07.04.2022

Abwasser – Zusammensetzung

Wasserprobe

Abwasser ist der Oberbegriff für die Zusammensetzung aus den Teilmengen Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

  • Unter Niederschlagswasser versteht man das aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser.
  • Schmutzwasser ist dahingegen das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser. Das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Trockenwetterabfluss) sowie die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretende Flüssigkeit (sogenanntes Deponiesickerwasser) wird in § 54 Abs. 1 Satz 1 WHG fiktiv dem Schmutzwasser gleichgestellt.

Schmutzwasser

Der Schmutzwasserbegriff erfordert nicht, dass durch den Gebrauch das Wasser nachteilig, insbesondere verschmutzt wird. Damit ist z.B. auch Kühlwasser, das nur in seiner Temperatur verändert wurde, „Abwasser“. Gebrauch ist jede Verwendung, nicht aber der Transport oder die Lagerung von Wasser.

Schmutzwasser und Niederschlagswasser sind „Abwasser” unabhängig davon, ob sie einzeln oder in Mischung vorliegen. Die Abwassereigenschaft endet nicht bereits mit der Abwasserbehandlung, sondern erst mit der Einleitung des (behandelten) Abwassers in ein Gewässer. Artikel 2 der Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) unterscheidet zwischen „kommunalem Abwasser” (das ist häusliches Abwasser oder ein Gemisch aus häuslichem und industriellem Abwasser und/oder Niederschlagswasser) und „industriellem Abwasser” (Abwasser aus Anlagen für gewerbliche oder industrielle Zwecke, soweit es sich nicht um häusliches Abwasser und Niederschlagswasser handelt). Im Übrigen ist der Abwasserbegriff übereinstimmend mit § 54 WHG zu verstehen.

 

Arten von Abwasser

Unter Abwasser sind somit häusliches, gewerbliches/betriebliches und landwirtschaftliches Schmutzwasser zu verstehen, außerdem Fremdwasser, Sickerwasser und Niederschlagswasser.

  • Häusliches Schmutzwasser ist das in Haushalten und kleingewerblichen Betrieben anfallende Abwasser (Waschwasser, Badewasser, Spülwasser, Fäkalwasser). Die Verschmutzung besteht zu einem großen Anteil aus organischen und gelösten Stoffen.
  • Gewerbliches (betriebliches) Schmutzwasser ist das Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben. Es besteht häufig sehr einseitig aus organischen oder mineralischen Stoffen, ist u.U. stark gefärbt oder von hoher Temperatur. Kühlwasser ist eine besondere Art des gewerblichen Schmutzwassers.
  • Landwirtschaftliches Schmutzwasser fällt in Stallungen und vor allem bei Massentierhaltungen an. Es ist meist sehr stark organisch verschmutzt. Jauche, Gülle und Silogesickersäfte gehören hierzu, sind jedoch der Kanalisation fernzuhalten.
  • Fremdwasser ist ein zusammenfassender Begriff für das bei Trockenwetter mit dem sonstigen Schmutzwasser zusammen abfließende Wasser wie z.B. Grundwasser, das in undichte Kanäle eindringt, Dränwasser aus Dränrohren zur Trockenlegung tief liegender Keller oder nasser Grundstücke, Wasser aus dem Überlauf von Brunnen oder kleineren Entwässerungsgräben. Fremdwasser gehört nicht in Kanalisation und Kläranlage, da es unverschmutzt ist und die Reinigungsvorgänge in der Abwasserbehandlungsanlage negativ beeinflusst.
  • Sickerwasser aus Abfalldeponien
  • Niederschlagswasser ist das Wasser, das während eines Niederschlags als Regenwasser oder als Schmelzwasser über befestigte Flächen, Dächer oder unbefestigte Flächen abfließt.
Autor*in: WEKA Redaktion

Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „Wasserrecht“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.

Zum Produkt "Wasserrecht"