04.03.2015

Rechtsprechung in Kürze KW 10

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.

Rechtsprechung
Gericht Datum Aktenzeichen
OLG Düsseldorf 22.02.2015 5 Ss (OWI) 411/94 – (OWi) 211/94 I

Taxifahrer überschreitet zulässige Höchstgeschwindigkeit

Überschreitet ein Taxifahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit, weil er um das Leben bzw. die Gesundheit einer in den Wehen liegenden hochschwangeren Frau fürchtet, so kann die Geschwindigkeitsüberschreitung wegen eines rechtfertigenden Notstands nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein.

VG Mainz 04.02.2015 1 L 1490/14

Neuregelung des Spielhallenrechts

Die im Zuge der Neuregelung des Spielhallenrechts eingeräumten Übergangsfristen sind zu kurz, sodass der Betrieb einer Spielhalle trotz Fehlens einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach neuem Recht vorläufig weitergeführt werden kann. Das gilt insbesondere angesichts dessen, dass sonst das Vertrauen in die Fortgeltung des bisherigen Rechts erschüttert wird und getätigte Investitionen ins Leere gehen.

Checklisten und Fallbeispiele zum Thema Spielrecht finden Sie in unserer Gewerbeamtspraxis.

OVG Koblenz 23.12.2014 6 B 10994/14

Spielhallenrecht und GlüStV

Der in § 9 Abs. 2 S. 1 GlüStV normierte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist auf den Bereich des Spielhallenrechts nicht anwendbar. Denn § 2 Abs.3 GlüStV bestimmt ausdrücklich, dass § 9 GlüStV bei Spielhallen nicht zur Anwendung kommt.

OLG Hamm 24.11.2014 I-6 U 92/12

Räum- und Streupflicht

Der für eine Verkehrsfläche Räum- und Streupflichtige genügt seiner Pflicht nicht dadurch, dass er die eis- und schneeglatte Fläche mit Hobelspänen bestreut. Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung.

VGH Mannheim 13.10.2014 5 S 2616/13

Überdachter Selbstbedienungs-Verkaufsstand

Ein (mit einer Markise) überdachter Selbstbedienungs-Verkaufsstand für Gemüse und Obst, der seitlich und nach hinten durch Holzbretter begrenzt ist, ist ein Laden, der nach § 3 III Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise auch in einem reinen Wohngebiet zugelassen werden kann.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)