28.10.2020

Pollutant Release and Transfer Register (PRTR): Das ändert sich

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das „Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006“ (SchadRegProtAG) an neue europäische Berichterstattungspflichten anzupassen. Diese ergeben sich aus Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/1010, mit der die Berichterstattungspflichten im Umweltbereich angeglichen werden.

Wasser aus Fabrik fliesst in einen Fluss

Für die Berichterstattung im Umweltbereich ist das Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) essentiell. Betreiber von Anlagen müssen in dieses Register Angaben über ihre Schadstoffverbringung in Luft, Wasser und Boden und Angaben über die Verbringung von Abfällen eintragen. Der neue Gesetzesentwurf bringt nun

  • eine Verkürzung der Berichtspflichten über Schadstoffe für Betreiber und Landesbehörden sowie
  • neue Festlegungen, welche Informationen auf welche Art und Weise und mit welcher Häufigkeit für die Berichterstattung zu übermitteln sind.
  • Das nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister soll zukünftig zudem der Öffentlichkeit einige wenige zusätzliche Informationen zugänglich machen.

Hintergrund: Das Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister

Der PRTR-Bericht ist im „Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6. Juni 2007“ (SchadRegProtAG) geregelt. Hier sind die Vollzugsregeln für den PRTR-Bericht in Deutschland enthalten.

Seit 2007 müssen die berichtspflichtigen Betriebe jährlich ihre Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von Abfällen außerhalb der Betriebseinrichtung melden, sofern sie dabei bestimmte Mindestschwellen überschreiten.

Das Pollutant Release and Transfer Register soll die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungen unterstützen und einen Beitrag zur Verringerung und Vermeidung der Umweltverschmutzung leisten. Alle durch den Betreiber eingegebenen Daten können über das Internetportal www.thru.de von interessierten Bürgern eingesehen werden. Dabei können die Bürger beispielsweise feststellen, welche Schadstoffe in welcher Menge von einer Betriebseinrichtung pro Jahr in die Luft abgegeben werden.  Hierbei ist zu erwähnen, dass durch den öffentlichen Zugang selbstverständlich auch Wissenschaftler, Versicherungsgesellschaften, lokale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und andere Entscheidungsträger Zugriff auf die Daten haben.

Diese Daten finden sich im Pollutant Release and Transfer Register

Für das PRTR ist über folgende Daten zu berichten:

  • Freisetzungen in die Luft
  • Freisetzungen in das Wasser
  • Verbringungen von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standorts, das zur Abwasserbehandlung vorgesehen ist
  • Freisetzungen in den Boden
  • Verbringungen von gefährlichen Abfällen > 2 t/a außerhalb des Standorts der Betriebseinrichtung
  • Verbringungen von nicht gefährlichen Abfällen > 2.000 t/a außerhalb des Standorts der Betriebseinrichtung

Der Betreiber hat die Möglichkeit, optionale Daten zu seiner Betriebseinrichtung einzugeben; es handelt sich z.B. um Daten zum Produktionsvolumen, zur Anlagenzahl, zur Anzahl der Beschäftigten, zu den Betriebsstunden sowie Informationen zur Betriebseinrichtung. Auch die vom Betreiber gelieferten fakultativen Daten werden an die EU weitergeleitet und veröffentlicht.

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Autor*innen: WEKA Redaktion, Anke Schumacher