12.01.2016

Jugendliche vor elektronischen Zigaretten schützen

Elektronische Zigaretten und elektronische Shishas, bei denen Liquids verdampfen, sind keine „Tabakwaren“ i.S.d. Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die Abgabe- und Konsumverbote für Liquids greifen daher nicht. Dieses Problem will die Bundesregierung nun beheben.

E-Zigarette Jugendliche Nichtraucher

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas und Tabakwaren werden folgende Vorschriften in das JuSchG und JArbSchG eingearbeitet:

  1. Die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren werden auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt.
  2. Tabakwaren und elektronische Zigaretten sowie elektronische Shishas dürfen künftig auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.
  3. Das Abgabeverbot von Tabakwaren im JArbSchG wird ebenfalls auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgeweitet.
Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)