Neues zum „nachbarrechtlichen Feindverhältnis“: Wie hoch darf eine Hecke sein?
Nachdem der BGH (wir berichteten) über die zulässige Höhe eines Gartenzauns entscheiden musste, hatte er sich nun mit der noch wichtigeren Frage auseinanderzusetzen, wie hoch eine Hecke sein darf, die ein Wohngrundstück umschließt (Urteil vom 28.03.2025, Az. V ZR 185/23).
Zuletzt aktualisiert am: 23. Mai 2025

Grüne Wand aus Bambus
Zwei Nachbarn stritten sich um eine mindestens sieben Meter hohe Hecke, die ausschließlich aus Bambus bestand. Der Nachbar des Grundstückseigentümers, der sein Anwesen mit dieser „grünen Wand“ verbarrikadiert hatte, verlangte den Rückschnitt auf drei Meter Höhe, gemessen vom Bodenniveau seines Grundstücks, da der Bambus auf einer Aufschüttung steht.
Nachbarrechtsgesetz ist „gehölzoffen“ …
Das Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes (hier NachbG HE) enthält keine Vorgaben, aus welchen Gehölzen eine Hecke bestehen darf, stellte der BGH klar und folgerte daraus, eine Hecke kann auch aus Bambus bestehen, weil es auf die botanische Zuordnung zu den Gehölzen nicht ankommt.
… und auch „höhenoffen“
Auch hinsichtlich der Höhe einer Hecke enthält das Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes (hier NachbG HE) keine genauen Vorgaben, fuhr das Gericht fort: Die maximale Höhe einer Hecke ist nur dann vorgegeben, wenn sie 0,75 Meter oder weniger von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Für Hecken mit einem größeren Abstand zum Nachbargrundstück gibt es mithin keine allgemeine Höhenbegrenzung.
Sofern der Landesgesetzgeber keine maximale Höhe oder größere Abstände für hochwachsende Hecken festlegt, kann es nicht die Aufgabe der Gerichte sein, eine solche Vorgabe in das Nachbarrechtsgesetz „hineinzulesen“, merkte der BGH säuerlich an.
Bei schweren und nicht mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks kann auf die Rechtsfigur des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zurückgegriffen werden.
Ordnungsamtspraxis als Erkenntnisquelle
Welche Bundesländer die maximale Höhe einer Hecke gesetzlich bestimmt haben und was unter der „Rechtsfigur des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses“ zu verstehen ist, können Sie der „Ordnungsamtspraxis“ entnehmen.
Ergebnis
Weil die Vorinstanzen den Abstand der Hecke zum Grundstück des klagenden Nachbarn nicht aktenkundig ermittelt hatten, verwies der BGH den Streit an die Berufungsinstanz zurück. Das OLG muss nun Feststellungen zum Abstand der Hecke von der Grundstücksgrenze treffen. Bei einem geringeren Abstand als 75 cm muss die Hecke grundsätzlich von der Stelle aus gemessen werden, an der die Anpflanzungen aus dem Boden austreten.