Dürfen Erlaubnisse zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern generell abgelehnt werden?
Ist ein Ratsbeschluss rechtmäßig, Sondernutzungserlaubnisse für Altkleidercontainer nicht zu erteilen (VG Düsseldorf, Urteil vom 07.08.2025, Az. 16 K 1574/24)?
Zuletzt aktualisiert am: 23. September 2025

Abgelehnter Antrag
Ein Entsorger beantragte Sondernutzungserlaubnisse zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern an mehreren Standorten im Gebiet einer Stadt.
Der Antrag wurde abgelehnt, weil ein Rahmenkonzept für Abfallcontainer vom Rat der Stadt Sondernutzungserlaubnisse zum Aufstellen von Altkleidersammelcontainern ausschließt. Die Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums, negative Auswirkungen auf das Ortsbild sowie Verunreinigungen sollen vermieden werden.
Das Unternehmen klagte.
Ausüben des Ermessens
Sondernutzungserlaubnisse werden auf der Grundlage der Landesstraßengesetze nach Ermessen erteilt (hier § 18 Abs. 2 StrWG NRW). Das Ermessen ist entsprechend dem Zweck der Vorschrift unter Einhalten der gesetzlichen Grenzen unter Beachten des Gleichheitsgrundsatzes auszuüben (Art. 3 Abs. 1 GG, § 40 VwVfG).
Maßgebend sind nur Gründe, die einem sachlichen Bezug zur Straße aufweisen, insbesondere ein einwandfreier Straßenzustand, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie der Ausgleich zeitlich und örtlich gegenläufiger Interessen der Straßenbenutzer und -anlieger, etwa zum Schutz vor Abgasen, Lärm oder sonstigen Störungen.
Darf der Stadtrat ermessenslenkend eingreifen?
Damit das Ermessen gleichmäßig ausgeübt wird, können auch ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften als Ermessensrichtlinien zur Selbstbindung erlassen werden. Die Ermessensbindung geht aber nicht so weit, dass wesentliche Besonderheiten des Einzelfalls nicht mehr berücksichtigt werden können. In atypischen Fällen, in denen die Ermessensrichtlinie die Besonderheiten des konkreten Einzelfalls nicht (hinreichend) berücksichtigt, muss ein Abweichen von den Ermessensrichtlinien möglich sein.
Insofern ist das Ablehnen des Antrags des Unternehmens ermessensfehlerhaft.
Ergebnis
Das Ablehnen des Antrags auf Erteilen von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidersammelcontainer an Standorten im Stadtgebiet ist rechtswidrig und verletzt das Unternehmen in seinen Rechten. Damit verbunden ist ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag.