26.09.2017

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen in KW 39

Müssen 15 Jahre alte hölzerne Wirtshausstühle einer regelmäßigen "Rüttelprobe" unterzogen werden? Wie hoch sind die Anforderungen an private Eigentümer von Bäumen, damit von diesen keine Gefahren ausgehen? Und gelten die gesetzlichen Sonn- und Feiertagsregelungen auch für online bestellte Getränke? Urteile zu diesen und weiteren Fragen finden Sie in unserer kurzen Übersicht.

Photovoltaikanlage Sonntag Feiertag Wirtshausstuhl Spielhallenerlaubnis
Gericht Datum Aktenzeichen
OLG Düsseldorf

Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen. Die gesetzgeberische Entscheidung zugunsten der Förderung von Photovoltaikanlagen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Ausdruck kommt, führt zu keiner grundsätzlichen Duldungspflicht.

21.07.2017 I-9 U 35/17
VGH Mannheim

Eine Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, die dem herkömmlichen Bild der örtlichen Automatensteuer entspricht, ist der bundesrechtlichen Umsatzsteuer regelmäßig nicht gleichartig und daher mit Art. 105 Abs. 2a GG und unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar. Wird sie in Höhe von 20 v.H. auf die elektronisch gezählte Bruttokasse erhoben, wirkt sie nicht erdrosselnd.

20.07.2017 2 S 1671/16
LG Ingolstadt

Stabile hölzerne bayerische Wirtshausstühle müssen keiner regelmäßigen „Rüttelprobe“ unterzogen werden, auch wenn sie bereits 15 Jahre alt sind. Bei solchen Stühlen handelt es sich nicht „um allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungen“. Eine allgemeine Sichtkontrolle bei den üblichen Wisch- und Reinigungsarbeiten in der Wirtsstube reicht daher aus. Der Gast muss die Kosten einer zweifachen Sprunggelenksfraktur selber tragen, die entstanden war, weil der Wirtshausstuhl, auf dem er saß, plötzlich zusammenbrach.

11. 07.2017 51 O 1820/16
OLG Oldenburg
Auch von Bäumen können Gefahren ausgehen. Der private Eigentümer eines Baums muss darauf achten, dass niemand zu Schaden kommt. Anders als Gemeinde und Städte, die verpflichtet sind, Straßenbäume regelmäßig von qualifiziertem Personal zu überprüfen, sind die Anforderungen für Privatleute deutlich geringer. Diese müssten nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführen.
 11.05.2017 12 U 7/17
OVG Berlin-Brandenburg

Eine zum Erlöschen der Spielhallenerlaubnis führende wesentliche Änderung der für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Umstände liegt grundsätzlich vor, wenn der Zustand der erlaubnisrelevanten Bezugsgrößen der Person, des Raums oder der Betriebsart gegenüber dem in der Erlaubnis festgeschriebenen Zustand dauerhaft verändert ist. (Hinweis: Ein Spielhallenbetreiber hatte durch bauliche Maßnahmen die Grundflächen von zwei nebeneinander liegenden Hallen geändert. Halle A wurde verkleinert, Halle B vergrößert).

10.03.2017 OVG 1 S 9/17
LG Münster

Online bestellte Getränke dürfen nicht sonntags ausgeliefert werden, da es sich um eine öffentlich bemerkbare Arbeit handelt und somit gegen die gesetzlichen Sonn- und Feiertagsregelungen verstoßen wird. Die Auslieferung von Getränken durch als solche erkennbare Lieferfahrzeuge besitzt einen typisch werktäglichen Charakter. Die Auslieferungstätigkeit unterscheidet sich nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht von der werktäglichen Auslieferungstätigkeit von Paketdiensten oder Tiefkühlkostfirmen und wirkt sich störend auf das Umfeld aus.

12.01.2017
022 O 93/16

 

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)