22.03.2018

Der einsame Tod

Die Bestattung eines Menschen, der keine Angehörigen und Freunde mehr hat, kann einsam und trostlos sein. Niemand steht am Grab, weint oder gedenkt dem Toten. Umso höher ist der Wert der Arbeit der Menschen einzuschätzen, die der Bestattung beruflich oder sogar ehrenamtlich dennoch einen würdigen Rahmen verleihen.

Bestatter - Beruf mit Zukunft

Auf dem Friedhof gähnende Leere

Gar nicht so selten werden alleinstehende Menschen erst einige Zeit nach ihrem Ableben in ihrer Wohnung gefunden, wenn allmählich unangenehme Gerüche Nachbarn stören. Nach den Friedhof- und Bestattungsgesetzen der Bundesländer sind Verstorbene innerhalb weniger Tage nach dem Tod zu bestatten.

Mitarbeiter des örtlichen Ordnungsamts, dem der Todesfall gemeldet wurde, versuchen dann, schnell Angehörige zu finden. Ist kein Bestattungspflichtiger auszumachen und hat der Verstorbene nicht für seine Bestattung vorgesorgt, bezahlt der Staat die Bestattung. Hierbei sind die Kosten so gering wie möglich zu halten: keine Blumen, ein billiger Sarg. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts beachten aber die Wünsche des Toten, wenn sie denn bekannt sind. Zwar sind auch Erdbestattungen möglich, meist wird aber die kostengünstigere Feuerbestattung mit anschließender anonymer Beisetzung gewählt. Ein Bestatter kümmert sich um alles Weitere.

Für eine stimmungsvolle Trauerfeier, bei der der Pfarrer aus dem Leben des Verstorbenen berichtet und die Trauergemeinde mit Wehmut an schöne Stunden denkt, kann der Staat nicht sorgen. Gehörte der Verstorbene jedoch zum Beispiel der evangelischen oder katholischen Kirche an, kann ihn ein Geistlicher auf seinem Weg zum Grab begleiten. Viele Gemeinden veröffentlichen den Termin der Beisetzung, so dass auch Bekannte ihm die letzte Ehre erweisen können. Das Grab ist oft anonym, außer jemand „stiftet“ eine Namensplatte.

Dennoch gibt es Menschen, die auch den Bestattungen von Amts wegen einen angemessenen Rahmen verleihen und denen viel zu selten für ihre oft schwere Arbeit gedankt wird: die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung. Sie erweisen den Einsamen die letzte Ehre, indem sie sie würdevoll beisetzen.

Mehr zum Thema Friedhof und Bestattung mit umfangreicher kommentierter Rechtsprechung finden Sie im Werk Friedhofs- und Bestattungswesen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)