04.09.2015

Kommt das Umdenken in der Straßenverkehrsordnung?

Die StVO steht im Wesentlichen noch auf dem Stand der autogerechten Stadt. Regelungen für Radwege sollen nun geändert werden.

Pärchen auf dem Rad

Auch bei der letzten Änderung der StVO, die am 1. April 2013 in Kraft trat, wurden die Bestimmungen für den Radverkehr nur geringfügig verändert. Eine Reform der StVO ist heute umso dringlicher. Die StVO muss den Veränderungen des Radverkehrs Rechnung tragen und radfahrer- und fußgängerfreundlicher werden.

Radwege sollen für E-Bikes frei werden

Das sieht auch die Bundesregierung nun so: Aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5438) auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/5184) geht hervor, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch eine Änderung der StVO die Freigabe von Radwegen für E-Bikes durch Einführung eines Zusatzzeichens „E-Bikes frei“ ermöglichen will. Es soll des Weiteren eine Ergänzung des § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO um E-Bikes erfolgen. Durch eine begleitende Verwaltungsvorschrift in der VwV-StVO soll ein bundeseinheitlicher Verwaltungsvollzug bei Anordnung der Verkehrszeichen sichergestellt werden.

Auch radfahrende junge Kinder werden besser geschützt

Ferner soll § 2 Absatz 5 StVO geändert werden, um der Aufsichtsperson künftig die Begleitung junger radfahrender Kinder bis zum 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu ermöglichen.

Auch die Anpassung der Vorschriften über die Beleuchtungseinrichtungen von Fahrrädern in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) an den Stand der Technik ist avisiert.

Autor*in: Anna Gollenbeck (Anna Gollenbeck ist Herausgeberin des Werkes Gewerbeamtspraxis und in Hamburg als Rechtsanwältin tätig.)