11.01.2023

Sondernutzungserlaubnis für fliegenden Weihnachtsmann

In drei Städten flogen Weihnachtsmänner mit Schlitten und Rentieren hoch über Weihnachtsmärkte und versetzten Kinder und Erwachsene in Staunen. Wir sprachen mit Fernando Johann Traber, dem mit 24 Jahren jüngsten fliegenden Weihnachtsmann. Für Artist Traber und die beteiligten Behörden stand die Frage der Sicherheit ganz weit oben, bevor der erste Flug beginnen konnte. Wir erläutern, welche Erlaubnisse notwendig waren und welche Sicherheitsvorkehrungen verlangt wurden.

Sondernutzungserlaubnis für fliegenden Weihnachtsmann

Weihnachtsmann als Vollblut-Artist

Sondernutzungserlaubnis für fliegenden Weihnachtsmann
Artist Fernando Johann Traber

Fernando Johann Traber wurde auf dem Hochseil getauft, seine Eltern auf dem Hochseil getraut. Mit 5 Jahren stand er zum ersten Mal auf dem Hochseil – 40 cm über dem Boden. Mit 24 Jahren hat er es auf eine Höhe von 40 m gebracht.

In der Weihnachtszeit flog er mit einem von Walt-Disney designten Schlitten vom Dach eines Kaufhauses quer über den Weihnachtsmarkt in Kassel. „Fliegen“ darf nicht wörtlich genommen werden: Schlitten und Rentiere sind an einem Hochseil befestigt, das zu einem 150 m entfernten Masten gespannt ist und eine Zuglast von 5 t aufweist.

Tausende begeisterte Zuschauer sammelten sich täglich unter dem Hochseil. Am Wochenende wollten so viele Menschen den „FlyingSantaClaus“ sehen, dass jeweils ein Verkehrschaos ausbrach und die Straßenbahnen umgeleitet werden mussten, weil es für sie kein Durchkommen gab.

Fernando Johann Traber bekam davon nicht viel mit – wie ein Hochleistungssportler konzentrierte er sich auf jede Vorstellung. Denn noch nie zuvor ist ein Weihnachtsmann in dieser Höhe geflogen. Verfliegen war unmöglich, denn als Leittier mit roter Nase flog Rentier Rudolf voran.

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Behördenmarathon vor der Show

Technische Überwachungsvereine

Der Schlitten und die Technik mussten von den Technischen Überwachungsvereinen abgenommen werden.

Nach den Landesbauordnungen sind bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft „Fliegende Bauten“. Das sind bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden, wie z.B. auch Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen. Sie bedürfen vor dem erstmaligen Aufstellen einer Ausführungsgenehmigung, die nur befristet erteilt wird.

Für „Fliegende Bauten“ sind Prüfbücher zu führen

Schlitten und Technik durften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches mindestens drei Werktage vor Inbetriebnahme angezeigt wurde. Die Bauaufsichtsbehörde kann vor der Inbetriebnahme eine Gebrauchsabnahme verlangen.

Dies war hier der Fall, wie Fernando Johann Traber berichtet. Zudem wurden Auflagen angeordnet, wie z.B. ein täglicher Sicherheitscheck vor jeder Vorstellung.

Sondernutzungserlaubnis erforderlich

Auch die Ordnungsbehörde der Stadt wollte sicherstellen, dass dem Straßenraum, über welchen der Weihnachtsmann fliegt, und den dort versammelten Menschen kein Schaden droht. Der Flug des Weihnachtsmanns ist rechtlich ein Eingriff in den Luftraum über dem Straßenkörper und bedarf daher einer Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetz des Bundeslands. Diese wurde mit einer Vielzahl von Auflagen erlassen.

Auflagen

  • Aufstellungsorte von Schlitten und Masten sind vor dem Zutritt Unbefugter zu schützen, d.h. abzusperren und durch Video zu überwachen,
  • Schlitten ist separat durch Absperrungen zu sichern; Zutritt zu diesem Bereich hat nur der Artist,
  • vor jeder Vorstellung ist ein Sicherheitscheck durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren,
  • Betriebsmittel wie Zweitaktgemisch dürfen nur in begrenzter Höhe gelagert werden,
  • nach jedem Flug ist der Schlitten durch Ketten zu arretieren; die Ketten dürfen nur in den letzten Minuten vor der Vorstellung entfernt werden,
  • an Bord des Schlittens dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden,
  • der Schlitten darf nur von dem Artisten betreten werden,
  • vor jeder Vorstellung ist ein Wetterbericht einzuholen; ab einer Windstärke von 60 km/h darf der Schlitten nicht auf das Hochseil.
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Trotz Regularien keine Routine

Wir haben Fernando Johann Traber vor, während und nach einer Vorstellung begleitet. Für ihn waren die rund 50 Auftritte alles andere als Routine, denn jede ist eine besondere Herausforderung für den Artisten, die er mit voller Konzentration angeht. Sie beginnt mit dem Anzünden einer Kerze und endet 40 m tiefer mit dem Verteilen von Geschenken an Kinder.

>>> Hier können Sie sich das Video „Der fliegende Weihnachtsmann“ anschauen.

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Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)