13.11.2015

Bundesregierung: Gesetz zum Abgabeverbot von E-Zigaretten an Jugendliche

Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums hervorgeht, hat die Bundesregierung am 4. November den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen.

E-Zigarette Jugendliche Nichtraucher

Abgabeverbot ausgedehnt

Der Gesetzentwurf dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.

Bundesfamilienministerin sieht Konsum kritisch

„Mit dem Entwurf soll verhindert werden, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift,“ begründet Manuela Schwesig ihre Gesetzesinitiative.

E-Zigaretten und E-Shishas gelten bei vielen Kindern und Jugendlichen als cool und angesagt. So hat nach einer aktuellen Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der 12-17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette. 11,3 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Autor*in: Anna Gollenbeck (Anna Gollenbeck ist Herausgeberin des Werkes Gewerbeamtspraxis und in Hamburg als Rechtsanwältin tätig.)