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Umweltvereinfachungspaket: Was kommt auf die Unternehmen zu?

Am 10.12.2025 hat die EU-Kommission ihr „Umweltvereinfachungspaket“ vorgestellt. Es enthält zahlreiche Änderungen und Vereinfachungen in vielen Bereichen des Umweltrechts. Dabei soll ein Spagat geleistet werden: Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen soll merklich sinken, ohne dabei die Umwelt- und Gesundheitsziele aus den Augen zu verlieren. Im Zentrum des Umweltvereinfachungsgesetzes steht dabei die „Toolbox“. Was kommt da auf die Unternehmen zu?

Umweltvereinfachungspaket

Die Ziele des Entwurfs, der jetzt vorgestellt wurde, sind ambitioniert: Überflüssige EU-Vorschriften und bürokratische Prozesse im Bereich Umwelt sollen mit dem Umweltvereinfachungspaket abgebaut werden und der Verwaltungsaufwand soll um mindestens 25 % sinken. Für KMU sollen es sogar 35 % werden. Die bisherigen Umweltziele wie z.B. Biodiversität, menschliche Gesundheit und Gewässerschutz sollen dabei nicht eingeschränkt werden.

Toolbox für strategisch wichtige Projekte

Die Grundidee ist dabei eine sog. Toolbox. Sie enthält Maßnahmen und Verfahren, die speziell bei strategisch wichtigen Projekten zum Einsatz kommen sollen. Solche Projekte können z.B. der Ausbau erneuerbarer Energien, Stromnetze und Speicher, kritische Rohstoffe, der Ausbau von 5G und Glasfaser, aber auch Rechenzentren, Projekte im sozialen Wohnungsbau oder der Ausbau von Verkehrsnetzen sein. Mit der Toolbox sollen diese Projekte beschleunigt und kostengünstiger werden.

Beschleunigung von Umweltprüfungen

Änderungen bei den Umweltprüfungen sollen ein einheitliches, sektorübergreifendes Verfahren vor allem für die EIA (Environmental Impact Assessment – Umweltverträglichkeitsprüfung) und die SEA (Strategic Environmental Assessment – strategische Umweltprüfung) schaffen. Die Verfahren, die beide in EU-Richtlinien geregelt sind, sollen digitalisiert und besser koordiniert und mit kürzeren Fristen beschleunigt werden.

Vollprüfungen seltener erforderlich

Selbst wenn die Umweltauswirkungen nur minimal sind, kann bisher jede größere Änderung an einem bestehenden Projekt eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) auslösen. Nun soll für Anpassungen wie die Umrüstung einer Pipeline für Wasserstoff ein Screening (also eine überschlägige Prüfung) ausreichen. Führt dies zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen neuen Auswirkungen zu erwarten sind, müssen keine weiteren Prüfungen vorgenommen werden.

Zentrale Anlaufstelle

Bisher sind bei großen Projekten häufig viele Behörden beteiligt, z.B. aus den Bereichen Wasser, Naturschutz, Energie, Bau und Umwelt. Das führt zu parallelen Verfahren, langen Wartezeiten und komplizierten Abstimmungsprozessen. Künftig soll es nur noch den „Single Point of Contact“ (zentrale Anlaufstelle) geben: Projektträger und die interessierte Öffentlichkeit müssen nur noch mit einer einzigen Plattform oder Behörde umgehen. Der erhoffte Effekt: In Zukunft sollen alle Genehmigungsschritte und die Umweltprüfungen über diese zentrale Stelle laufen. Diese hat auch die Aufgabe, online eine wirksame öffentliche Beteiligung herzustellen.

Mehr Digitalisierung

Heute sind viele Prozessschritte zwischen Projektträgern und Umweltbehörden noch papiergebunden. Dies soll sich ändern: Eine einheitliche Onlineplattform für alle Genehmigungsschritte (z.B. EIA, SEA, aber auch Genehmigungen im Wasserrecht) soll ermöglichen, dass Unterlagen möglichst komplett digital eingereicht und bearbeitet werden können und Papierakten bald der Vergangenheit angehören. Für Projektträger soll es ein Status-Tracking in Echtzeit geben. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, sich durch Einsicht in Unterlagen und Stellungnahmen online zu beteiligen. Die EU-Kommission verspricht sich davon schnellere Prozesse und mehr Transparenz für alle Beteiligten.

Effizientere Datennutzung

Ein erheblicher Aufwand entsteht für Unternehmen dadurch, für die Umweltprüfungen immer wieder neue Daten z.B. per Lärmmessungen, Boden- und Wasseranalysen oder Artenschutzgutachten erheben zu müssen. Neben hohen Kosten führt dies auch oft zu langen Verzögerungen. Künftig dürfen einmal erhobene Umweltinformationen, die nicht älter als fünf Jahre alt sind, wiederverwendet werden, sofern sie noch relevant und valide sind. Aktualisierungen sollen in Zukunft nur noch dann erforderlich sein, wenn sich die Situation der Umwelt wesentlich verändert hat.

Koordination der Behördenverfahren

Wichtige Projekte sollen nicht durch komplexe Genehmigungsprozesse behindert, sondern innerhalb eines stark verkürzten Zeitraums realisiert werden können. Ein Mittel dazu sind integrierte und zeitlich koordinierte Behördenverfahren, die bisher oft getrennte Genehmigungs- und Prüfprozesse verschiedener Fachbehörden ablösen. Die Abstimmung der Behörden übernimmt die zentrale Anlaufstelle.

Fazit: In der Praxis wird man sehen, ob es durch diese Maßnahmen zu einem Bürokratieabbau bei den Unternehmen kommt. Der Ansatz scheint aber stimmig: Mehr Flexibilität, mehr Tempo, mehr Digitalisierung und pragmatische Ansätze wie die Wiederverwendung bereits verwendeter Daten lassen hoffen.

Autor*in: Martin Buttenmüller

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