13.09.2016

Durch Diamantbestattung unvergänglich

Asche von Verstorbenen zu Diamanten zu verarbeiten, ist eine Möglichkeit, sie - wenn auch nur als Schmuckstück - immer bei sich zu haben. Bei uns ist diese Art der „Bestattung“ verboten, weil sie gegen den Friedhofszwang verstößt. Ist die Vorstellung auch für manchen befremdlich, „Teile von Toten“ als Ring zu tragen, so ist die Diamantbestattung in anderen Ländern doch ein ständig wachsendes Geschäft. Ein Blick hinter die Kulissen.

Diamant

Wie wird der Diamant hergestellt?

Verstorbene, egal ob Mensch oder Tier, können als Diamant unvergänglich werden. Aus einem kleinen Teil ihrer Kremationsasche wird Kohlenstoff gewonnen, der Rest beigesetzt. Eine Diamantpresse „presst“ den gereinigten Kohlenstoff unter hohem Druck und mit großer Hitze so, dass sich die Kohlenstoffverbindungen ändern.

In einem Zeitraum von bis zu einem Jahr beginnen nun Diamantkristalle regelrecht zu wachsen. Die so entstehenden Rohdiamanten entsprechen denen, die in der Natur vorkommen. Ihre Größe hängt davon ab, wie lange der Kohlenstoff in der Presse bleibt. Der fertige „Edelstein“ wird dann wie ein „normaler“ Diamant geschliffen. Ein so hergestellter Brillant funkelt später wie der gewöhnliche, den die Schmuckliebhaberin unter dem Weihnachtsbaum findet. Man erkennt seine eigentliche Herkunft daran, dass er zertifiziert und mittels Kaltlaser eindeutig gekennzeichnet wird. Auf Wunsch kann sogar noch ein Text eingearbeitet werden.

Diamanten in unterschiedliche Farben

Auf Wunsch können während des Pressvorgangs Zusätze beigefügt werden. Mit Stickstoff lassen sich  gelbliche Farbtöne herstellen. Durch Bor in der Asche erstrahlen Diamanten blau, weil es das blaue Licht reflektiert. Jeder Diamant, ob nun weiß, gelb oder blau, ist einzigartig. Billig ist er nicht. Mit Preisen ab 2.500 € für den unbearbeiteten Diamanten muss der Angehörige schon rechnen. Das Gewicht und die Verarbeitung bestimmen den Preis.

Diamantbestattung in Deutschland?

In Deutschland herrscht der Friedhofszwang. Eine Diamantbestattung ist grundsätzlich nicht zulässig. Dennoch bieten sie viele Bestatter im Internet an und überführen den Verstorbenen ins Ausland, zum Beispiel in die Schweiz oder nach Holland, wo diese Bestattungsform erlaubt ist. Der eine Teil der Asche wird zu einem Diamanten verarbeitet, der andere wie üblich auf einem Friedhof beigesetzt.

Wichtige Details zum Thema „Friedhof und Bestattung“ mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen und Hinweisen zur Rechtsprechung finden Sie im Friedhofs- und Bestattungswesen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)