19.01.2022

Fördergeld für Digitalisierung

Was soll Ihr Unternehmen das kosten? Die Antwort fällt umso schwerer, als es sich bei der Digitalisierung nicht um einen abgeschlossenen Prozess handelt. Und wer bezahlt mir das? Das fragen Sie sich als Unternehmen. Hierfür gibt es wenigstens eine Förderung.

Fördergeld Digitalisierung

Förderung – ist das wirklich Manna vom Himmel?

Nein, ganz bestimmt nicht. Und Förderung ist in den letzten Wochen und Monaten auch deswegen in die Kritik geraten, weil viele dachten, es wäre so – und rieben sich die Augen, als sie zum Jahresauftakt u.a. in „Handelsblatt“ oder „Focus“ lesen mussten: „Mehr als 30.000 Kleinunternehmer und Selbstständige sollen insgesamt 287,8 Millionen Euro an Corona-Soforthilfen zurückzahlen, die sie im Frühjahr 2020 erhalten haben.“ Die Bundesländer verlangen demnach in großem Umfang die im Frühjahr 2020 ausgezahlte „Soforthilfe Corona“ zurück. Davon betroffen sind den Berichten zufolge Empfänger, die mehr erwirtschaftet haben als prognostiziert. Dabei hatte der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu Beginn der Pandemie 2020 versprochen: es müsse nichts zurückgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Hilfen gezahlt wurden, weiterhin erfüllt werden. Stichworte „Wumms“ und „Bazooka“. Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige bräuchten besondere Unterstützung, da sie von dieser Krise hart getroffen würden. „Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe“, zitieren die Blätter den Ex-Finanzminister von damals. Dabei handele es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Eine Anfrage der „Süddeutschen Zeitung“ beim Bundeswirtschaftsministerium, aus der „Focus“ zitiert, zeigt:

  • Corona-Soforthilfen in insgesamt 1,8 Millionen Fällen wurden bewilligt,
  • 13,8 Milliarden Euro wurden ausgezahlt.
  • Das von der Bundesregierung beschlossene Programm belief sich auf 50 Milliarden Euro.

Als Gründe für die Rückforderungen kommen „Handelsblatt“ in Frage:

  • der Liquiditätsengpass bei den Hilfeempfängern fiel geringer als prognostiziert aus,
  • es wurde mehr gewirtschaftet als gedacht,
  • Umsatzeinbrüche oder Zusatzkosten gingen nicht in die Rechnung ein. Genau dafür aber hätten die Unternehmer und Selbstständigen vielfach das Geld nutzen müssen.
  • Antragssteller konnten keinen Lohn für sich selbst geltend machen.

Wie lautet die offizielle Bezeichnung des Förderprogramms für Digitalisierungsprojekte?

„Digital jetzt – Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen“.

Fällt da Manna vom Himmel?

Nein, leider auch nicht. Als beantragendes Unternehmen müssen Sie die Verwendung der Fördermittel nachweisen z.B. anhand von Rechnungskopien. Außerdem ist eine Reihe von weiteren Bedingungen zu beachten:

  • Zunächst kommt die Förderung für Digitalisierung nur für Sie Unternehmen in Betracht, wenn Sie zwischen drei und 499 Mitarbeiter beschäftigen. Dann können Sie vom aktuellen Förderzuschuss für Digitalisierungsprojekte profitieren.
  • Förderfähigkeit bei direktem inhaltlichen Bezug zum geplanten Digitalisierungsvorhaben
  • Beitrag der Projekte zu grundsätzlichen Verbesserungen der Digitalisierungsfortschritten Ihrer Firma
  • Förderhöhe:
    • Hälfte der anfallenden Aufwendungen begrenzt auf maximal 50.000 Euro
    • Je kleiner Ihr Unternehmen, desto höher prozentual die Förderung
      • bis zu 50 Beschäftigte: 40 Prozent der anfallenden Kosten
      • bis zu 250 Beschäftigte: 35 Prozent
      • bis 499 Beschäftigte: 30 Prozent
    • Teilzeitkräfte und Aushilfen nur anteilig gemäß der Arbeitszeit der Mitarbeiterzahl zurechenbar; dadurch kann die tatsächliche Mitarbeiteranzahl sogar höher liegen.

