10.06.2016

Berechnung von Fristen

 

Vorschriften

  • §§ 186 ff. BGB

BGB/VOB

Für die Berechnung des Laufs einer Frist gelten die Vorschriften der §§ 186 ff. BGB.

1. Fristbeginn

BGB/VOB

  • Beginnt eine Frist am Anfang eines Tages, so zählt dieser Tag bei der Fristberechnung voll (§ 187 Abs. 2 BGB).
  • Beginnt eine Frist im Laufe eines Tages, so wird dieser Tag bei der Fristberechnung nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 1 BGB).

Beispiele

  • Heißt es im Vertrag „Baubeginn 01.03.2017, Bauzeit ein Monat“, so beginnt die Frist am 01.03.2017, 0.00 Uhr, d.h. am Anfang des Tages. Der 01.03.2017 zählt bei der Fristberechnung voll.
  • Wurde der Baubeginn z.B. von dem Eingang der Baugenehmigung abhängig gemacht und trifft diese am 01.03.2017 um 9.00 Uhr beim Auftraggeber ein, so beginnt die Frist erst am 02.03.2017.

2. Fristende

BGB/VOB

  • Bei einer Befristung bis zu einem bestimmten Tag gehört dieser Tag noch zur Frist (§ 188 Abs. 1 BGB).
  • Die Berechnung des Fristendes bei Wochen- und Monatsfristen hängt davon ab, ob die Frist am Anfang oder im Laufe eines Tages begonnen hat (§ 188 Abs. 2 BGB).

Beispiele

  • Ist die Fertigstellung zum 23.08.2017 vereinbart, dann läuft die Frist erst mit Ablauf des 23.08.2017, also 24.00 Uhr, ab.
  • Haben die Parteien „Baubeginn 01.08.2017, Bauzeit 1 Monat“ vereinbart, so hat die Ausführungsfrist am Anfang eines Tages zu laufen begonnen. Deshalb endet die Ausführungsfrist mit Ablauf des 31.08.2017.
  • Wurde der Baubeginn von dem Eingang der Baugenehmigung abhängig gemacht und trifft die Baugenehmigung …
Autor*in: Markus Fiedler (Rechtsanwalt Markus Fiedler. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Partner der Sozietät Dieckert.Tätigkeitsschwerpunkte: Gestaltung von Ingenieur- und Bauverträgen, baubegleitende Rechtsberatung, Vertretung vor Gericht. Referent von baurechtlichen Schulungen tätig. Herausgeber der Werke "BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer" und "Praxishandbuch Bauleitung und Objektüberwachung".)

Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „BGB und VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.

Zum Produkt "BGB und VOB Kommentare & Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer"