03.05.2017

Cementerio Cristóbal Colón

Ein kubanisches Nationaldenkmal ist der katholische Cementerio Cristóbal Colón, „Christoph-Kolumbus-Friedhof“, in Havanna. Über 56 Hektar verteilen sich fast zwei Millionen Gräber, die durch ein 20 km langes Straßennetz miteinander verbunden sind. Um die einzelnen Gräber des drittgrößten Friedhofs der Welt zu finden, braucht der Friedhofsbesucher eine Straßenkarte.

Friedhof Cristobal Colon in Havanna

Ein Gang durch die Nekropole

Durch das imposante, mehr als 20 Meter hohe, marmorne Haupteingangstor erreichen Angehörige und Touristen die weißen Ruhestätten. „Janua sum Pacis“ – Ich bin das Tor des Friedens –  ist auf ihm zu lesen. Seine Marmorstatuen heißen den Besucher willkommen.  Obwohl die meisten der Gräber Armen gehören, sind doch die pompösen Mausoleen und Grabkapellen der Reichen besonders eindrucksvoll. Personen von Rang und Namen liegen hier: Staatspräsidenten, hochrangige Militärs, Revolutionäre, Adelige, Sportler, Künstler, Kriminelle – das „who is who“ des reichen Kubas.

Hoch empor ragt das Mausoleo de los Bomberos, das Mausoleum der Feuerwehrleute. Es wurde im Andenken an die Feuerwehrmänner errichtet, die 1890 bei ihrem Einsatz bei einem Großfeuer in Havanna starben.

Im Zentrum des Friedhofs befindet sich die 1886 eröffnete Kapelle „ La Capilla Central“, in der Christoph Kolumbus seine letzte Ruhe finden sollte.  Er wurde dann aber in Sevilla beigesetzt.

An römische Katakomben erinnert die hundert Meter lange Gruft „Galeria de Tobias“. Sie dient heute als Beinhaus, das zehntausend nummerierte Urnen beherbergt.

Der Friedhof ist auch Pilgerstätte. So kommen Jahr für Jahr Frauen mit Kinderwunsch zu diesem Ort. Die Legende besagt, dass La Milagrosa, eine junge Frau aus reichem Elternhaus, bei der Geburt ihres tot geborenen Kindes starb. Das Kind lag bei der Beerdigung zu ihren Füßen. Als man Jahre später das Grab öffnete, soll das Baby jedoch auf einmal an ihrer Brust gelegen haben – beide unverwest.

Mehr zum Thema „Friedhof“  finden Sie im Werk „Friedhofs- und Bestattungswesen“.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)