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Güterstand & Betrieb: Was Geschäftsführer wissen sollten

Wer ein Unternehmen führt und verheiratet ist, sollte auch den ehelichen Güterstand im Blick behalten. Denn bei Trennung oder Tod eines Ehegatten kann es schnell um mehr gehen als um Gefühle – nämlich um die wirtschaftliche Existenz des Betriebs.

Ehe, Güterstand und Betriebsvermögen

Der Güterstand regelt, wem in der Ehe welches Vermögen gehört – vor, während und nach der Ehe. In Deutschland gibt es drei Güterstände:

  1. Zugewinngemeinschaft (gesetzlich): Gilt automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, aber im Fall von Scheidung oder Tod erfolgt ein Zugewinnausgleich.
  2. Gütertrennung (vereinbart): Kein Ausgleich bei Scheidung oder Tod. Beide behalten, was ihnen gehört.
  3. Gütergemeinschaft (vereinbart): Alles wird gemeinsames Eigentum – dieser Güterstand ist aber heute selten.

Gerade Unternehmer sollten prüfen, ob die Zugewinngemeinschaft für sie die beste Wahl ist. Der Zugewinnausgleich kann teuer werden – etwa wenn bei einer Trennung betriebliche Wertsteigerungen ausgeglichen werden müssen. Das kann die wirtschaftliche Stabilität gefährden.

Ehevertrag: Früh planen, später sicher sein

Wer frühzeitig einen Ehevertrag abschließt, kann Risiken minimieren. Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann beispielsweise das Betriebsvermögen vom Ausgleich ausschließen – ohne auf andere Vorteile des gesetzlichen Güterstands zu verzichten. In bestimmten Fällen ist auch die Gütertrennung eine sinnvolle Option.

Ein Ehevertrag sollte folgende Punkte regeln:

  • Wie wird das Unternehmen bewertet?
  • Wer führt den Betrieb im Trennungsfall weiter?
  • Wie erfolgt der Ausgleich gegenüber dem anderen Ehegatten?
  • Wird eine stille Beteiligung vereinbart?
  • Soll der Betrieb im Trennungsfall verkauft werden?

Auswirkungen auf das Erbrecht

Auch beim Tod eines Ehegatten spielt der Güterstand eine wichtige Rolle für den Erbteil:

Güterstand 1 Kind 2 Kinder 3+ Kinder
Zugewinngemeinschaft 1/2 1/2 1/2
Gütertrennung 1/2 1/3 1/4
Gütergemeinschaft 1/4 1/4 1/4

Wenn ein Geschäftsführer seinen Betrieb vererben will, sollte auch dieser Aspekt mitbedacht werden. Ein Testament oder Erbvertrag kann helfen, die gewünschte Nachfolge abzusichern – und unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden.

Fazit

Als Geschäftsführer lohnt es sich, den Güterstand und seine Auswirkungen auf das Unternehmen frühzeitig zu prüfen – idealerweise gemeinsam mit einem rechtlichen und steuerlichen Berater. So sichern Sie die Kontinuität Ihres Betriebs in jeder Lebenslage – ob bei Scheidung, Tod oder Nachfolgeregelung.

Tipp: Wer klare Regelungen trifft, schützt sich und das Unternehmen vor unnötigen Konflikten und finanziellen Risiken.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung