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Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbaustellen

Kann ein Autofahrer auf Ersatz des Schadens hoffen, wenn sein Fahrzeug in einer Baustelle beschädigt wird (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.12.2024, Az. 2 U 30/24)?

Unfall in einer Baustelle

Der Fahrer eines PKW fuhr in eine Baustelle und beschädigte sein Fahrzeug. Ein Gutachter stellte fest, der ausgekofferte Bereich war nur in Ansätzen durch Schrankenzaunelemente angedeutet, der Gefahrenbereich war nicht ausreichend kenntlich gemacht, Absperrfahnen, Baken oder Abschrankungen fehlten. Der Fahrer verlangte Schadensersatz, den die Gemeinde verweigerte.

Pflichten der Gemeinde

Nach den Landesstraßengesetzen (hier § 10 Abs. 1 Satz 1 BbgStrG) obliegen die mit der Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen zusammenhängenden Aufgaben den Bediensteten der damit befassten Körperschaften als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit. Im Rahmen der Amtspflichten obliegt der Gemeinde das Einhalten der Straßenverkehrssicherungspflicht.

Umfang der Sicherung

Straßenbaustellen sind gegen das Betreten oder Befahren durch Dritte zu beschildern, hob das OLG den Zeigefinger in Richtung Gemeinde. Maßgeblich hierfür sind die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95) und die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen“ (ZTV-SA 97). Zudem sind Warnhinweise aufzustellen und die Verkehrsbeschränkung der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO zu beachten. Bei größeren Baustellen muss ein Verkehrszeichenplan erstellt werden, der die Gefahren im Baustellenbereich berücksichtigt. Der Plan muss enthalten, welche Schilder und Absperrungen an welchen Stellen aufzustellen sind. Nachts müssen Baustellen beleuchtet oder zumindest mit reflektierenden Warnschildern und Warnbaken versehen werden.

Die Entscheidung des OLG

Weil diese Anforderungen nicht beachtet wurden, sah das OLG die Straßenverkehrssicherungspflicht verletzt. Dem Unfallfahrer lastete das Gericht mangelnde Sorgfalt an, weil er es versäumt hatte, die Geschwindigkeit wegen der unklaren Verkehrslage zu reduzieren.

Ergebnis

Wegen des Verletzens der Verkehrssicherungspflicht muss die Gemeinde dem Autofahrer den Schaden an seinem Kfz ersetzen. Dessen Mitverschulden bewertete das OLG mit 40 %.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)