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Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (Mai 2025)

Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.

Richterhammer, Waage und Gesetzbücher
Gericht Datum Az.
OLG Frankfurt a. M. 03.03.2025 1 Ors 80/24
Rechtswidrige Taten im Sinn des § 74b Abs. 1 StGB, die zur Sicherheitseinziehung eines Fahrzeugs führen, sind nach der Definition in § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB nur Straftaten, nicht hingegen Ordnungswidrigkeiten. Das „Alleinrennen“ mit einem PKW stellt nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sodass die Sicherheitseinziehung ausgeschlossen sind, auch wenn danach noch weitere Rechtsverstöße begangen werden.
VerfGH BW 27.01.2025 1 VB 36/22
Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt grundsätzlich ein Anspruch auf Zugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen (hier: Wartungs- und Reparaturunterlagen). Es handelt sich nicht um eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, sondern der Verteidigungsmöglichkeiten des Betroffenen.
OVG Lüneburg 08.11.2024 1 ME 110/24
Wird eine Baugenehmigung erteilt, ohne dass eine erforderliche Sondernutzungserlaubnis gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 NdsStrG vorliegt, ist die Baugenehmigung als Schlusspunkt des Zulassungsverfahrens rechtswidrig, weil sie die Vereinbarkeit mit dem gesamten öffentlichen Baurecht gem. § 70 Abs. 1 Satz 1 NdsBauO feststellt, ohne dass diese tatsächlich vorliegt. Denn das in § 18 Abs. 1 Satz 2 NdsStrG geregelte präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ist öffentliches Baurecht i.S. von § 2 Abs. 17 NdsBauO, soweit es als sonstige Vorschrift des öffentlichen Rechts Anforderungen an bauliche Anlagen stellt bzw. die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt.
Die Erteilung der Baugenehmigung ohne eine erforderliche Sondernutzungserlaubnis kann Rechte dritter Anlieger nur verletzen, soweit das Straßenrecht ihnen solche gewährt. Ein Abwehrrecht gegenüber einer Sondernutzung steht dem Nachbarn hiernach nur zu, wenn der notwendige Zugang zur Straße abgeschnitten oder zumindest erheblich erschwert wird.
OVG Magdeburg 21.11.2024 2 L 119/24.Z
Für den Ablauf einer Rechtsmittelfrist an einem nicht bundeseinheitlichen Feiertag sind die Verhältnisse am Ort des Sitzes des Gerichts maßgeblich, an dem das Rechtsmittel einzulegen ist.
VG Berlin 10.07.2024 VG 4 L 166/24
Eine Verkaufsstelle in einem Personenbahnhof darf zum Verkauf von Reisebedarf auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, selbst wenn sie innerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten auch andere Waren anbietet. Elektronische Kassensysteme stellen grundsätzlich geeignete Sicherungssysteme dar, um zu verhindern, dass an Sonn- und Feiertagen andere Produkte als der zulässige Reisebedarf verkauft werden.
VGH Mannheim 18.02.2025 13 S 1513/24
Die Fahrerlaubnisbehörde hat nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst c FeV nicht nur bei einer Trunkenheitsfahrt (Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr) mit einem Kraftfahrzeug, sondern auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen.
BAG  30.01.2025 2 AZR 68/24
Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Abwesenden zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie ein Briefkasten. Die bloße Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs begründen für sich allein genommen ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger.
LG Dresden 20.12.2024 3 S 430/23
Der Grundsatz „Neu für Alt“ ist bei der Beschädigung eines Verkehrsschilds nicht anzuwenden, weil bei dem Geschädigten durch die Erneuerung des Schildes keine messbare Vermögensmehrung eintritt.
BFH 14.01.2025 IX R 25/22
Der Verantwortliche kann dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht entgegenhalten, dass die Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Ein Auskunftsbegehren gilt nicht bereits als exzessiv, wenn die betroffene Person Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten begehrt, ohne dieses Begehren in sachlicher beziehungsweise zeitlicher Hinsicht zu beschränken. Ein Auskunftsanspruch ist grundsätzlich dann erfüllt, wenn die Angaben nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen.
VG Bremen 16.04.2025 5 V 912/25
Eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis vermittelt keinen individuell-begünstigenden Drittschutz.
VGH Mannheim 09.04.2025 6 S 460/24
Die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO ist eine personenbezogene Erlaubnis, die im Fall der formwechselnden Umwandlung des Unternehmens nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht. Dies gilt auch, wenn die Erteilung der Erlaubnis auf der Bestandsschutzregelung des § 157 Abs. 3 Satz 4 GewO beruht.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)