07.03.2017

Bundesrat-Finanzausschuss will Abgeltungssteuer abschaffen

Brandenburgs Initiative nimmt erste Hürde Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz unterwerfen – das ist das Ziel einer Initiative Brandenburgs zur Abschaffung der Abgeltungssteuer. Sie nahm im Finanzausschuss des Bundesrates jetzt eine erste parlamentarische Hürde.

Abgeltungssteuer

Kapitalvermögen mit 25 Prozent besteuert

Einkünfte werden derzeit aus Kapitalvermögen mit 25 Prozent besteuert – anonym und abgeltend. Ausnahme: der persönliche Steuersatz ist niedriger. Der normale tarifliche Steuersatz für alle anderen Einkünfte steigt bis zu 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei sehr hohen Einkommen an. Das Land Brandenburg möchte das ändern lassen. Es will Kapitaleinkünfte wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen sehen.

Bundesratsinitiative erfolgreich

Im vergangenen Jahr hatte es deswegen eine Initiative im Bundesrat zur Abschaffung der Abgeltungsteuer gestartet. Sie nahm letzten Donnerstag erfolgreich die erste Hürde. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, stimmte der Finanzausschuss im Bundesrat dem Vorschlag mit der Mehrheit von elf Ländern zu.

Kampf gegen Steuerhinterziehung

Nicht ein geringerer Steuersatz, sondern allein ein hohes Entdeckungsrisiko sei erfolgversprechend im Kampf gegen Steuerhinterziehung, sagte Brandenburgs Finanzminister Christian Görke. Beispielsweise hätten Steuerdatenankäufe in der Vergangenheit zu einer Flut von Selbstanzeigen geführt. Seit diesem Jahr würden zudem nach und nach mit den USA und über weiteren 100 Staaten und Gebieten Daten über Kontoinformationen und ausländischen Einkünften ausgetauscht. Über ein Transparenzregister gegen Briefkastenfirmen wird diskutiert.

Steuerflucht ins Ausland verhindern

„Mit solchen Maßnahmen steigt das Entdeckungsrisiko erheblich. Das ist der effektivere Weg, um Steuerflucht ins Ausland zu verhindern“, betonte Görke. Die Bezieher hoher Kapitaleinkünfte müssten sich wieder angemessen und gerecht am Gemeinwohl beteiligen. Görke: „Deshalb hat Brandenburg den Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht.“

Abgeltungsteuer privilegiert Kapitaleinkünfte

Die Abgeltungsteuer privilegiert nach Überzeugung Görkes Kapitaleinkünfte gegenüber Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und anderen Einkunftsarten, indem der Steuersatz auf 25 Prozent begrenzt wird. „Das empfinden viele Menschen zu Recht als ungerecht“, sagte Görke nach der Sitzung des Ausschusses. Er erinnerte daran, dass die Abgeltungsteuer 2009 mit der Begründung eingeführt wurde, dass sie der Eindämmung der Steuerflucht diene und daher aus fiskalischen Gründen gerechtfertigt sei. „Die Idee war, durch die Privilegierung von Kapitaleinkünften die Kapitalflucht ins Ausland und Steuerhinterziehung zu verhindern. Nicht erst einige Steuerskandale später weiß man, dass diese Hoffnung nicht in Erfüllung ging. Es ist längst überfällig, die Privilegierung von Kapitaleinkünften endlich aufzuheben“, hob der Finanzminister hervor.

Hoffnung auf Plenum

Nach der Zustimmung des Finanzausschusses beschäftigt sich das Plenum im Bundesrat mit dem Antrag. Sollte auch dort die Mehrheit zustimmen, ist anschließend die Bundesregierung aufgefordert, Stellung zu nehmen.

 

Tipp der Redaktion

Übrigens: Wird die Gewinnausschüttung individuell besteuert, unterliegen Unternehmen grundsätzlich dem Teileinkünfteverfahren (40 Prozent steuerfrei / 60 Prozent steuerpflichtig). Darauf weist „GmbH-Brief AKTUELL“ in seiner neueste Ausgabe (3/2017 Februar) hin. Dort finden sich weitere wertvolle Tipps und Hinweise zum Umgang mit der Abgeltungssteuer und zur Vorbereitung auf eine mögliche Gesetzesänderung.

 

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Autor*in: Franz Höllriegel