Von wem kommt diese Förderung von Digitalisierungsprojekten?

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html.

Tipp der Redaktion

Dieser Beitrag beruht auf einem Artikel aus dem „GmbH-Brief AKTUELL“ (Ausgabe 16/2021).

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Was heißt Digitalisierungsprojekte?

Der Fördermöglichkeiten gibt es recht viele und die Laufzeit bis zum Ende 2023 ist ziemlich lang. Sie als Unternehmen müssen ihre Digitalisierungsarbeiten nicht übereilt und unausgegoren umsetzen, sondern sollen vorausschauend planen können.

Wann können Sie einen Antrag auf Förderung Ihres Digitalisierungsprojektes stellen?

Jeweils vor Umsetzung Ihres Projektes.

Wie schnell müssen Sie Ihr Digitalisierungsprojekt umsetzen?

Innerhalb eines Jahres ab Bewilligungsbescheid.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Sie beantragen die Förderung für Ihr Digitalisierungsprojekt ausschließlich elektronisch über das dafür eingerichtete Förderportal „Digital jetzt“. Hier wird die Antragsmöglichkeit auf Förderung monatlich im Rahmen eines Zufallsverfahrens bestimmt. Unter allen registrierten Unternehmen werden am 15. eines Monats bis zur Erschöpfung der verfügbaren Haushaltsmittel Antragskontingente zugewiesen. Die Antragsseite des BMWi führt Sie Stück für Stück durch Ihren Antrag.

Sein Kernstück ist ein „Digitalisierungsplan“:

  • Sie erfassen eine umfassende Beschreibung Ihres Investitionsvorhabens direkt im Online-Antrag.
  • In den Freitextfeldern formulieren Sie die Beschreibung Ihrer geplanten Investition und die erhofften Auswirkungen/Verbesserungen auf die Unternehmensentwicklung.

Des Weiteren legen Sie als Unternehmen bei Beantwortung einer Reihe von Fragen im Förderantrag einen Digitalisierungsplan vor mit:

  • Beschreibung Ihres Digitalisierungsvorhabens
  • Darlegung des aktuellen Digitalisierungsstands
  • den Ziele, die Sie mit den neuen Investitionen erreichen möchten
  • schlüssiger und nachvollziehbarer Darstellung der mit den Maßnahmen erwarteten Verbesserungen wie zum Beispiel:
    • Erhöhung der IT-Sicherheit,
    • Abwehr von Hackerangriffen,
    • effiziente Organisation im Unternehmen,
    • neues digitales Geschäftsmodell.

Der Digitalisierungsplan besteht aus drei Teilen – Ihre plausible Gesamtdarstellung bildet die Grundlage für eine positive Förderentscheidung:

  • Ausgangssituation: Beschreibung des aktuellen Stands der Digitalisierung in Ihrer Firma.
  • Investitionsvorhaben: Benennung der geplanten Investitionen, der Ziele und angestrebten Verbesserungen für Ihren Betrieb.
  • Nachhaltige Wirkung der Investition: Liste der von Ihnen erwarteten positiven Effekte auf die Entwicklung Ihres Unternehmens.

Woraus besteht das Programm?

Aus zwei Fördermodulen:

  • Modul I – Investition in digitale Technologien:
    • in Soft- und Hardware,
    • interne und externe Vernetzungen Ihres Unternehmens
    • künstliche Intelligenz
    • Cloud-Anwendungen
    • Big Data
    • 3-D-Druck
    • IT-Sicherheit
    • Datenschutz
  • Modul II – Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden:
    • Weiterbildungen der Beschäftigten bei Erarbeitung und Umsetzung digitaler Strategien
    • Vermittlung nötigen Basiswissens

Wer will schon digitalisieren? Können Sie sich damit Zeit lassen, Ihre Mitarbeiter kommen auch ohne aus?

