02.01.2020

Verschärfte Transportvorschriften für Lithium-Batterien

Hersteller dürfen nur geprüfte Lithium-Ionen-Batterien in Verkehr bringen. Den Nachweis dafür bildet der UN 38.3-Report. Seit dem 1. Januar 2020 müssen nun Hersteller und Vertreiber den UN 38.3-Report entlang der gesamten Lieferkette bereitstellen.

UN 38.3-Report muss jetzt der gesamten Lieferkette bei Lithium-Ionen-Akkus zur Verfügung stehen.

Die Ergebnisse des UN-Transportation-Tests werden im UN 38.3-Report festgehalten. Diesen müssen Hersteller und Vertreiber von Lithium-Ionen-Batterien nun entlang der Lieferkette zur Verfügung stellen. Die Regelung gilt für alle Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden.

Das dokumentiert der UN 38.3-Report

  • Höhensimulation
  • Thermischer Test
  • Vibration
  • Schock
  • Externer Kurzschluss
  • Schlagwirkung
  • Überlasttest
  • Erzwungene Entladung

Viele Unternehmen sind betroffen

Die neue Pflicht zur Bereitstellung des UN 38.3-Reports gilt unabhängig von der Größe der Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien. Und weil Lithiumbatterien aus dem Alltag heute nicht mehr wegzudenken sind, wird es spannend.

Was ist z.B. mit Werbegeschenken der Unternehmen: die Powerbank, das blinkende kleine Gadget, der Bluetooth-Lautsprecher – alle benötigen den UN 38.3-Report, wenn sie versandt werden sollen.

Auch Handwerker bohren heutzutage kabellos Löcher oder ziehen Schrauben. Auch der Gärtner hat den Zweitakter am Ende seines Arbeitsgeräts längst gegen eine Lithiumbatterie ausgetauscht.

Diese kleine Aufstellung kann nur unvollständig sein, soll aber Ihre Sinne dafür schärfen, einfach überall Batterien zu vermuten – um dann hoffentlich festzustellen, dass es sich nicht um Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien handelt. Wenn doch, besteht für alle Versender jetzt Handlungsbedarf.

Vorsicht auch bei Versendungen außerhalb des Alltäglichen. Die Platine, das Notebook, der Tester – in vielen Geräten befinden sich heute Lithium-Ionen- oder Lithium-Metall-Batterien.

Ausnahmen vom UN Test gibt es für Prototypen beziehungsweise Kleinserien bis 100 Batterien oder Zellen, die dann via Sonderschrift 310 des ADR/IMDG beziehungsweise A88 des IATA-Rechts transportiert werden dürfen.

Möglichkeiten, den UN 38.3-Report bereitzustellen

Es gibt verschiedene Wege, Informationen entlang von Lieferketten bereitzustellen. Allerdings drängt jetzt natürlich die Zeit und Kosten spielen natürlich auch eine Rolle. Die Tabelle zeigt, welche Möglichkeiten es gibt und wie praxistauglich diese tatsächlich sind.

Mögliche Lösung Bewertung
UN 38.3-Report fest mit dem Beförderungsdokument verbinden Dies ist entlang einer langen Lieferkette beinahe aussichtslos, der Report wird ganz sicher unterwegs liegen bleiben.
UN 38.3-Reports im Internet ablegen Grundsätzlich möglich, allerdings muss es im Beförderungsdokument dann einen Hinweis geben, wo der Report zu finden ist. In großen Warenwirtschaftssystemen ist es sicherlich kein leichtes und kostengünstiges Unterfangen, für jeden Artikel einen Link einzufügen und auszugeben.
Unsere Empfehlung

Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, lesen Sie im kompletten Beitrag in Gefahrgut kompakt

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Autor*in: Joachim Boenisch