02.10.2015

Kommunen werden vom Bund bei Flüchtlingsversorgung zusätzlich unterstützt

In Anbetracht der gravierenden Entwicklungen in der jüngsten Zeit hat sich die Bundesregierung mit der Entlastung der Kommunen in der Frage der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigt. Nun legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen vor.

Flüchtlingsversorgung Flüchtlinge

Hilfe bei Flüchtlingsunterbringung: Geld soll schon in 2015 fließen

Ursprünglich hatten sich Bund und Länder im Dezember 2014 darauf geeinigt, dass der Bund die Länder in 2015 und 2016 mit jährlich 500 Mio. Euro unterstützt. Die bisher für 2016 zugesagten 500 Mio. Euro sollen aber nun noch im Jahr 2015 ausbezahlt werden. Dies geht aus einem neuerlichen gemeinsamen Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik hervor. Diese Vereinbarung soll mit dem Entlastungsbeschleunigungsgesetz (Gesetz zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern, BT Drs. 18/6172) umgesetzt werden.

Kommunen werden bei Flüchtlingsfrage unterstützt

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind zum Ausgleich von Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt. Die Verständigung sieht eine hälftige Refinanzierung der vom Bund zur Verfügung gestellten Beträge über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder vor. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, haben die Länder eine entsprechende Weitergabe der vom Bund erhaltenen Mittel zugesagt.

Ab 2016 strukturelle Beteiligung des Bundes

Für den Zeitraum ab 2016 hat der Bund zugesagt, sich strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten zu beteiligen. Die konkrete Höhe der Beteiligung soll in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge bemessen werden. Bund und Länder führen Gespräche, in denen die genauen Regelungen bis zum Herbst gemeinsam festgelegt werden sollen.

Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge neu zu regeln?

Die in 2015 auszuschüttenden Mittel sollen auch der Unterbringung und Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen dienen. Nach dem vor wenigen Tagen zuletzt beratenen Gesetzesentwurf soll es einen Verteilungsschlüssel für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge geben. Der Gesetzentwurf soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche einführen. Bislang ist es so, dass das Jugendamt, in dessen Bereich sich der Minderjährige aufhält, zur Aufnahme verpflichtet ist – so in § 42 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, § 87 SGB VIII geregelt. Dies geschieht im Rahmen der Inobhutnahme, so dass sich die Zuständigkeit besonders auf die Jugendämter legt, die an bestimmten Einreiseknotenpunkten liegen. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher soll da nun Abhilfe schaffen (BR Drs. 349/15).

Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge steigt rasant

Nicht nur die allgemeine Zahl der Flüchtlinge, sondern besonders auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge steigt rasant. So lag die Zahl derjenigen, die 2013 in Obhut genommen wurden, bereits 133 % über der Zahl derer aus 2010. In 2013 waren es insgesamt 6.583 Kinder und Jugendliche und in 2014 bereits 17.955.

Nüchtern wird in der Begründung zum Gesetzesentwurf festgestellt, dass nicht zu erwarten sei, dass die Zahl in 2015 oder darüber hinaus geringer werden würde – eher höher.

Kindeswohl soll gestärkt werden

Die nun zuständigen Jugendämter seien derart überlastet, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung oftmals nicht mehr gewährleistet werden könne. Aus diesem Grunde sollen die unbegleiteten Minderjährigen bundesweit verteilt werden. Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren das Alter, ab dem Verfahrenshandlungen wirksam vorgenommen werden können, von 16 auf 18 Jahre anzuheben, um auch für die über 16-jährigen ausländischen Minderjährigen den Vorrang des Kinder- und Jugendhilferechts zu betonen.

Autor*in: Anna Gollenbeck (Anna Gollenbeck ist Herausgeberin des Werkes Gewerbeamtspraxis und in Hamburg als Rechtsanwältin tätig.)