Weg frei für den Quadratwurzelmaßstab für übergroße Grundstücke
Das OVG Lüneburg hat das Berechnen von Straßenreinigungsgebühren nach dem Quadratwurzelmaßstab bereits 2024 für rechtmäßig erklärt. Nun entschied das Gericht, dass dieser Maßstab auch auf übergroße Grundstücke in Ortsrandlage, die nur teilweise an einer innerhalb der geschlossenen Ortslage verlaufenden Straße liegen, angewandt werden kann (Urteile vom 20.08.2025, Az. 9 LC 124/22, 9 LC 125/22, 9 LC 46/23, 9 LC 51/23, 9 LC 57/24 und 9 LC 82/24).
Zuletzt aktualisiert am: 20. Oktober 2025

Bilden eines hypothetischen Grundstücks, …
Dem Gericht lagen Klagen gegen Gebührenfestsetzungen für die Straßenreinigung inklusive Winterdienst für die Jahre 2018 und 2019 sowie 2021 und 2022 in zwei Städten in Niedersachsen vor. Die Städte hatten die Gebühren entsprechend der Reinigungssatzung nach dem Quadratwurzelmaßstab erhoben. Die Höhe der Gebühr wird dadurch berechnet, dass aus der Grundstücksfläche die Quadratwurzel gezogen und hypothetisch ein quadratisches Grundstück gebildet wird. Maßgeblich für die Gebühr ist die berechnete Seitenlänge.
… auch wenn dieses besonders groß ist
Bereits im Jahr 2024 hat das OVG das Berechnen von Straßenreinigungsgebühren nach dem Quadratwurzelmaßstab für rechtmäßig erachtet. Im Gegensatz zur Vorinstanz entschied nun das Gericht, der Quadratwurzelmaßstab kann auch angewandt werden, um die Straßenreinigungsgebühren für übergroße Grundstücke zu ermitteln und dabei die volle Grundstücksfläche heranzuziehen.
Höherrangiges Recht, richtet das OVG den Blick nach oben, verlange keine flächenmäßige Kappungsgrenze oder eine Billigkeitsregelung für sehr große Grundstücke durch eine Satzung.