02.02.2015

Saarland erlässt Polizeirechtsänderungsgesetz

Mit Gesetz vom 12.11.2014 hat der Landtag des Saarlandes unter anderem das Po-lizeigesetz geändert (Amtsbl. vom 18.12.2014, S. 1465).

Polizeiautos

Das Polizeirechtsänderungsgesetz (Artikelgesetz) beinhaltet Änderungen des Polizeigesetzes, der Verordnung über die Zulassung der Informationsübermittlung von der Polizei an ausländische Polizeibehörden sowie der Polizeikostenverordnung.

Für die Gemeinden als Ortspolizeibehörden ist im Grunde genommen nur die Neufassung des § 80 Absatz 4 des Polizeigesetzes von herausragendem Interesse. Nach dieser Neufassung kann unbeschadet der Zuständigkeit der Vollzugspolizei durch das Ministerium für Inneres und Sport der Ortspolizeibehörde auf Antrag die Befugnis übertragen werden, die Verkehrsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften im Bereich des ruhenden Verkehrs (Halt- und Parkverstöße) und fließenden Verkehrs (Überschreitung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Nichtbefolgung von Lichtzeichenanlagen nach § 37 StVO) wahrzunehmen. Die Ortspolizeibehörde ist dann befugt, Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und Verwarnungen zu erteilen. Auf gemeinsamen Antrag ist auch eine Übertragung der Befugnisse auf mehrere Gemeinden möglich. Das Nähere regelt das Ministerium noch durch Verwaltungsvorschrift.

 

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)