Dürfen Savannah-Katzen in einem Wohngebiet gehalten werden?
Eine Stadt in NRW untersagte das Halten einer „Savannah-Katze“ in einem Wohngebiet. Ihre Tierliebe führte sie zum OVG Münster (Beschluss vom 07.10.2025, Az. 10 B 1000/25).
Zuletzt aktualisiert am: 25. November 2025

Was sind Savannah-Katzen?
Die Savannah-Katze stammt aus einer Kreuzung der wilden afrikanischen Katzenart Serval mit einer Hauskatze. Sie wird als Rasse anerkannt und gilt als eine der teuersten Hauskatzen der Welt. Sie kann bei einer Schulterhöhe von 45 cm bis zu 1,2 m lang und 20 kg schwer werden.
Savannah-Katzen der F1-Generation haben einen Serval als Elternteil ohne weitere Generationen dazwischen. Sie benötigen wie F2-Katzen ein großes Freigehege. Für die Generation F1 gelten die gleichen Voraussetzungen zum Halten wie für einen Serval. Es müssen ein Innengehege und ein Außengehege vorhanden sein, wobei letzteres mindestens 50 m² groß sein muss.
Savannah-Katze im Wohngebiet
Das Veterinäramt informierte die Stadt, dass in einem allgemeinen Wohngebiet eine F1-Savannah-Katze gehalten wird. Diese Tiere wurden in den Bundesländern Bayern, Bremen, Thüringen sowie dem Saarland in die Liste gefährlicher Tiere aufgenommen. Die Stadt holte sich fachlichen Rat beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK). Die F1-Savannah-Katze ist wie ein Serval zu behandeln, da gefährliche Situationen nicht ausgeschlossen werden können, wenn sich das Tier erschreckt oder sein Revier verteidigt, führten die Experten des LANUK aus.
Die Stadt verfügte die Untersagung der Katzenhaltung, die Eigentümer riefen vor Gericht um Hilfe.
Sind Serval-Katzen in Wohngebieten „üblich und ungefährlich“?
Das OVG stellte klar: Das Halten einer F1-Savannah-Katze ist nur zulässig, wenn die Kleintierhaltung in einem Wohngebiet „üblich und ungefährlich“ ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO). Ein Indiz für die Gefährlichkeit dieser Tiere ist unter anderem die Aufnahme in die Liste gefährlicher Tiere in anderen Bundesländern und die Einschätzung des LANUK.
Ergebnis
Das Halten einer F1-Savannah-Katze in einem allgemeinen Wohngebiet verstößt gegen das Bauplanungsrecht. Die Richter des OVG bestätigten die Untersagungsverfügung.