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Kampfhundesteuer bei Kreuzungen: Auf die Eltern kommt es an

Darf eine Kampfhundesteuer erhoben werden, wenn ein Hund wie ein Kampfhund aussieht, die Eltern aber keine reinrassigen Kampfhunde sind (VG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2025, Az. 12 K 3485/23)?

648 Euro erhöhte Hundesteuer

Eine Gemeinde verlangte eine erhöhte Hundesteuer von 648 Euro, weil ein „American Bully XL“ eine Kreuzung von gefährlichen Kampfhunden sei. Aus dem Stammbaum ergab sich aber, dass kein Elternteil einer gefährlichen Rasse angehört. Die Gemeinde holte ein Gutachten mit dem Ergebnis ein, der Hund entspreche nach seinem Aussehen dem Phänotyp eines (als gefährlich eingestuften) „American Staffordshire Terriers“.

Nach der Satzung sind auch „Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden“ Kampfhunde. Die Gemeinde setzte die Steuer fest und die Hundehalterin klagte.

Was ist eine „Kreuzung“? …

Dem VG entging nicht, dass der Begriff „Kreuzung“ kontrovers interpretiert wird. Die Richter stellten sich auf die Seite der Kollegen, die nur Hunde der sogenannten „F1-Generation“ als „Kreuzungen“ ansehen und begründeten das mit der Systematik der Hundesteuersatzung.

… und was sagt die Satzung?

Nach der Satzung sind bei Kreuzungen die Rassen der Eltern anzuzeigen, zitierte das VG die Satzung und schloss daraus auf den Willen des Satzungsgebers, dass die Rasse der Eltern maßgeblich für das Einstufen als Kampfhund ist. Sinn und Zweck der Satzung, vertieften die Richter ihre Hypothese, ist es, den Bestand von gefährlichen Hunden zu reduzieren. Dafür enthalte die Satzung für Listenhunde und Kreuzungen eine unwiderlegbare Vermutung der Gefährlichkeit. Bei Mischlingen liegt diese Vermutung allerdings umso ferner, je weiter sie genetisch von einer der gefährlichen Rasse entfernt sind.

Ergebnis

Damit ein Hund eine „Kreuzung“ i.S. einer Hundesteuersatzung mit der Folge ist, dass die erhöhte Steuer wie für reinrassige Kampfhunde erhoben werden darf, ist der Begriff eng auszulegen. Maßgebend ist nicht der vorherrschende Phänotyp, sondern, ob eines der Elterntiere ein reinrassiger Kampfhund ist.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)