Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (April 2025)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Zuletzt aktualisiert am: 17. April 2025

Gericht | Datum | Az. |
VG Schleswig | 14.03.2025 | 7 B 20/25 |
Automatenkioske fallen nicht in den Anwendungsbereich des Ladenöffnungszeitengesetzes in Schleswig-Holstein. Für einzelne Warenautomaten ist das anerkannt. Eine andere Bewertung, nur weil mehrere Warenautomaten in einem Raum stehen, kann dem Ladenöffnungsgesetz des Landes nicht entnommen werden.
Das VG Schleswig schloss sich damit der Entscheidung des OVG Münster vom 12.02.2025, Az. 4 B 976/24, an. |
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VG Düsseldorf | 10.09.2024 | 28 L 2250/24 |
Ein Bauvorhaben kann, wenn es im konkreten Baugebiet regelhaft zulässig ist, also mit der Gebietsart vereinbar ist, gleichwohl (generell) gebietsunverträglich sein, wenn es aufgrund seiner Nutzungsweise störend wirkt. Bei typisierender Betrachtungsweise wirkt sich eine Flüchtlingsunterkunft jedoch im Gewerbegebiet nicht aufgrund ihrer Nutzungsweise störend aus. Dies ergibt sich aus den Wertungen des § 246 XI BauGB. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll zum Ausdruck gebracht werden, dass bei Zulassung der genannten Einrichtungen in der Regel kein Widerspruch zur Zweckbestimmung des jeweiligen Baugebiets besteht (vgl. BT-Drs. 18/6185, 54). | ||
VG Neustadt a.d. Weinstraße | 10.09.2024 | 5 K 249/24.NW |
Hat die Bauaufsichtsbehörde die Nutzungsuntersagung nicht allein mit der formellen Illegalität der Nutzung begründet, sondern auch auf die materielle Baurechtswidrigkeit abgestellt, kommt es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung auch auf die materielle Rechtslage an. Sie bestimmt damit den Prüfungsumfang der gerichtlichen Überprüfung. Das Gericht darf sich in diesem Fall nicht auf die Prüfung der formellen Illegalität beschränken. | ||
BGH | 25.09.2024 | XII ZB 244/22 |
Geben Verlobte die Eheschließungserklärungen in Deutschland ab, handelt es sich um eine Eheschließung im Inland und die Ehe kann daher nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Eheschließung durch von Deutschland aus per Videotelefonie vor einem Trauungsorgan im Ausland (hier: Behörde in Utah/USA) abgegebene Erklärungen ist unwirksam. | ||
OLG Karlsruhe | 10.10.2024 | 19 U 87/23 |
Wer einen von ihm als Empfangsvorrichtung genutzten Briefkasten durch technische Eingriffe – etwa einem Verkleben der zum Einwurf dienenden Klappe mit Silikon – dauerhaft außer Betrieb zu setzen sucht, ohne diese Absicht nach außen eindeutig (insbesondere durch das Entfernen oder Schwärzen des Namensschilds) kenntlich zu machen, hat durch regelmäßige Überprüfungen sicherzustellen, dass ein Einlegen von Schriftstücken nicht gelingt. Andernfalls ist eine Ersatzzustellung als wirksam anzusehen. | ||
VG Berlin | 21.02.2025 | VG 24 L 28/25 |
Die Gemeinde wurde verpflichtet, einem Bauherrn bis zum 28. Februar 2025 mit Rücksicht auf die Vegetationsperiode zum Schutz von Nestern des Haussperlings (Spatz) zu untersagen, auf seinem Grundstück Abriss- oder Rückbaumaßnahmen sowie die Entfernung von Nistkästen der Kohlmeise vorzunehmen oder vornehmen zu lassen sowie Ligusterhecken mit Nestern von Spatzen zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. |
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OVG Koblenz | 05.02.2025 | 8 A 11067/24.OVG |
Ausgewachsene Minischweine mit einem Gewicht von 65 bis zu 150 kg sind keine Kleintiere im „Handtaschenformat“, die in einem allgemeinen Wohngebiet gehalten werden können. |
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OLG Saarbrücken | 19.02.2025 | 1 U 28/24 |
Der Durchgang zwischen einem Marktplatz und dem Innenhof eines Gebäudes, in dem eine Gaststätte betrieben wird, gehört nicht zu der Gaststätte, wenn diese Fläche dem öffentlichen (Fußgänger-)Verkehr gewidmet ist. |
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OLG Celle | 26.02.2025 | 14 U 53/24 |
Das bloße Melden eines ordnungsgemäß abgestellten und abgeschlossenen PKW erfüllt nicht den Tatbestand des „Ansichnehmens“ i.S. des Fundrechts. Zustand und Qualität des PKW (ein Audi A8) sprechen nicht dafür, dass es sich um ein herrenloses Fahrzeug handelt. Es besteht daher auch kein Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs gegenüber der Fundbehörde. |