27.03.2023

Wie Sie die 9 neuen Technischen Regeln zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) umsetzen können

Im Januar 2023 wurden im Bundesgesetzblatt neun neue Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) veröffentlicht. Damit wird die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) konkretisiert. Die große Anzahl der TREMFs kann zu Verwirrung führen. Deshalb ist es zielführend, diese in drei Gruppen zu teilen und sich bei der Umsetzung auf die erforderliche der drei möglichen Gefährdungsbeurteilungen zu konzentrieren.

TREMF

Die neun neuen Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) lassen sich in drei Gruppen aufteilen, bezogen auf

  • elektrische und magnetische Felder, die statisch und zeitveränderlich sind und im Frequenzbereich bis 10 MHz liegen (TREMF NF),
  • elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz (TREMF HF) und
  • das Magnetresonanzverfahren (TREMF MR).

Die Frequenzbereiche der ersten beiden TREMF-Gruppen überschneiden sich – hier gelten beide.

Mögliche Wirkungen von Elektromagnetischen Feldern

Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind grundsätzlich die direkten Wirkungen von den indirekten Wirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten zu unterscheiden:

  • direkte Wirkungen von elektromagnetischen Feldern:
    Elektrische und magnetische Felder können eine Wirkung auf den menschlichen Körper haben und sind deshalb ein Arbeitsschutzthema. Generell kann man im Niederfrequenzbereich von „Reizwirkungen“ ausgehen (z.B. Kopfschmerzen, Lichtblitze auf der Netzhaut der Augen, Schwindel und Muskelzuckungen). Im Hochfrequenzbereich wird meist von thermischen Wirkungen ausgegangen (Erwärmung der Haut bis hin zu Verbrennungen).
  • indirekte Wirkungen elektromagnetischer Felder:
    Neben den direkten Wirkungen elektromagnetischer Felder gibt es auch indirekte Wirkungen. Sie beziehen sich auf Gegenstände, die beeinflusst werden und deren Veränderung wiederum Einfluss auf das Wohlergehen von Menschen hat. Dies ist z.B. bei Implantaten wie Herzschrittmachern oder Insulinpumpen der Fall.

Beispiele für Arbeitsmittel, von denen gefährliche Wirkungen auf Menschen ausgehen können, sind Basisstationsantennen, Induktionskochgeräte für Großküchen, verschiedene Schweißtechniken sowie Warensicherungssysteme mit RFID-Technik. Hier gehen die TREMFs davon aus, dass Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen sind.

Diese Vorschriften sind bei TREMF-Gefährdungsbeurteilungen zu beachten

Die EMFV hat bereits Auslöseschwellen und Expositionsgrenzwerte definiert, die in den neuen TREMF-Gefährdungsbeurteilungen Anwendung finden:

  • Bei Unterschreiten der definierten allgemeinen Auslöseschwellen kann davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung vorliegt. Das muss allerdings belegt bzw. begründet werden, was die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen kann. In diesem Fall genügt die Durchführung einer vereinfachten Gefährdungsbeurteilung.
  • Wenn nicht sichergestellt ist, dass Auslöseschwellen auf jeden Fall unterschritten werden, ist eine „normale“ Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei ist eine fachkundige Person hinzuzuziehen und sicherzustellen, dass Expositionsgrenzwerte (maximal zulässige Werte, denen Beschäftigte ausgesetzt sein dürfen) nicht überschritten werden.
  • Eine besondere Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen, wenn besonders schutzwürdige Beschäftigte betroffen sein können. Dabei gehen die TREMFs davon aus, dass Beschäftigte mit Implantaten, wie z.B. einem Herzschrittmacher, besonders schutzbedürftig sind. Bei dieser Beschäftigtengruppe können schon einfache Geräte wie Kopierer mit RFID- oder Bluetooth-Anbindung Probleme verursachen. Deshalb gelten hier spezielle Auslöse- und Expositionsschwellen, die in der Gefährdungsbeurteilung Anwendung finden müssen.

In den Unterweisungen sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Gefährdungsbeurteilung für besonders gefährdete Beschäftigtengruppen nur dann erstellt werden kann, wenn diese ihren Status auch mitteilen.

Schutzkonzepte für besonders gefährdete Beschäftigtengruppen

In der Gefährdungsbeurteilung für besonders schutzbedürftige Beschäftigte gilt es, ein Schutzkonzept zu entwickeln und darzulegen, dass dieses ausreicht, die betroffenen Personen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Dabei kann auf das vereinfachende Konzept der Expositionszonen zurückgegriffen werden. Hierbei werden verschiedene Zonen definiert, ausgewiesen und Schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt. Zu unterscheiden sind die Expositionszonen 0 bis 3, wobei in der Expositionszone 3 die Gefährdung am höchsten ist. Ebenso ist bei Vorhandensein eine Gefahrenzone als ein Bereich, in dem sich keine Beschäftigten aufhalten dürfen, auszuweisen. Die betroffenen Beschäftigten sollten aufgefordert werden, sich bei Wirkungen (z.B. plötzlich auftretender Schwindel) zu melden, damit das Schutzkonzept und die Gefährdungsbeurteilung insgesamt geprüft und ggf. überarbeitet werden kann.

Das sind die TREMFs im Einzelnen:

  • TREMF NF: Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz – Teil Allgemeines
  • TREMF NF: Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz – Teil 1: Beurteilung der Gefährdungen durch statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
  • TREMF NF: Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz – Teil 2: Messen, Berechnen und Bewerten von Expositionen gegenüber statischen und zeitveränderlichen elektrischen und magnetischen Feldern im Frequenzbereich bis 10 MHz
  • TREMF NF: Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz – Teil 3: Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
  • TREMF HF: Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz – Teil Allgemeines
  • TREMF HF: Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz – Teil 1: Beurteilung der Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
  • TREMF HF: Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz – Teil 2: Messen, Berechnen und Bewerten von Expositionen gegenüber elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
  • TREMF HF: Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz – Teil 3: Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
  • TREMF MR: Magnetresonanzverfahren

Mehr Informationen zum Thema „elektromagnetische Felder“ mit Bezug zum Arbeitsschutz finden Sie auf der Website der Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Autor*in: Martin Buttenmüller