ein Arbeitsrechtler erklärte jetzt vor Arbeitgebern, wie das am besten geht.

Betriebsratswahl

Betriebsratswahlen von März bis Mai 2018

Unternehmensführung / Management.  Nach den Betriebsratswahlen ist vor den Betriebsratswahlen. Die Halbzeit seit den letzten Wahlen 2014 ist überschritten, in den Betrieben werden die Ausgangspositionen verteilt für die Betriebsratswahlen 2018 vom 1.3.2018 bis zum 31.5.2018.

Einpeitscher blasen zum Wahlkampf

Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen rüsten zum Wahlkampf. Ihre Einpeitscher bringen sich in Stellung. Die einen warnen vor Ungerechtigkeit, wenn ihre Kandidaten nicht zum Zuge kommen, die anderen vor immensen Kosten, wenn die Firmenchefs und Betriebsleiter nicht aufpassen.

Betriebsrat – der Feind im eigenen Unternehmen?

Auf Arbeitgeberseite geben zum Teil semiprofessionelle Experten Tipps und Hinweise, wie Arbeitgeber ihrem Betriebsrat einen dicken Strich durch die Rechnung machen können, z.B. wie sie bei Seminarkosten am besten den Rotstift auspacken. Oder wie sie ihnen genehme Mitarbeiter auf eine eventuelle Kandidatur ansprechen. Kurz: wie sie den Betriebsrat als Feind im eigenen Unternehmen am besten nehmen.

Nein! Betriebsrat, der ebenbürtige Partner

Falsch, sagt der Arbeitsrechtler Universitätsprofessor Gerrick von Hoyningen-Huene von der Universität Heidelberg. Arbeitgeber sollten den Betriebsrat nicht als Feind, sondern als ebenbürtigen Partner ansehen. Von Hoyningen-Huene sprach auf dem 16. Villinger Rechtsgespräch, veranstaltet von der Bezirksgruppe Schwarzwald-Hegau des Arbeitnehmerverbandes Südwestmetall, vor Vertretern des Verbandes und heimischer Unternehmen.

Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Auf amüsante Weise erklärte der Wissenschaftler die bisweilen komplizierte Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und was unter einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu verstehen ist.

Umgang zwischen Betriebsleitung und Angestellten

Eigentlich sei die Frage nach dem richtigen Umgang zwischen Betriebsleitung und Angestellten ganz einfach zu beantworten. Es stehe alles in den Gesetzen. „Ich vermute aber, die Unternehmer lesen ungern Gesetze“, scherzte der Rechtslehrer einem Bericht des „Südkuriers“ zufolge. Die eigentliche Fragestellung laute, was eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist, wie es in den Gesetzbüchern heißt.

Gemeinsames Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Grundsätzlich gilt demnach in jedem Betrieb zumindest eine Gemeinsamkeit: das gemeinsame Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Betrieb zu erhalten. Daher seien die Beschäftigten in schwierigen Zeiten in der Regel bereit, Nachteile hinzunehmen. Bei der Arbeit mit Betriebsräten sei daher auf Kooperation anstatt Konfrontation zu setzen.

Betriebsrat wie Verwandtschaft

Was wäre denn auch die Alternative? Den Betriebsrat irgendwie loswerden? Das geht ohnehin nicht. „Es ist wie Verwandtschaft, wie Kinder“, zieht von Hoyningen-Huene einen verständlichen Vergleich. Obendrein herrsche ein – wie er es etwas scharfzüngig formuliert – „Folterverbot“ gegenüber Betriebsräten. Wer die Nase raus streckt, müsse auch geschützt sein, doziert der Professor. Betriebsrat und Betriebsleitung hätten eine gemeinsame Gestaltungsaufgabe. Zu deren Bewältigung sei es immer besser, sich zu unterhalten und gemeinsame Lösungen zu finden.

Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht

Für den Rechtsprofessor ist klar: Wenn innerbetriebliche Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht landen, ist bereits vieles schief gelaufen und letztlich niemandem gedient, außer vielleicht den Rechtsanwälten. Man müsse als Arbeitgeber den Betriebsrat als Partner und nicht als Einschränkung sehen. Arbeitgeber sollten mit ihm auf Augenhöhe sprechen und verhandeln.

Zusammenraufen auch nach Rechtsstreit

Der Rechtsweg sollte – wie im Verhältnis zur eigenen Familie – nur das letzte Mittel zur Beilegung eines Streites sein. Erst wenn man mit partnerschaftlichen Mitteln nicht mehr weiterkomme, „sollte man juristisch werden“, sagte der Jurist abschließend. Aber selbst dann wird man sich irgendwann wieder zusammenraufen müssen. Ein ewiger Rechtsstreit ist schließlich auch keine Lösung.

 

Autor*in: Franz Höllriegel