Nicht unbedingt. Immer mehr Unternehmen interessieren sich dafür. Ein Großteil der Betriebe sieht sich von Digitalisierung betroffen. Das hat sich schon 2017 auf die Dynamik der Einstellungen ausgewirkt, wie Sie unserem Beitrag „Weniger Beschäftigte durch Digitalisierung?“ entnehmen können.

Was, wenn Ihr Unternehmen nicht den Förderungsbestimmungen entspricht?

Dann bleibt die Möglichkeit, einen Kredit zu beantragen. Auch hier bestehen Fördermöglichkeiten. Die Bundesregierung hat Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt.

Digitalisierung ist nicht ohne Risiko. Die Digitalisierung von Maschinen und Systemen in Unternehmen wirft Probleme auf von Haftung bei Unfällen über IT-Sicherheit bis hin zu Datenschutz. Was Ihnen bei der juristischen Einordnung helfen kann, lesen Sie in unserem Beitrag „Wer haftet bei industrieller Digitalisierung?“.

Gibt es Fördermöglichkeiten durch die Europäische Union?

Ja, sie werden lebhaft in Anspruch genommen. Wegen der großen Nachfrage stockt Sachsen-Anhalt das EU-geförderte Programm „Digital Innovation“ zur Digitalisierung in Unternehmen weiter auf. Weitere 26,1 Millionen Euro könnten an kleine und mittlere Unternehmen ausgegeben werden, die ihre Produkte, Produktionsprozesse oder Geschäftsabläufe digitalisieren wollten, melden dpa und „Zeit“ unter Berufung auf das Wirtschaftsministerium in Magdeburg. Anträge müssten bei der Investitionsbank gestellt werden. Mit dem zusätzlichen Fördergeld könnten rund 600 weitere Digitalisierungsprojekte von Unternehmen unterstützt werden.

Das „Digital Europe Programme“ gehört zum langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 und verwaltet ein Gesamtbudget von 8,2 Milliarden Euro. Es konzentriert sich auf den Aufbau strategischer digitaler Kapazitäten der EU und die Verbesserung des breiten Einsatzes digitaler Technologien. Die Aktionen des Programms sollen die digitale Transformation der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gestalten und unterstützen. Die Mittel des Programms sollenb Investitionen stärken in:

  • Supercomputing: 2,4 Milliarden Euro
  • künstliche Intelligenz: 2,2 Milliarden Euro
  • Cybersicherheit: 1,8 Milliarden Euro
  • fortgeschrittene digitale Fähigkeiten: 600 Millionen Euro
  • Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Kapazitäten in Wirtschaft und Gesellschaft: 1,2 Milliarden Euro.

Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und den grünen Übergang zur Klimaneutralität bis 2050 sowie die technologische Souveränität der EU zu gewährleisten.

Wie stark sind Unternehmen in der EU digitalisiert?

Nur etwa eins von fünf Unternehmen in der EU sind laut der Plattform „EU Fördermittel“ stark digitalisiert. 60 Prozent der Großindustrien und mehr als 90 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bleiben demnach bei der digitalen Innovation zurück. Die EU misst der digitalen Revolution Chancen für große und kleine Unternehmen bei. Für viele von ihnen sei es aber immer noch schwierig zu wissen und zu entscheiden, in welche Technologien investiert werden muss und wie die Finanzierung für ihre digitale Transformation sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang können Digital Innovation Hubs (DIHs) dazu beitragen, dass jedes kleine oder große Unternehmen, ob High-Tech oder nicht, digitale Möglichkeiten nutzen kann. DIHs sind Bestandteil des Programms. Diese One-Stop-Shops sollen Unternehmen dabei helfen, ihre Geschäfts- / Produktionsprozesse, Produkte oder Dienstleistungen mithilfe digitaler Technologien wettbewerbsfähiger zu machen. DIHs bieten Zugang zu technischem Fachwissen und Experimenten, sodass Unternehmen „vor der Investition testen“ können. Sie bieten auch Innovationsdienstleistungen wie Finanzierungsberatung, Schulung und Kompetenzentwicklung, die für eine erfolgreiche digitale Transformation erforderlich sind.

Autor*in: Franz Höllriegel