28.11.2022

Elektromagnetische Felder – die Anwendung der TREMF im Betrieb

Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) bieten reichlich Lektüre für Experten im Arbeitsschutz. Mit insgesamt über 360 Seiten legte der Ausschuss für Betriebssicherheit ein detailliertes Regelwerk vor. Welche Aspekte sollten Sie in Ihrem Unternehmen beachten?

EMV

Für hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder sowie für Magnetresonanzverfahren werden in der TREMF u.a. Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen gegeben, Verfahren zur Messung und Berechnung von Expositionen beschrieben und Beispiele zur Bewertung typischer Expositionssituationen dargestellt.

Rechtliche Einordnung der TREMF

Die zentrale Rechtsgrundlage zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder stellt die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) dar. Die EMFV ist eine Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das in der Gesetzeshierarchie der EMFV übergeordnet ist. Die EMFV wird durch die TREMF hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch

  • statische und niederfrequente elektromagnetische Felder,
  • hochfrequente elektromagnetische Felder sowie durch
  • Magnetresonanzverfahren

am Arbeitsplatz konkretisiert.

Die TREMF geben

  • den Stand der Technik,
  • der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie
  • sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder wieder.

Welche Vorschriften gelten neben den TREMF?

Neben der EMFV und den TREMF sind die DGUV Vorschrift 15 und die DGUV Regel 103-013 zurzeit noch gültig, dürften aber im Sinne einer einheitlichen Vorschriftengebung gelegentlich zurückgezogen werden. Die Anwendung der TREMF und der DGUV Regel 103-013 ist für die Unternehmen freiwillig. Im Gegensatz zur DGUV Regel 103-013 lösen die TREMF jedoch eine Vermutungswirkung aus. Das heißt, wenn Sie die TREMF anwenden, können Sie davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der EMFV erfüllt sind.

Die TREMF gliedern sich in folgende Regelwerke:

  • TREMF NF: Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
  • TREMF HF: Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
  • TREMF MR: Magnetresonanzverfahren

Gefährdungsbeurteilung nach EMFV und TREMF

Nach § 3 Abs. 1 EMFV in Verbindung mit § 5 ArbSchG sind Sie verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei sind Gefährdungen zu beurteilen, die durch Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern auftreten können. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen zu treffen, die zu einer Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch elektromagnetische Felder führen. Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeit zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Wie in anderen Rechtsgebieten des Arbeitsschutzes besteht auch im Zusammenhang mit Gefährdungen durch elektromagnetische Felder die Pflicht, die Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Beachten Sie diesbezüglich die speziellen Vorgaben des § 3 Abs. 6 EMFV und die Hinweise der Nr. 10 TREMF HF und TREMF NF Teil 1.

Die EMFV unterscheidet zwischen vier Varianten zur Beurteilung möglicher Gefährdungen:

  • vereinfachte Gefährdungsbeurteilung
  • fachkundig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung
  • vereinfachte Gefährdungsbeurteilung für besonders schutzbedürftige Beschäftigte
  • fachkundig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung für besonders schutzbedürftige Beschäftigte

Wie wirken elektromagnetische Felder?

Elektromagnetische Felder können direkte und indirekte Wirkungen verursachen. Die Wirkung hängt davon ab, welche Felder wie oft und wie stark auf Personen einwirken.

Direkte Wirkungen elektromagnetischer Felder

Zu den direkten Wirkungen zählen

  • thermische Wirkungen im menschlichen Gewebe und
  • nichtthermische Wirkungen durch die Stimulation von Muskeln, Nerven oder Sinnesorganen.

Indirekte Wirkung elektromagnetischer Felder

Indirekte Wirkungen sind

  • durch elektromagnetische Felder ausgelöste Einwirkungen auf Gegenstände, wie Einwirkungen auf Implantate und metallischen Körperschmuck,
  • Auslösung von Bränden und Explosionen durch die Entzündung von brennbaren Materialien aufgrund von Funkenbildung sowie
  • Entladungen und Kontaktströme.

Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung

Um Gefährdungen der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern, müssen Sie die auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen umsetzen. Entstehung und Ausbreitung elektromagnetischer Felder sind dabei vorrangig an der Quelle zu verhindern oder zu reduzieren. Die Expositionsgrenzwerte nach § 5 EMFV in Verbindung mit den Anhängen 2 und 3 der EMFV müssen eingehalten und Gefährdungen aufgrund direkter und indirekter Wirkungen von elektromagnetischen Feldern vermieden oder verringert werden. Damit soll ein sicheres Arbeiten gewährleistet werden.

Unterweisung der Beschäftigten

Analog zu anderen Arbeitsschutzvorschriften wird auch für Tätigkeiten, die eine Gefährdung durch elektromagnetische Felder beinhalten, eine Unterweisung der Beschäftigten gefordert (§ 19 EMFV). Die Unterweisung muss auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung beruhen und Aufschluss über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefährdungen geben. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit, danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch jährlich, und unverzüglich bei wesentlichen Änderungen der gefährdenden Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes erfolgen. Die Unterweisung sollte zudem in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache erfolgen.

Überprüfen und Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilung

Nach § 3 Abs. 5 EMFV sind Sie verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung und die Wirksamkeit der daraus abgeleiteten Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. In Nr. 8 TREMF NF und TREMF HF Teil 1 wird diese Forderung weiter ausgeführt. Demnach wird eine Aktualisierung notwendig, wenn beispielsweise neue oder zusätzliche EMF-Quellen eingesetzt werden, maßgebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen vorgenommen wurden oder sich die Schutzbedürftigkeit der Beschäftigten geändert hat.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Nach § 3 Abs. 6 EMFV sind Sie verpflichtet, Ihre Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Die Form der Dokumentation ist nicht vorgegeben, Sie müssen lediglich gewährleisten, dass eine Einsichtnahme z.B. durch die Aufsichtsbehörden möglich ist. Die EMFV zählt einige zentrale Punkte auf, die in der Dokumentation enthalten sein müssen, wesentlich detailliertere Angaben fordern die TREMF NF und TREMF HF in Teil 1 Nr. 10.

Um den Gefahren elektromagnetischer Felder im Betrieb vorzubeugen, bieten die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung (TREMF) einen wichtigen Leitfaden für den Arbeitsschutz. Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema?

Den Fachbeitrag mit weiterführenden Informationen finden Sie in unserem Praxismodul „Elektromagnetische Verträglichkeit“.

Autor*in: Dr. Thomas Ledwig